Bis zu 123 Euro jährlich vom Staat: Ab 2024 profitieren 22 Millionen Arbeitnehmer
Durch höhere Einkommensgrenzen profitieren im neuen Jahre insgesamt 22 Millionen Arbeitnehmer von einer steuerfreien Sparzulage. Wir zeigen, was Sie bei Ihrer Steuererklärung beachten müssen.
München — 2024 gibt es einige Steueränderungen, von denen Arbeitnehmer profitieren können. Und das häufig sogar ohne viel Aufwand: Wer vermögenswirksame Leistungen bezieht, der muss ab 2024 nur noch das richtige Kreuz bei der Steuererklärung setzen und kann vom Staat in bestimmten Fällen zusätzlich Geld erhalten. Es handelt sich dabei um die sogenannte Arbeitnehmer-Sparzulage, eine staatlich gewährte Geldzulage zur Förderung von Vermögensbildung.
14 Millionen neue Arbeitnehmer können die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen
Bisher hat der Staat nur Arbeitnehmer mit geringem Einkommen mit dieser Sparzulage gefördert. Die Einkommensgrenzen waren eng gefasst: Anrecht hatten nur Singles, die weniger als 20.000 Euro verdienten und Paare, die ein gemeinsames Einkommen von weniger als 40.000 Euro hatten. Das traf bisher auf rund 8 Millionen Menschen zu. Da diese Grenzen aber ab 2024 verdoppelt werden, haben rund 14 Millionen weitere Arbeitnehmer nun die Möglichkeit, die Zulage mit ihrer Steuererklärung zu beantragen. Darüber berichtet der Verband der privaten Bausparkassen.
Arbeitnehmer-Sparzulage: Änderungen ab 2024
Einkommensgrenzen für die Sparzulage | bis 2023 | ab 2024 |
Singles | bis zu 20.000 Euro | 40.000 Euro |
Partner | bis zu 40.000 Euro | 80.000 Euro |
Den Antrag auf die Sparzulage zu stellen, ist ganz einfach: Sie müssen auf dem Hauptvordruck (Mantelbogen) der Steuererklärung ein Häkchen bei „Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage“ setzen. In Zeile 42 müssen Sie dann eine „1“ für sich und den Partner eintragen. Ansonsten ist nichts zu beachten: Die entsprechenden Nachweise werden vom Finanzinstitut, bei dem Sie den Vertrag über die vermögenswirksamen Leistungen abgeschlossen haben, automatisch ans Finanzamt geschickt.

Mit Arbeitnehmer-Sparzulage: Bis zu 123 Euro im Jahr vom Staat erhalten
Wie hoch die Sparzulage letztlich ausfällt, hängt von der Höhe und Art der vermögenswirksamen Leistungen ab. Bei Aktienfonds ist es möglich bis zu 20 Prozent der jährlich eingezahlten Summe vom Staat zu erhalten, soweit diese nicht höher als 400 Euro sind. Beim Bausparvertrag sind es 9 Prozent. Hier dürfen die bezogenen Leistungen 470 Euro nicht überschreiten. Arbeitnehmer, die beide Anlageformen bedienen, also einen Bausparvertrag besitzen und in einen Aktienfonds einzahlen, können für beide eine Sparzulage erhalten. Für einen Aktienfonds wären das bis zu 80 Euro im Jahr und bei einem Bausparvertrag bis zu 43 Euro. Insgesamt würden Arbeitnehmer so also bis zu 123 Euro Zulage pro Jahr erhalten.
Da vermögenswirksame Leistungen meist über einen Zeitraum von mindestens sechs Jahren laufen, ist es nicht möglich, sofort auf das Geld zuzugreifen. Die Sparanlage des Staats erhalten Arbeitnehmer erst mit Zuteilungen der vermögenswirksamen Leistungen. Dadurch lässt sich aber viel Geld ansparen: Arbeitnehmer, die die Sparanlage voll ausgeschöpft haben, erhalten nach sechs Jahren zum Beispiel 738 Euro vom Staat. Diese Zulage ist steuerfrei.
Arbeitnehmer können sich im kommenden Jahr aber nicht nur über höhere Einkommenssteuergrenzen bei der Sparzulage freuen, auch einige Steuerentlastungen sorgen für mehr Netto vom Brutto. Zudem gibt es 2024 einige Neuerungen beim Mindestlohn, Bürgergeld und auch Einkommensteuer. (jus)