Baulandausweisung: Gemeinde passt „Otterfinger Modell“ an
Seit drei Jahrzehnten regelt das „Otterfinger Modell“ die Bedingungen, wenn Bauland ausgewiesen und Grund damit aufgewertet werden soll. Nun hat der Gemeinderat neue Eckpfeiler dafür festgelegt.
Otterfing – Für künftige Bauland-Ausweisungen hat der Gemeinderat Otterfing eine wichtige Grundsatz-Entscheidung getroffen. Das seit 33 Jahren angewandte „Otterfinger Modell“ wird im Kern beibehalten, aber aktualisiert. Als Knackpunkt erwies sich die Größe des Baugrundstücks, die einem Landwirt oder Grundstücksbesitzer für „weichende Erben“ zugebilligt wird. Auf Betreiben der CSU gewährt die Gemeinde künftig eine Netto-Baufläche von 700 Quadratmetern – statt wie von der Verwaltung vorgeschlagen nur 500 Quadratmeter. Die Entscheidung in der jüngsten Sitzung fiel mit 10:6 Stimmen.
Das neue „Otterfinger Modell“ sieht vor, dass die Gemeinde bei der Ausweisung einer neuer Baulinie, etwa am Ortsrand, ein Ankaufsrecht für die Hälfte der Fläche nutzen kann; das Rathaus zahlt den Verkehrswert und kann die Parzellen vergleichsweise günstig an Einheimische weiterveräußern, die nicht über eigene Immobilien verfügen.
Bisher griff die Gemeinde nur auf 40 Prozent des neuen Baulands zu, künftig sollen es 50 Prozent sein. Ein fairer Ausgleich, wie Bürgermeister Michael Falkenhahn (SPD) findet, „denn dafür eröffnet neues EU-Recht dem Besitzer beim Verkauf der ihm verbleibenden Grundstücke mehr Freiheiten als früher“. Zwar bleibe es bei der „Selbstnutzungs-Verpflichtung“ und einem „Wiederveräußerungs-Verbot“ auf 20 Jahre, „das lässt sich aber nicht mehr so konsequent wie früher durchsetzen“. Diese Änderung – der Zugriff auf 50 Prozent – war im Gemeinderat unstrittig.
Was soll für weichende Erben übrig bleiben?
Wie groß aber darf das Baugrundstück sein, das der Grundstücksbesitzer für einen weichenden Erben ausgewiesen bekommt? „Quasi der Freibetrag“, wie es Falkenhahn formulierte. Die Verwaltung hatte 500 Quadratmeter netto vorgeschlagen, „netto“ heißt nach Abzug der Erschließungsflächen. Die CSU-Fraktion pochte auf 700 Quadratmeter und hatte deswegen im Dezember sogar eine nochmalige Behandlung im Gemeinderat durchgesetzt. CSU-Sprecher Robert Schüßlbauer betonte, dass oft nur ein Bauplatz für ein Kind benötigt werde, „nicht gleich ein ganzes Neubaugebiet“. Zusätzlich Bauland frei verkaufen zu können, das wolle nicht jeder Grundbesitzer. Aber ein Bauplatz solle dann schon 700 Quadratmeter groß sein. Falkenhahn wies darauf hin, dass die Gemeinde unter einer „Bagatellgrenze“ von 1000 Quadratmetern neuem Bauland ohnehin auf Ankäufe verzichte.
Thomas Hogger (Grüne) hielt 500 Quadratmeter für ausreichend. „Darauf lässt sich locker ein Einfamilienhaus platzieren.“ Er wies auf die enorme Wertsteigerung hin, eine Parzelle sei in Otterfing knapp eine Million Euro wert. „Das schenken wir den Leuten. Dafür können sie auch einen Beitrag für die Allgemeinheit leisten.“ So sah das auch Max Ruf (SPD).
Früher seien Baugrundstücke 1000 Quadratmeter groß gewesen, sagte Maria Dießl (CSU), „das ist jetzt eh schon weniger geworden“. Bei der Vererbung einer Hofstelle gebe es leider manchmal Neid, da nur ein Kind den Hof bekomme; da seien 500 Quadratmeter für Geschwister „schon eher wenig“. Und man dürfe nicht vergessen, dass die Übergabe der Grundstücke Schenkungs- und Einkommensteuer verursache. „Das ist kein Geschenk.“
„Niemand hat die Gemeinde betrogen“
Nach der Einführung des „Otterfinger Modells“ 1991 sei er einer der ersten gewesen, bei denen es Anwendung gefunden hatte, berichtete Georg Schlickenrieder (CSU). Seine Geschwister hätten Grundstücke ausgewiesen bekommen, aber erst nachdem die Familie alle nötigen Erschließungsflächen an die Gemeinde abgetreten haben. „Die Gemeinde schenkt da gar nichts her.“ In all den Jahren habe das Modell immer funktioniert, „niemand hat die Gemeinde betrogen“. Das bestätige Ulrike Stockmeier (FLO): „Bis auf eine Ausnahme sind alle so ausgewiesenen Grundstücke in den Händen von damals geblieben.“
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Die Stimmen von CSU, FLO und FW-Vertreter Josef Killer („500 Quadratmeter sind zu wenig“) gaben den Ausschlag für 700 Quadratmeter netto. Die Eckpfeiler des „Otterfinger Modells“, das 2008 zuletzt novelliert worden war, sind damit neu gesetzt. „Ein wichtiger Beschluss für Otterfing“, sagte der Bürgermeister.