Erst Verfolgungsjagd, dann Beleidigung: Urteil nach „Macho-Gehabe“
Wollten sie mit rabiatem Verhalten ihre Gegenüber einschüchtern? Zwei junge Männer aus Warngau und Tölz sind am Amtsgericht zu Geldstrafen verurteilt worden. Der Richter mahnte, „Macho-Getue“ zu unterlassen.
Holzkirchen – Wegen einer regelrechten Verfolgungsjagd sind zwei junge Männer aus Bad Tölz und Warngau, beide 21 Jahre alt, in Miesbach vor Gericht gestanden. Gegenstand der Anklage war allerdings nur eine Beleidigung, die sich, verglichen mit dem übrigen Vorfall, vergleichsweise harmlos ausnahm. Den Vorwurf der Nötigung hatte die Staatsanwaltschaft vor Prozessbeginn fallengelassen.
Die Sache hatte auf dem Parkplatz eines Schnellrestaurants in Holzkirchen begonnen. Die beiden Angeklagten schilderten, dass sie sich an einem anderen Treffpunkt mit Freunden verabredet hätten. Aber beim Abfahren von dem Parkplatz habe ein BMW-Fahrer ihnen gegenüber die Lichthupe betätigt. Sie hätten deshalb vermutet, es handle sich um einen Bekannten und seien dem Wagen in normalem Tempo gefolgt. Dann hätten beide Fahrer angehalten, und es habe sich gezeigt, dass man sich nicht kannte. Beleidigungen seien bestimmt nicht gefallen, beteuerte der Warngauer: „Wir waren höflich und nett.“
Verfolgte wählen in Panik den Notruf
Weit weniger harmlos klang die Begebenheit aus Sicht zweier Betroffener, eines Holzkirchners und eines Wiesseers, beide 19 Jahre alt. Bei der Abfahrt vom Parkplatz sei ihnen der andere Wagen mit hoher Geschwindigkeit auf ihrer Fahrbahn entgegengekommen, weshalb ihr Fahrer per Lichthupe gewarnt habe. Da habe der andere Fahrer angehalten und sie angeschrien. Nach einer Erklärung und Entschuldigung hätten sie die Sache zwar für erledigt gehalten. Doch auf der Weiterfahrt habe sie der andere Wagen plötzlich verfolgt. Mehrfach habe er auf die Gegenfahrbahn bis auf ihre Höhe gewechselt und habe sie per Handzeichen zum Halten aufgefordert.
Da habe sie die Panik gepackt. Sie hätten den Polizeinotruf gewählt, aber die Auskunft bekommen, sie sollten in die Wache kommen. Doch aus Angst, die Situation könne beim Aussteigen eskalieren, seien sie weitergefahren, wobei sie der Verfolger erneut durch Überholmanöver genötigt habe. Dann sei ein zweiter Wagen hinter ihnen aufgetaucht. Daraufhin habe der Warngauer sie ausgebremst und zum Halten gezwungen. Der zweite Wagen – mit den Freunden der Angeklagten – habe sie von hinten eingekeilt. Der Fahrer sei ausgestiegen und habe sie durch das Fenster angeschrien, das sei „sein Reich“, sie sollten sich „verpissen“. Auch ein heftiges Schimpfwort habe er gebraucht und mit einer Schlägerei gedroht. Als sie endlich weiterfahren konnten, sei noch ein Gegenstand auf ihr Autodach geflogen.
Warnung vor Falschaussage: Plötzlich verstummt Angeklagter
Er habe sich vielleicht etwas im Tonfall vergriffen, was er sehr bedauere, räumte der Warngauer ein. Wenig konnten die Insassen des zweiten Autos zur Erhellung der Sache beitragen. Die beiden Beifahrer waren angeblich so mit ihren Handys beschäftigt gewesen, dass sie von dem ganzen Vorfall nichts mitbekommen haben wollten. Der Fahrer gab eine ganz andere Fahrtrichtung an, verstummte jedoch nach einer Warnung des Richters vor einer Falschaussage.
Gegen eine Geldauflage von 200 Euro wurde das Verfahren gegen den Tölzer Beifahrer schließlich eingestellt. Den einsichtigen Warngauer verurteilte der Richter zu einer Geldstrafe von 500 Euro. Er habe einen guten Eindruck gemacht, befand er. Sein „Macho-Getue“ solle er aber unterlassen und überschüssige Energie künftig besser beim Sport austoben. Nach Prozessende entschuldigte sich der Warngauer per Handschlag bei der Gegenseite.
stg