Neue Regeln für Bauland-Ausweisung durch Gemeinde: Wie groß darf eine Parzelle sein?

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Das „Otterfinger Modell“ regelt die Modalitäten, wenn Einheimische für ihre Kinder Bauland ausgewiesen bekommen (Symbolbild). © Rupert Oberhäuser/Imago

Baugrund ist Gold wert. Seit Jahren gibt das „Otterfinger Modell“ die Modalitäten vor, wenn die Gemeinde Bauparzellen für Kinder von Einheimischen ausweist. Diese Regeln sollen jetzt aktualisiert werden – und das führte im Gemeinderat zu einer teils hitzigen Debatte. Knackpunkt ist besonders die Größe der Parzellen.

Otterfing – Wie groß darf ein Baugrundstück sein: Reichen 500 oder sind 700 Quadratmeter angemessen? Bei der Novellierung des „Otterfinger Modells“, das der Gemeinde in dieser Form seit 15 Jahren als Richtschnur bei der Ausweisung von Bauland für Einheimische dient, scheiden sich die Geister.

In der jüngsten Gemeinderats-Sitzung pochten CSU-Fraktionssprecher Robert Schüßlbauer und Johann Thoma (CSU) auf die großzügigere Variante, die eine Netto-Baufläche (nach Abzug von Erschließungsflächen) von 700 Quadratmetern vorsieht. Trotz nicht-öffentlicher Vorgespräche waren sie nicht bereit, die Neufassung in erster öffentlicher Lesung abzunicken. „Die Abstimmung geht mir zu schnell“, erklärte Thoma. „Und netto 500 Quadratmeter sind zu wenig“, ergänzte Schüßlbauer.

Bürgermeister Michael Falkenhahn (SPD), der sich mit Schüßlbauer ein kleines Wortgefecht lieferte, zeigte sich überrascht von diesem Widerstand. Seit zwei Jahren diskutiere man das Thema, von einer „Hopplahopp“-Entscheidung könne kein Rede sei. Er lenkte jedoch ein und kündigte eine Wiedervorlage im Januar an. Verwundert über die Kritik zeigte sich Ulrike Stockmeier (FLO): „Wir haben das doch in vielen Sitzungen durchgekaut.“

Wie Falkenhahn erklärte, sei keine grundsätzliche Neuausrichtung des „Otterfinger Modells“ geplant, sondern eine rechtssichere Aktualisierung, die auf EU-Vorgaben reagiert. Entscheidet sich die Gemeinde, weichenden Erben eines Einheimischen auf dessen Grund Bauland auszuweisen, verknüpfte sie dies bisher an die Bedingung, 40 Prozent einer so entstehenden Baureihe zum Verkehrswert selbst zu erwerben, um damit anderen Bürgern vergleichsweise günstig Bauland anbieten zu können.

Die Neufassung sieht vor, künftig auf 50 Prozent zuzugreifen. Ein Ausgleich dafür, dass die Grundstücksbesitzer aufgrund allgemein gültiger Rechtssprechung mehr Freiheiten genießen, die selbst bebauten „Familienparzellen“ nach einer bestimmten Frist weiterzuvermieten oder gar verkaufen zu können. „Wir sprechen von Wertsteigerungen von vorher 15 auf dann über 1600 Euro je Quadratmeter“, stellt der Rathauschef klar. Die Pflicht auf „Selbstnutzung“ und ein „Veräußerungsverbot“ bleibt zwar auf 20 Jahre festgeschrieben, „aber so rigoros wie früher lässt sich das nicht mehr durchsetzen“, sagt Falkenhahn. Zudem verzichtet die Gemeinde auf den Ankauf, wenn die ausgewiesene Parzelle unter einer „Bagatellgrenze“ von 1000 Quadratmetern bleibt.

Für jedes Kind, das nicht über eigenen Wohnraum verfügt, gesteht das Rathaus dem Grundstücksbesitzer jetzt ausdrücklich bis zu 500 Quadratmeter Netto-Bauland zu. „Gerecht und großzügig“, findet das Roberto Sottanelli (SPD). Erhöhe man auf 700 netto, wie von der CSU gefordert, habe man schnell Brutto-Bauparzellen von 840 Quadratmetern, rechnete Max Ruf (SPD) vor: „Angesichts von Preissteigerungen beim Bau können junge Familien solche Grundstücke kaum mehr bezahlen.“

Bauamtsleiter Hubert Zellner betonte, dass es zunächst um grundsätzliche Leitlinien der Bauland-Politik gehe. Einzelne Bestimmungen könne man über Folgebeschlüsse regeln. „Die Gemeinde kann auf Einzelfälle reagieren und Sonderkonditionen vereinbaren“, erklärte der Bürgermeister. Die vorgelegten Beispielberechnungen sorgten bei Josef Killer (FW) indes eher für Verwirrung als für Klarheit. „Für mich ist das nebulös“, kritisierte Killer, „ich blicke da nicht durch.“

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