Junge Frau 80 Meter mit Auto mitgeschleift: Gericht verhängt Haftstrafe und hohes Schmerzensgeld

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Polizeiliche Absperrbänder rund um den Tatort am Tölzer Melkstattweg zeugten von den gewaltsamen Vorgängen im September 2023 (Archivfoto), © privat

Das Landgericht München II hat einen 51-Jährigen wegen versuchten Totschlags verurteilt. Sein Opfer, eine junge Frau, ist fürs Leben gezeichnet.

Bad Tölz/München – Den Vorfall im September 2023 wird eine heute 18-Jährige wohl niemals vergessen können. Denn sie ist seitdem gezeichnet fürs Leben. Der Verursacher, ein 51-jähriger Ukrainer, der sie nach einem Grillabend mit dem Auto 80 Meter weit mitgeschleift und schwer verletzt hatte, wurde jetzt wegen versuchten Totschlags zu sechs Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Weitaus eindrucksvoller wirkt die Schmerzensgeld-Zahlung in Höhe von 120 000 Euro. Die wird der Peißenberger aber vermutlich nie bezahlen können.

Grillabend in Bad Tölz mit fatalem Ausgang

Alles hatte freundschaftlich begonnen. Der Ukrainer hatte mit zwei Neffen und einem Freund eine entfernt bekannte Familie in Bad Tölz besucht. Es wurde gegrillt und es floss auch viel Bier, vermutlich viel zu viel. Gegen 22 Uhr kippte die Stimmung. Zwischen den beiden Familien kam es zum Streit. Völlig enthemmt schlugen die beiden Neffen zwei Männer der Tölzer Familie zu Boden. Mit dem Freund flüchteten sie sich ins Auto, das auf einem Grünstreifen geparkt war. Im Auto wartete bereits der 51-Jährige.

Die später schwer verletzte junge Frau, eine Ungarin, hatte sich zuvor dem Fahrzeug in den Weg gestellt. Dadurch sollten die beiden am Boden liegenden Männer geschont werden. Doch der Ukrainer raste einfach los. Er überfuhr die Männer, die quasi unverletzt blieben. Schlimmer aber war, dass er die Frau mitschleifte, bis sie bei einer Kurve herausgeschleudert wurde.

Opfer verlor einen Finger und erlitt Verbrennungen

An ihrer linken Hand verlor sei einen Finger komplett, zwei weitere mussten teilamputiert werden. Außerdem wurden durch schwere Verbrennungen ihr Ausschnitt und ihr Bauch entstellt. Unklar ist, ob sie jemals Kinder bekommen kann. Ihre Vernehmung im Prozess musste per Video-Schaltung geschehen. Die junge Frau hätte es nicht geschafft, dem Angeklagten gegenüber zu sitzen.

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Der 51-Jährige behauptete vor Gericht, dass er weder das Überfahren noch das Mitschleifen bemerkt hatte. Das klang aber nicht sehr glaubhaft, denn der Ukrainer war nach dem Vorfall mit seinem Auto bis zur Grenze nach Frankreich geflüchtet. Erst dort wurde er von der Polizei gestellt.

Täter zu 120.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt

Neben der Haftstrafe wurde dem Angeklagten auch für die nächsten vier Jahre die Wiedererlangung des Führerscheins versagt. Fraglich ist, ob er für Deutschland jemals eine neue Fahrerlaubnis bekommt. Außerdem steht der Mann bei seinem Opfer mit 120 000 Euro in der Kreide.

Das Gericht traf auch die Feststellung, dass er für alle Folgeschäden der jungen Frau aufkommt. Sollte er jemals durch legale Arbeit zu Geld kommen, dürfte ein Großteil davon sofort eingezogen werden. (wal)

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