Ein junger Auszubildender steht vor Gericht, nachdem er aus Rache gewalttätig wurde. Sein Opfer hatte zuvor gegen einen Freund ausgesagt.
Geretsried – Wegen einer Zeugenaussage vor dem Jugendgericht wurde ein Geretsrieder verprügelt. An einem Morgen im Frühjahr 2022 gegen 9 Uhr war er auf offener Straße von zwei Heranwachsenden zu Boden geschlagen und getreten worden. Erst ein Jahr später hatte das Opfer die Tat angezeigt, „weil er Angst hatte, dass die zwei ihm noch mehr antun“, wie ein Polizist als Zeuge vor dem Jugendgericht erklärte. Dort musste sich nun ein 21-jähriger Geretsrieder wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Der Auszubildende wurde zu drei Wochen Dauerarrest verurteilt.
Das Opfer hatte zwei Jahre zuvor gegen einen Freund des Beschuldigten ausgesagt
Der Angeklagte gab die Tat zu und nannte auch gleich den Grund dafür. Der Verprügelte hatte zwei Jahre zuvor in einer Verhandlung vor dem Jugendgericht gegen einen Freund des nun Beschuldigten ausgesagt. Dieser sei daraufhin ins Gefängnis gekommen. „Als ich ihn auf der Straße gesehen habe, ist eine Sicherung durchgebrannt“, erzählte der Angeklagte. „Da habe ich falsch getickt.“
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Das kam damals offenbar öfter vor, wie die sechs bisherigen Verurteilungen wegen verschiedener Delikte nahelegen. „Das war eine Never Ending Story mit ihm. Er hat keinen leichten Start ins Leben gehabt“, berichtete Jugendgerichtshelfer Andreas Dlugosch, der dem jungen Mann aber auch attestierte, seinen strafrechtlichen „Slalomlauf“ inzwischen wohl beendet und sich „deutlich sozialisiert“ zu haben. Deshalb könne man bei dem Angeklagten aus heutiger Sicht auch nicht mehr von schädlichen Neigungen ausgehen, die eine Jugendstrafe rechtfertigen würden und die in früheren Jahren sicher vorgelegen hätten.
„Spürbare Strafe ist nötig“
„Er ist auf einem brauchbaren Weg“, attestierte ihm auch die Staatsanwältin, „aber eine spürbare Strafe ist dennoch nötig.“
Das sah auch Jugendrichterin Friederike Kirschstein-Freund so, die gegen den Angeklagten einen dreiwöchigen Dauerarrest verhängte. „Ein Racheakt gegen einen Zeugen der Justiz, da reagieren wir ganz, ganz empfindlich“, begründete die Richterin ihre Entscheidung.
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Sie hielt dem Auszubildenden jedoch auch „ganz erheblich zugute“, dass er den damaligen Mittäter überredet hatte, sich der Polizei zu stellen. „Damit haben sie viel wettgemacht“, so Kirschstein-Freund, die dem 21-Jährigen abschließend ins Gewissen redete: „Es gibt derzeit keine Anhaltspunkte, dass es wieder Straftaten gibt. Belehren Sie uns nicht eines Besseren.“ rst
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