Abriss von drei Einfamilienhäusern: Verwaltungsgericht München fällt Entscheidung zu Schwarzbauten
Drei Einfamilienhäuser am Isarspitz in Wolfratshausen sind laut Unterer Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt Schwarzbauten - und müssen laut Beseitigungsanordnung abgerissen werden. Nun steht ein entscheidender Gerichtstermin ein.
Wolfratshausen – Seit sage und schreibe sechs Jahren sind die drei Schwarzbauten am Isarspitz in Wolfratshausen ein Zankapfel. Nun steht ein entscheidender Termin an: Das Verwaltungsgericht (VG) München befasst sich mit den Klagen des Bauherrn und seiner Tochter, der Immobilieneigentümerin, gegen die Beseitigungsanordnungen.
Im Juni 2021 war das VG nach einem Ortstermin zu dem Schluss gekommen: Die Abweichungen von der vom Landratsamt erteilten Baugenehmigung seien so gravierend, dass eine gänzlich neue Genehmigung erteilt werden müsse. Auf die habe der Bauherr aber keinen Anspruch, da die drei Einfamilienhäuser am Isarspitz 24, 24a und 25 nicht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen würden. Den Berufungsantrag des Geretsrieders wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in letzter Instanz ab. Dass die drei Häuser „bauplanungsrechtlich unzulässig“ seien, sei „nicht ernstlich zweifelhaft“.
Bauherr und Immobilieneigentümerin klagen gegen Freistaat Bayern
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Anfang 2023 stellte die Untere Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt dem Bauherrn sowie der Immobilieneigentümerin Abrissanordnungen für die besagten Gebäude am Isarspitz zu. Vater und Tochter legten dagegen wie berichtet Rechtsmittel ein.
Vertreter des Kreisbauamts nehmen an Verhandlung teil
Das VG München behandelt diese Klagen, die sich gegen den Freistaat Bayern richten, in einem Verfahren am 13. Juni. Das teilte am Freitag ein Pressesprecher des VG auf Anfrage unserer Zeitung mit. Zudem werden in weiteren Verfahren über die Klagen der Eigentümerin sowie einer Mietpartei gegen die Duldungsanordnungen entschieden. Vertreter des Kreisbauamts werden bei der Verhandlung „anwesend sein“, so Sabine Schmid, Pressesprecherin des Landratsamts, am Freitag gegenüber unserer Zeitung. (cce)
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