Schiefer Baum in Inning: Verhandlung am Verwaltungsgericht
Um seinen Birnbaum zu erhalten, verklagt Dr. Andreas Georg Niedermeier die Gemeinde Inning. Diese will, dass der Baum zurückgeschnitten wird, da er den Straßenverkehr gefährde. Zwar gibt es noch kein abschließendes Urteil, jedoch eine Tendenz.
Inning – Rein rechtlich sei die Sache relativ klar: Der Birnbaum am Toni-Mang-Ring in Inning müsste zurückgeschnitten, wenn nicht sogar ganz entfernt werden, sagte der Vorsitzende Richter Florian Huber der 28. Kammer im Bayerischen Verwaltungsgericht in München am Montag. Dr. Andreas Georg Niedermeier aus Inning hatte gegen die Gemeinde geklagt. Denn sie forderte einen Rückschnitt des Baums, der laut Niedermeier 120 Jahre alt sein soll.
Für die Verkehrssicherheit stelle der Baum, der schräg wächst und daher in den Straßenraum ragt, eine Gefahr dar. Darin sind sich die Parteien im Sitzungssaal einig. Darunter sind neben dem Vorsitzenden Richter die Anwälte der Gemeinde, Benedikt Gritschneder und Caroline Guth, gemeinsam mit dem Geschäftsleiter der Gemeinde, Jürgen Hafner, sowie Niedermeiers Anwalt Andreas Leissle. Zu der Verhandlung ist Niedermeier nicht persönlich erschienen. Die Angelegenheit nehme ihn emotional so mit, dass er es nicht „durchstehen“ würde, erklärte Leissle.
Baum in Inning: „Problem für die Verkehrssicherheit“
Der besagte Baum rage zu einem „nicht unerheblichen Teil und auch schon auf einer relativ geringen Höhe deutlich in den öffentlichen Straßenraum hinein“, erklärte Huber am Anfang der Verhandlung. Das tue er auf einer Höhe von 1,70 Meter, ergänzte Gritschneder. Die Straße schließt unmittelbar an das Grundstück des Klägers an. Einen Gehweg gibt es an der Stelle nicht. An der Hausmauer, an der der Baum steht, parken zeitweise Autos. Leissle beschreibt das Haus und den Baum als eine „gedeihliche Symbiose“ und fügte hinzu: „Mein Mandant hängt mit seinem Herzblut daran.“ Und zu einem Schaden durch den Baum sei es bis jetzt nicht gekommen, betont er.
Wenn für Verkehrsteilnehmer jedoch eine Gefahr bestehe, müssten solche Bäume beseitigt werden, erklärte Richter Huber. Und da der Baum beispielsweise auf Kopfhöhe eines potenziellen Radfahrers oder auf der eines Lieferwagens sein könnte, sieht die Gemeinde Handlungsbedarf. Huber bestätigte: „Das ist wirklich ein Problem für die Verkehrssicherheit.“
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Sollte der Baum stehen bleiben, müsste Niedermeier „entsprechende Sicherungsmaßnahmen gewährleisten, damit er weiterhin am Haus festgehalten wird“, sagte Huber. Leissle merkte an, dass solche Maßnahmen bereits bestehen würden. So sei der Baum durch eine Kronensicherung am Hausdach verankert.
Urteil folgt voraussichtlich im Januar
Da auf dem Toni-Mang-Ring hauptsächlich Anliegerverkehr herrsche, hält der Richter eine Umfahrung zumindest für möglich. Die Fahrbahn könnte dazu unter anderem um den Baum herum verschmälert, beispielsweise mit einer Grüninsel, und mit Leitplatten gekennzeichnet werden. Das wäre allerdings teuer. Leissle betonte: „Dem Kläger ist sehr an dem Erhalt des Baums gelegen.“ Daher würde er dafür wohl auch Geld in die Hand nehmen. Wie viel das kosten würde und zu wie viel der Kläger bereit wäre, ist allerdings unklar. Die Kosten, für die Niedermeier selbst aufkommen müsste, liegen schätzungsweise im fünfstelligen Bereich.
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Letztendlich müsste der Gemeinderat über das Bauvorhaben entscheiden. Der Kläger könnte diesem einen Plan vorlegen, wie die Straße umgestaltet werden könnte, um den Baum zu behalten und zeitgleich die Verkehrssicherheit zu wahren. „Ob dabei dann was herauskommt, ist eine ganz andere Frage, aber darüber reden kann man sicherlich“, sagte Huber in der Verhandlung.
Die Untere Naturschutzbehörde habe einen Blick auf den Baum geworfen und ihn als nicht schützenswert eingestuft, berichtete Gritschneder. Beispielsweise nisteten dort keine Vögel. Daher sehe die Gemeinde aus naturschutzfachlicher und rechtlicher Sicht „keinerlei Anlass, in irgendeiner Form baulich tätig zu werden“, sagte Gritschneder.
Zu einer Klagerücknahme ist es trotz eines Versuchs nicht gekommen. „Der Ball liegt nun eindeutig im Spielfeld des Klägers“, sagte Huber. In rechtlicher Hinsicht habe die Klage keine Aussicht auf Erfolg. Das Urteil soll voraussichtlich im Januar erfolgen.