Mit falschen Kennzeichen und Kanistern auf Raubzug: Benzindieb muss ins Gefängnis

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Mit vollgetankten Wagen und Benzinkanistern machten sich Tankbetrüger ohne zu Bezahlen aus dem Staub. Einer von ihnen saß nun auf der Anklagebank und muss jetzt ins Gefängnis. © -

Mit falschen Kennzeichen an Autos hatten ein 25-jähriger Pole und seine Komplizen Tankstellen im Landkreis Freising bestohlen. Nun stand er vor Gericht.

Freising – Ein paar Benzinkanister, eine elektrische Pumpe und ein Schlauch: Es bedarf nur einiger weniger Utensilien, um den Schwarzmarkt für Benzin zu bedienen. Und nach Helfern, die das Benzin von den Tankstellen stehlen, müssen die Drahtzieher offensichtlich nicht lange suchen. „Da lockt das schnell verdiente Geld“, so Richterin Sandra Brenner vergangene Woche vor dem Amtsgericht. Der 25-jährige Pole, der vor ihr auf der Anklagebank saß, nickte sichtlich kleinlaut. Die Staatsanwaltschaft legte ihm Betrug und Urkundenfälschung in neun Fällen sowie Diebstahl mit Waffen zur Last.

Etliche Tankstellen in den Landkreisen Freising, Landshut und Dingolfing-Landau waren im Frühjahr 2022 Tankbetrügern zum Opfer gefallen. 50 Fälle hatte die Kriminalpolizei ermitteln können. Dabei war der Modus Operandi immer gleich: Zu zweit oder zu dritt fuhren die Täter die Tankstellen mit Fahrzeugen an, an die sie zuvor falsche Kennzeichen geschraubt hatten. Vor Ort machten sie den Tank voll und füllten noch ein paar Benzinkanister ab. Dann fuhren sie ohne Bezahlung wieder davon.

Mit falschen Kennzeichen und Kanistern zur Tanke

Der 25-Jährige war der von Staatsanwältin Eva Büttner vertretenen Anklage zufolge zum ersten Mal am 22. April mit von der Partie. Gegen 17.20 Uhr hatten ein Mittäter und er an einer Tankstelle in Rottenburg a.d. Laaber einen Ford Fiesta mit Diesel für 224,66 Euro betankt. Das Kennzeichen des Fords war für einen anderen Pkw ausgestellt. Zudem füllten sie noch Benzin in etliche Kanister.

Ehe das Tankstellenpersonal sich versah, war das Duo auch schon wieder über alle Berge. In der Folgezeit betrog der 25-Jährige auf die gleiche Weise Tankstellenbetreiber in Landshut, Essenbach, Moosburg, Gottfrieding, Freising, Hallbergmoos und Dingolfing. Bis zum 8. Mai war durch den Polen und seine Komplizen ein Gesamtschaden von 1768 Euro entstanden.

Lebensmitteldiebstahl mit Seitenschneider

Der zweite Anklagepunkt bezog sich auf den Diebstahl von Lebensmitteln in einem Landshuter Supermarkt im Wert von knapp 69 Euro. Dabei hatte der 25-Jährige eine Sportumhängetasche bei sich, in der sich ein Seitenschneider befand. Dieser sei griffbereit gewesen, so die Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte habe damit ein funktionsbereites Werkzeug zur Verfügung gehabt, das geeignet gewesen sei, erhebliche Verletzungen zu verursachen. Dem Angeklagten sei dies auch bewusst gewesen.

Verteidiger Jürgen Neumaier räumte den angeklagten Tankstellenbetrug im Namen des 25-Jährigen vollumfänglich ein. Sein Mandant bereue seine Taten. Weitere Angaben dazu werde man allerdings nicht machen. Was den Vorfall im Supermarkt betreffe, so Neumaier, so treffe der Diebstahl zu. Der Seitenschneider habe damit aber nichts zu tun gehabt. „Das war reiner Zufall.“ Sein Mandant habe zu der Zeit als Elektriker gearbeitet.

Günstige Sozialprognose hat nichts gebracht

Das Amtsgericht hatte bereits im August 2022 Haftbefehl gegen den 25-Jährigen erlassen. Doch erst heuer im Juni konnte er den deutschen Behörden ausgeliefert werden. Zwei Jahre seien eine lange Zeit, gab Neumaier zu Bedenken. Der Angeklagte habe sich seit den Diebstählen nichts mehr zuschulden kommen lassen. Er lebe mit seiner Familie und stehe bei seinem Schwager in Lohn und Brot. Zudem habe er in Deutschland keine Vorstrafen. Wenn einer eine günstige Sozialprognose vorzuweisen habe, dann sei es sein Mandant, so Neumaiers Fazit. Der Verteidiger beantragte am Ende der Beweisaufnahme dementsprechend eine Freiheitsstrafe, die noch zur Bewährung auszusetzen sei.

Staatsanwältin Büttner forderte, den 25-Jährigen wie angeklagt zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren zu verurteilen sowie deren unbedingten Vollzug. Was die Tankstellenbetrügereien betreffe, so habe der Angeklagte nach seiner Auslieferung keinerlei Aufklärungshilfe geleistet. Und die Aussage, er habe eine Arbeitsstelle beim Schwager, sei nicht belegt.

Brenner teilte diese Ansicht und verurteilte den Polen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, wobei sie aber wie Neumaier bei dem Supermarktfall von einem einfachen Diebstahl ohne Waffen ausgegangen war. Was die Benzindiebstähle betreffe, so sei der Vollzug der Freiheitsstrafe geboten, um das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat aufrechtzuerhalten.

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