Verzögerungen in Dachau beim Führerschein-Tausch
Vor einer Woche lief die Frist aus, bis zu der Führerscheinbesitzer der Jahrgänge 1965 bis 1970 ihren Papierführerschein hätten tauschen müssen.
Dachau – Das Problem: Wegen Personalmangels in der Dachauer Führerscheinstelle gab es für die Umtauschwilligen keine Termine. Das Landratsamt bittet um Geduld – und darum, dass die Führerscheine per Post eingeschickt werden.
Das Landratsamt bittet um Geduld
An seinem guten Willen habe es nicht gelegen, betont Hubert N. (Name geändert). Als Jahrgang 1967 ist ihm seit langem bewusst, dass er seinen alten rosaroten Lappen abgeben und gegen einen Führerschein im Scheckkartenformat eintauschen muss. Der Akademiker N. ist einer von 12 462 Landkreisbürgern, die in den Jahren 1965 und 1970 geboren wurden und noch eine sogenannte Altfahrerlaubnis besitzen. Bis 19. Januar 2024 sollte er seinen Führerschein umgetauscht haben. Die Jahrgänge 1971 und jünger, die ebenfalls noch keinen EU-Führerschein im Kartenformat haben, sind dann bis 19. Januar 2025 dran.
Das Problem: N. bekam bis heute keinen Termin bei der Führerscheinstelle. „Ich war auf der Homepage vom Landratsamt, um eine Telefonnummer für die Terminvereinbarung zu suchen. Da musste ich dann aber lesen, dass man gar nicht anrufen soll. Termine würden nur online vergeben.“ N. versuchte daher, über die Internetseite des Landratsamts einen Termin zu vereinbaren – scheiterte aber auch daran: „Es gab nur die Information, dass momenten keine Termine möglich seien.“
Doch auch davon wollte sich der brave Staatsbürger N. noch nicht abschrecken lassen. Er befolgte den Rat der Landratsamts-Homepage, den neuen Führerschein online zu beantragen. Leider musste er auch hier erfahren, dass der Teufel im Detail steckt. „Ich bin gescheitert, weil ich meinen Personalausweis nicht digitalisieren konnte. Dafür hätte man eine App und einen Pin gebraucht, den ich nicht habe.“ Den neuen Schein „bequem online von zuhause aus“ bestellen, wie das Landratsamt diese Variante beworben hatte, fand N. also eher unbequem.
Letzte Variante: Schein mit der Post schicken
Genauso wie die letzte Variante, die ihm via Landratsamts-Internetseite angetragen wurde: Er solle seinen alten Schein per Post einschicken und dann, nach entsprechender Bearbeitungszeit, den neuen Schein erhalten. Die Umtauschgebühr von 25,30 Euro erhöht sich bei dieser Variante jedoch um 5,10 Euro. Grund: Der neue EU-Führerschein wird per Einschreiben direkt von der Bundesdruckerei auf den Weg gebracht. N. sagt jedoch: „Das ist mir suspekt, ich will meinen Führerschein nicht so einfach in den Briefkasten werfen.“ Ergebnis: Aus eine Woche nach Ende seiner Frist ist der Karlsfelder N. mit seinem alten rosa Lappen unterwegs.
Sina Török, Sprecherin am Landratsamt, bestätigt, dass es wegen krankheitsbedingten Personalmangels in der Führerscheinstelle zu Verzögerungen kam. „Wir arbeiten mit Hochdruck an Lösungen“, verspricht sie. Wie viele Führerscheinbesitzer wegen der Terminproblematik die Frist verpasst haben, kann sie nicht genau sagen. Was sie aber weiß: Zwischen 1. Januar 2019 und 31. Dezember wurden „etwa 12 000 Altfahrerlaubnisse in einen EU-Führerschein umgetauscht“. Klar, viele Menschen würden aus Alters- oder gesundheitlichen Gründen ihren alten Schein nicht tauschen wollen. Klar sei aber auch, „dass viele Fahrerlaubnisse noch umzutauschen sind“. Was ihr Hoffnung gibt: 544 postalische und 112 Online-Anträge seien zuletzt bei der Führerscheinstelle eingegangen.
Angesichts der Tatsache, dass in den kommenden Jahren 2024 bis 2026 laut Török „die meisten Umtausche vorgenommen“ werden müssen, bemühe sich die Behörde aktuell um zusätzliches Personal für die Führerscheinstelle. Sobald diese neuen Mitarbeiter eingearbeitet seien, könnten auch wieder persönliche Termine angeboten werden.
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Was passiert nun, wenn N. mit seinem alten Schein im Straßenverkehr erwischt wird? Laut Török droht ihm eine Strafe von 10 Euro. Sollte sein Schein in der Zwischenzeit aber der Führerscheinbehörde postalisch vorliegen beziehungsweise er einen Online-Antrag laufen hat, bliebe ihm diese Strafe erspart. Ins Ausland aber, so Török, „kann man so selbstverständlich nicht fahren“.
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