Nach Boeing-Absturz in Indien: Dürfen Fluggäste auf Airbus-Maschine bestehen? Expertin ordnet ein
In den vergangenen Jahren häuften sich die Pannen bei Boeing. Wir erklären, ob Passagiere deshalb bei der Wahl des Flugzeugherstellers mitreden können.
München – Die beiden weltweit bekanntesten und größten Flugzeughersteller sind das europäische Unternehmen Airbus und US-Konkurrent Boeing. Doch diverse Pannen und Tragödien haben dem Flugzeugbauer aus den Vereinigten Staaten schwer zugesetzt. Zuletzt sorgte der Absturz eines Boeing 787-8 Dreamliners der Air India, bei dem weit über 200 Menschen starben, für Entsetzen. Die Serie an Zwischenfällen hat das Vertrauen in Boeing-Maschinen bei so manchen Passagier nachhaltig erschüttert.
Nach Boeing-Absturz in Indien: Expertin erklärt, ob Passagiere einen Flug mit Airbus-Maschine verlangen können
Ob die Sorge begründet oder unbegründet ist, sei einmal dahingestellt. Zumindest gibt es in Europa zahlreiche bekannte Fluggesellschaften, die Boeing-Maschinen in ihrer Flotte haben und diese regelmäßig einsetzen. Doch können sich Fluggäste überhaupt aussuchen, ob sie lieber mit einem Airbus oder einer Boeing fliegen sollen?
Diese Frage hat IPPEN.MEDIA Feyza Türkön von flighright.de gestellt. Das Portal bietet online-basierte Rechtsdienstleistungen zur Durchsetzung der Rechte von Flugreisenden an.
„Kein generelles Rücktrittsrecht“: Fluggäste dürfen sich den Hersteller der Maschine nicht aussuchen
Die Fluggastrechtsexpertin betonte zunächst, dass es derzeit noch keine abschließenden Untersuchungsergebnisse oder offiziell bestätigten Ursachen für den tragischen Air India-Absturz gebe. Türkon stellte klar: „Auf Basis der aktuell bekannten Informationen lässt sich aus rechtlicher Sicht bislang kein generelles Rücktrittsrecht für Passagiere ableiten, die aus Angst künftig nicht mehr mit bestimmten Flugzeugtypen oder -gesellschaften fliegen möchten.“
Die Expertin fügte hinzu: „Ein Rücktrittsrecht gegenüber der Airline besteht in der Regel nur dann, wenn diese ihre vertraglichen Pflichten nicht oder nur unzureichend erfüllt – etwa durch gravierende Sicherheitsmängel, die objektiv und nachweislich vorliegen.“ Nach dem Boeing-Absturz in Indien sei „derzeit jedoch nicht davon auszugehen, dass eine generelle Untauglichkeit der betroffenen Flugzeugtypen oder des Air-India-Flugbetriebs besteht“.
Ursache für Absturz der Air-India-Maschine noch ungeklärt – zweiter Flugschreiber des Boeing 787-8 Dreamliners gefunden
Bei dem Flugzeug-Unglück im westindischen Ahmedabad waren am 12. Juni nach offiziellen Angaben 279 Menschen ums Leben gekommen. Wie ein Berater des indischen Premierministers Narendra Modi erklärte, konnte am Sonntag (15. Juni) der zweite Flugschreiber geborgen werden. Dabei handelt es sich um den Stimmenrekorder, der die Kommunikation zwischen den Piloten und den Fluglotsen aufzeichnet. Zuvor war am Freitag (13. Juni) schon der erste Flugdatenschreiber gefunden worden, dieser hatte Daten wie Flughöhe, Geschwindigkeit und Kurs der Maschine gespeichert.
Die Ermittler hoffen nun, die genaue Absturzursache des Boeing 787-8 Dreamliners herauszufinden. Hilfe bekommen die indischen Fachleute auch von Experten aus den USA und Großbritannien. Flugzeughersteller Boeing hatte bereits erklärt, bei den Ermittlungen mit den offiziellen Stellen in Indien zusammenarbeiten zu wollen. Ein Experte äußerte aufgrund eines neuen Videos drei mögliche Theorien zur Absturzursache. (kh)