Gruber-Kosmetikschule: Kläger geht in nächste Runde

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Das Seminarhaus von Gruber Kosmetik am Reiffenstuelweg unterliegt wegen einer Nachbarschaftsklage noch immer einem Baustopp. Ein Ende ist nicht in Sicht. © Stefan Schweihofer

Mit einem Bebauungsplan will der Gemeinderat eine solide Grundlage für den Bau einer Kosmetikschule in Rottach-Egern schaffen. Ein klagender Nachbar will aber auch diesen angreifen.

Rottach-Egern – Mit Planen vor der Witterung geschützt, steht der fast fertige Neubau am Reiffenstuelweg verlassen da. An der künftigen Kosmetikschule nahe der Schönheitsfarm Gruber darf wegen eines Baustopps nicht gearbeitet werden, weshalb schon vor der Einweihung größere Reparaturen fällig waren. „Den Trockenbau mussten sie erneuern“, weiß Rottachs Bürgermeister Christian Köck (CSU). Ein Gericht hat den Bau des Seminarhauses wegen einer Nachbarschaftsklage im März 2024 auf Eis gelegt. Um dem Projekt vor Gericht einen besseren Stand zu verschaffen, hatte der Gemeinderat im Juni 2024 beschlossen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Das Verfahren ist nun abgeschlossen: Einstimmig fasste der Gemeinderat den Satzungsbeschluss.

Nachbar droht mit Normenkontrollklage

Wenige Tage vor der Sitzung hatten die Mandatsträger ein neues Schreiben der Kläger-Anwältin erhalten. Darin wird deutlich: Gibt es einen Bebauungsplan, wird der Kläger ihn mit einem Normenkontrollverfahren gerichtlich angreifen. Die nächste Eskalationsstufe also.

Hermann Elmering, der in dieser Sache seinen Sohn Ernst-Erik als Kläger vertritt, war zur Gemeinderatssitzung gekommen, ebenso wie zahlreiche Vertreter der Gruber-Stiftung. Seit Jahren ringen die Parteien um den Bau des Gruber-Seminarhauses. Das Traditions-Unternehmen, dessen Immobilien in die Jahre gekommen sind, will sich für die Zukunft neu aufstellen. Die Kosmetikschule ist Teil des Konzepts.

Bürgermeister ärgert sich über juristischen Widerstand

Bürgermeister Köck machte aus seiner Verärgerung über den anhaltenden juristischen Widerstand keinen Hehl. Es sei „nicht angemessen“, Zweifel am Durchführungsvertrag zu säen, meinte er als Reaktion auf das Schreiben der Anwältin. Darin ist unter anderem von Schadenersatz die Rede, den die Gemeinde möglicherweise leisten müsse, wenn der Bebauungsplan vom Gericht aufgehoben werde.

Weiter thematisiert wurden die Einwände des Klägers bei der Sitzung nicht. „Ich weiß beim besten Willen nicht, was noch erreicht werden soll“, meinte Gabriele Schultes-Jaskolla (FWG). Sie wolle noch „einen letzten Appell“ an den Kläger richten. Sie glaube, dass man im fortgeschrittenen Alter – das sie auch selbst schon erreicht habe – zur Erkenntnis gelangen könne, sein Geld nutzbringender auszugeben.

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Der Angesprochene beharrt auf seiner Position. Er habe keinen Schaden verursacht, auch wenn man ihm jetzt den Schwarzen Peter zuschiebe. Vielmehr habe die Gruber-Stiftung den Fehler gemacht, mit dem Bau des Hauses vor einer gerichtlichen Klärung zu beginnen, meint Elmering. Im Übrigen sei nach einem Gespräch bei Gericht vor einigen Monaten niemand mehr auf ihn zugekommen.

„Wir hatten da immer Gewerbe“

Dagegen erklärte Bürgermeister Köck, dass der Bauwerber, also die Gruber-Stiftung, inzwischen alles unternommen habe, um es den Nachbarn recht zu machen. Das Maß der Nutzung wurde reduziert, das Konzept verändert, Gutachten erstellt. Die Gemeinde selbst habe stets sauber gearbeitet, versicherte Köck. Den Schaden habe im Übrigen nicht nur das Unternehmen, sondern auch der Steuerzahler. „Der Verwaltungsaufwand ist unverhältnismäßig.“ Der Widerstand gegen die Kosmetikschule – er wird mit einer gewerblichen Nutzung im Wohngebiet begründet – ist für Köck nicht nachvollziehbar: „Wir hatten da immer Gewerbe.“

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