Hartnäckig kämpft die Gemeinde Rottach-Egern darum, dass ein im Außenbereich ausgehobener Schwimmteich wieder beseitigt wird. Jetzt gab‘s einen Ortstermin des Verwaltungsgerichts.
Rottach-Egern – Zwei Gerichtsurteile, unzählige Schriftsätze, eine erneute Klage: Der Schwimmteich eines millionenschweren Unternehmers in Rottach-Egern hat Wellen geschlagen. Der Mann hat ihn vor nun sechs Jahren bei seinem Anwesen, das einst Otto Beisheim gehörte, anlegen lassen, unbeeindruckt vom Versuch des Bürgermeisters, ihn mit Verweis auf die Lage im Außenbereich daran zu hindern. „Er hat das ignoriert, einfach weitergemacht, und jetzt stehen wir hier“, meinte Christian Köck beim Ortstermin des Verwaltungsgerichts am Grundstück.
Zwei Urteile pro Gemeinde
Der Ärger begann 2019. Der Unternehmer gestaltete das von ihm erworbene Anwesen mitsamt Gartenanlage um. Die Gemeinde beanstandete, dass die Ausführung nicht den genehmigten Plänen entspreche und erwirkte einen Baustopp. Während der Teich ausgehoben wurde, spazierte der Bürgermeister persönlich zur Baustelle und nahm den Bauherrn ins Gebet. Als der Schwimmteich fertig war, zeigte die Gemeinde Zähne. Sie zog vors Verwaltungsgericht und bekam in erster und zweiter Instanz Recht. Demnach muss der Teich weg.
Landratsamt sieht keine Basis für eine Beseitigungsanordnung
Dieser entwickelte sich unterdessen zum gepflegten Biotop. Es schwimmen Fische darin, Frösche quaken, Insekten sirren. Menschen baden hier nicht, die Familie verfügt am Haus über einen Pool. Von der Straße aus ist die Wasserfläche nicht sichtbar. Trotz der beiden Gerichtsurteile sieht das Landratsamt keinen Anlass, die Beseitigung anzuordnen. Das wiederum will die Gemeinde schon aus grundsätzlichen Erwägungen nicht hinnehmen. Sie reichte im Juni 2023 eine sogenannte Verpflichtungsklage ein. Das Verwaltungsgericht soll das Landratsamt zwingen, per Bescheid die Beseitigung anzuordnen. In diesem Fall liege der Ermessensspielraum der Genehmigungsbehörde bei null.
„Das hat eine lange Vorgeschichte“, stellte Richter Korbinian Heinzeller beim Ortstermin fest. In der Gegenwart betrachtete er den idyllischen Teich, „ein Teil der Gartengestaltung“, und hörte die Argumente von Landesanwalt Christian Konrad. Der hält die Klage für unzulässig und führte gleich 15 Bezugsfälle im Ort an. Auch dort seien Gartenteiche und Ähnliches entstanden, ohne dass die Gemeinde es moniert habe. In Rottach-Egern fehle eine klare Linie, ein Konzept für die Beseitigung solcher Anlagen, das als Grundlage für einen Bescheid tauge. Das Landratsamt könne nicht verpflichtet werden, Unzulässiges anzuordnen. Zu ändern sei das nur, wenn das gesamte Gemeindegebiet auf Außenanlagen untersucht werde, so Konrad: „Dann klingeln die Baukontrolleure.“
Auch der Eigentümer war vor Ort. Für ihn, so seine Anwältin Nadine Pallas, sei nicht ersichtlich, warum gerade an seinem Schwimmteich ein Exempel statuiert werden solle.
Bezugsfälle haben Gewicht
Die Hoffnung der Gemeinde, dass der Richter die beiden vorangegangenen Urteile ohne Umschweife bestätigt, erfüllte sich nicht. Er werde die Klage nicht abweisen, ließ Heinzeller bei der Verhandlung wissen. Sie habe auch mehr Gewicht als die eines Nachbarn. Aber er könne die angeführten Bezugsfälle, bei denen es sich ohnehin nur um Kostproben handle, nicht ignorieren und deshalb noch keine Entscheidung treffen. Heißt: Es ist eine Bestandsaufnahme gefordert und ein Konzept für den Umgang mit Gartenanlagen im Außenbereich.
Der Ball liegt bei der für die Bauaufsicht zuständigen Behörde. „Das Gericht kann und muss das nicht selbst klären“, so Heinzeller zur Überprüfung der Bezugsfälle. Der Richter ließ durchblicken, dass das Landratsamt sich erneut mit dem Bescheid befassen muss. Für den Schwimmteich bedeutet das: Er kann bleiben, vorerst jedenfalls.
Gemeinde hält Klage aufrecht
Auf Wunsch der Gemeinde wird das Gericht das Ergebnis der Verhandlung schriftlich niederlegen. „Auch zur Dokumentation für den nachfolgenden Gemeinderat“, erklärte Bürgermeister Köck, dessen Amtszeit im Mai 2026 endet. Er hätte sich ein Urteil gewünscht, schon wegen der öffentlichen Aufmerksamkeit: „Wenn das Schule macht, können wir uns verabschieden.“ Ihre Klage hält die Gemeinde aufrecht. Grünen-Gemeinderat Thomas Tomaschek spricht gar von einem Skandal: „ Nun hat es den Anschein, dass der Kapitalismus über den Rechtsstaat siegt.“