Zwischen Abriss und Sanierung: Zukunft zweier Wohngebäude in Freising ungewiss
Abriss und Neubau oder Sanierung? Und wenn Sanierung, in welchem Umfang? Für die beiden landkreiseigenen Wohngebäude an der Wippenhauser Straße 56 und 58 besteht Handlungsbedarf.
Freising – Eine Machbarkeitsstudie sollte den Kreisräten aufzeigen, welche Möglichkeiten man habe. Entschieden hat man sich nicht, weil noch einige Fragen zu klären sind. Johannes Dantele vom gleichnamigen Architekturbüro legte im jüngsten Kreisausschuss insgesamt sechs Varianten vor, wie man mit den 1953 errichteten Bestandsgebäuden mit ihren insgesamt zehn Wohneinheiten umgehen könne: Ertüchtigung, Ersatzneubau, Nachverdichtung – denkbar seien auf dem 1873 Quadratmeter großen Grundstück viele Möglichkeiten.
Ergebnisse des Gutachtens
Die Begutachtung des nordwestlich gelegenen Parkdecks und der Gebäudesubstanz wurde durch das Ingenieurbüro Brandl + Eltschig vorgenommen. Ergebnisse: Das Parkdeck aus dem Baujahr 1992 (50 Stellplätze, 43 davon belegt, sieben frei nutzbar für die Wippenhauser Str. 56 und 58) sei sanierungsbedürftig, somit seien hierfür mittelfristig, unabhängig von der Baumaßnahme des Wohngebäudes, Haushaltsmittel einzuplanen. Eine Erweiterung des Parkdecks auf der Ebene 03 um zehn weitere Stellplätze wäre nach erster Einschätzung des Tragewerksplaners statisch machbar.
Die Substanz der bestehenden Wohngebäude sei gut, wenn auch nicht im zeitgemäßen Standard. Es müssten bei einer Sanierung neben der energetischen Verbesserung der Gebäudehülle lediglich die Gründung sowie die Decken in Bezug auf den Brandschutz ertüchtigt werden, so Dantele.
Die vorgelegten Varianten - vier davon unter Erhalt des Bestands, zwei als Neubau konzipiert – reichten von einer Sanierung des Bestands plus neuem Dachgeschoß und Erhöhung der Wohneinheiten auf zwölf bis zu einem Neubau mit 18 Wohneinheiten plus Tiefgarage.
So breit die Palette der baulichen Möglichkeiten war, so breit war auch der momentan nur ungefähr abzuschätzende Kostenrahmen zwischen 3,35 und sechs Millionen Euro. Wichtig, so Dantele: Das Wohnraumförderungsprogramm KommWFP des Freistaats Bayern sei besonders attraktiv, weil es bei der Förderquote von 40 Prozent bei Sanierungsmaßnahmen und 30 Prozent bei Neubauten auch die Grundstückswerte als förderfähig miteinbeziehe.
Gerlsbeck legt Finger in die Wunde
Genau da aber legte nach der Vorstellung der verschiedenen Varianten CSU-Kreisrat Uwe Gerlsbeck aus Kirchdorf den Finger in die Wunde: Wenn er die auf einer Übersicht dargelegten Bausummen, Förderungen und damit beim Landkreis verbleibenden Kosten nachrechne, könne da etwas nicht stimmen. So würden bei Variante b1 (Neubau plus Dachgeschoß) nur 550 000 Euro beim Landkreis verbleiben, bei Variante N2 (Neubau mit Tiefgarage) drei Millionen Euro. Solange das nicht klar dargelegt sei, könne man wohl nicht entscheiden.
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Der daran anschließende Antrag auf Ende der Debatte wurde mit 12:3 Stimmen angenommen, der Vertagungsantrag dann einstimmig.