23-Jähriger starb bei Unfall auf B13: Gericht lehnt Bewährung für Todesfahrer (63) ab

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Auf der B13 zwischen Niernsdorf und Hohenkammer ereignete sich am 30. März 2022 ein schwerer Unfall, bei dem ein junger Mann ums Leben kam. Der Verursacher wurde nun verurteilt. (Symbolbild) © picture alliance / Julian Strate (Symbolbild)

Der Mann, der im März 2022 auf der B13 bei Hohenkammer waghalsig überholte und einen 23-Jährigen tötete, ist mit seiner Berufung gescheitert: Er muss ins Gefängnis.

Hohenkammer – Es bleibt dabei: Der 63-Jährige aus dem Kreis Neuburg-Schrobenhausen, der am 30. März 2022 auf der B13 zwischen Niernsdorf und Hohenkammer einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht hat, muss hinter Gitter. Nach zwei Verhandlungstagen bestätigte am Mittwoch die Berufungskammer des Landgerichts das Urteil des Freisinger Amtsgerichts: fahrlässige Tötung und vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs sowie eine Freiheitsstrafe von 1,5 Jahren.

Das Urteil sei angemessen gewesen, so Vorsitzende Richterin Sandra Strohner in der Urteilsbegründung. Eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung, die der Angeklagte per Einspruch angestrebt hatte, wäre unangebracht gewesen, da keine besonderen Gründe vorgelegen hätten. Wie berichtet, hatte Verteidiger Adam Ahmed zu Prozessbeginn betont, dass sein Mandant die volle Verantwortung für sein Handeln übernehme. Müsse der 63-Jährige aber ins Gefängnis, könne er nicht mehr arbeiten, was für die Familie der Ruin bedeute.

63-Jähriger wollte an einer Kuppe drei Autos überholen

Es war ein tragischer Unfall, bei dem ein Pfaffenhofener (23) sein Leben lassen musste. Wie das Amtsgericht im April bereits festgestellt hat, war schuld daran der Angeklagte. Der 63-Jährige wollte bei „unübersichtlichem Streckenverlauf“ mit seinem Hyundai drei Autos überholen. An einer Kuppe konnte er nicht mehr rechtzeitig einscheren und krachte frontal in den VW des jungen Mannes.

Auf der Kuppe sei freie Sicht gewesen und da die Autos vor ihm nicht beschleunigten, habe er beschlossen, zu überholen, hatte hingegen der Angeklagte am ersten Verhandlungstag gesagt. Mit einem Foto von diesem Punkt des Streckenverlaufs widerlegte dies Kfz-Gutachter Anton Huber: Auf dem Bild waren nach vorne nur wenige Meter Straße zu sehen. Huber widmete sich dem Unfallgeschehen am Mittwoch akribisch. Aufgrund der Spuren vor Ort, den Schäden an den Autos sowie der Zeugenaussagen stand für ihn fest, dass der Angeklagte Schuld am Unfall trägt. Bei 139 km/h sei er „gut 14 Sekunden lang“ auf der Gegenfahrbahn gefahren und habe die Zeugen überholt. „Scharfes Bremsen“ hätte genügt, um vor dem letzten Zeugenauto rechtzeitig wieder einscheren zu können. Doch der Angeklagte habe sich anders entschieden. „Das Opfer hingegen hatte keine Chance, den Unfall zu vermeiden.“

„Gefangen wie in einer Mausefalle“

Richterin Strohner sagte dazu später in der Urteilsbegründung: „Er war gefangen wie in einer Mausefalle.“ Auch die Staatsanwaltschaft war gegen das Ersturteil in Berufung gegangen, hatte mit einem Jahr und zehn Monaten eine höhere Freiheitsstrafe gefordert. Ahmed und sein Kollege Markus Ott hatten eine Bewährungsstrafe unter eineinhalb Jahren beantragt. Begründung: Ein Vollzug sei nicht nötig, um die Rechtsordnung zu verteidigen. Der 63-Jährige sei kein rücksichtsloser Raser. Er habe nicht von Anfang an vorgehabt, alle Fahrzeuge zu überholen. Dass er dann eine „Fehlentscheidung“ getroffen habe, bereue er zutiefst.

„Ich denke ständig an den jungen Mann“, hatte der 63-Jährige erklärt und glaubhaft von psychischen Problemen berichtet, die er seit dem Unfall hat. Auch die Kammer sah „im Allgemeinen keinen rücksichtslosen Menschen“ vor sich. Aber in diesem Fall, so Strohner, sei er „juristisch rücksichtslos“ gewesen. Die Mutter des Unfallopfers, die als Nebenklägerin an dem Prozess teilgenommen und immer wieder schwer zu kämpfen gehabt hat, wirkte nach dem Urteil erleichtert.

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