„Bestie von Birkenhead“: Unschuldiger (68) kommt nach 38 Jahren Gefängnis frei
Es gilt als der längste Justizirrtum in der britischen Rechtsgeschichte: Peter Sullivan saß 38 Jahre im Gefängnis, nachdem er fälschlicherweise wegen der Vergewaltigung und des Mordes an der 21-jährigen Diane Sindall verurteilt worden war. Aufgrund neuer DNA-Beweise wurde der inzwischen 68-Jährige vom Berufungsgericht freigesprochen und aus der Haft entlassen.
Tragischer Mord in Birkenhead
Wie die „BBC“ berichtet, wurde Diane Sindall im August 1986 in Birkenhead ermordet. Ihre Leiche wies schwere Kopfverletzungen und Spuren sexueller Gewalt auf. Sie starb an einer Gehirnblutung infolge mehrerer Schläge auf den Kopf.
Aufgrund widersprüchlicher Aussagen wurde Peter Sullivan von der Polizei verhaftet. 1987 wurde er dann wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Von den Boulevardzeitungen erhielt er die Bezeichnung „Bestie von Birkenhead“.
DNA-Beweis befreit Sullivan von der Haft
Zu der Zeit waren DNA-Tests noch nicht so fortgeschritten wie heute, erklärt die Polizei von Merseyside. Die Criminal Cases Review Commission, die zur Untersuchung möglicher Justizirrtümer ins Leben gerufen wurde, hat 2024 festgestellt, dass die am Tatort gesicherte DNA nicht mit der von Sullivan übereinstimmt. Aus diesem Grund haben die Ermittler den Fall an das Berufungsgericht weitergeleitet. Am 13. Mai 2025 wurde Sullivan schließlich freigesprochen.
Laut der „BBC“ verfolgte Sullivan die Aufhebung seines Urteils per Video aus dem Gefängnis. Dabei soll er geschluchzt und sich die Hand vor den Mund gehalten haben. Trotz der 38 Jahre, die er unschuldig in Haft verbrachte, hege er keinen Groll, erklärte seine Anwältin. „Was mir passiert ist, war sehr falsch“, so Sullivan. „Aber das darf nicht davon ablenken, dass hier ein abscheuliches und tragisches Verbrechen geschehen ist – ein schrecklicher Verlust eines Lebens.“
Die Polizei ermittelt nun nach dem wahren Täter und bittet die Bevölkerung um Hinweise.
Justizirrtum in Deutschland
Justizirrtümer finden nicht nur im Ausland statt. Auch in Deutschland sind solche Fälle schon vorgekommen. So wurde ein 59-jähriger Mann aus Braunschweig am Flughafen Frankfurt am Main festgenommen, nachdem ihm vorgeworfen wurde, im Januar 2021 einen Audi Q7 im Wert von 43.000 Euro gestohlen zu haben. Zur Tatzeit befand sich der Mann jedoch in Australien, wo er seit 2015 eine Haftstrafe wegen Betrugs verbüßte und erst am 7. Mai 2021 entlassen wurde.
Durch einen amtlichen Nachweis seines Aufenthalts im Gefängis konnte sein Anwalt den Haftbefehl aufheben lassen, sodass Hayward nach nur drei Tagen Untersuchungshaft in Frankfurt wieder freikam.
4 Fakten über die vorsätzliche Tötung in Deutschland
- Haftstrafe: Ein Mord wird nach § 211 im Strafgesetzbuch mit einer lebenslangen Haft bestraft.
- Merkmale: Wenn der Täter mit bestimmten Mordmerkmalen handelt, wird ein Mord angenommen. Diese Merkmale sind: Habgier, Grausamkeit, niedrige Beweggründe, Vergeltung, Heimtücke sowie die Absicht, eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken.
- Ausnahme: In Ausnahmefällen – etwa bei außergewöhnlich mildernden Umständen wie tiefer Verzweiflung oder massiver Provokation – kann laut Rechtsprechung abweichend von § 211 des Strafgesetzbuches eine zeitige Freiheitsstrafe verhängt werden. Diese Praxis wird als „Rechtsfolgenlösung“ bezeichnet. Ein entsprechender Strafrahmen ist nicht ausdrücklich in § 49 geregelt, sondern ergibt sich aus der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung.
- Totschlag: Zwischen Mord und Totschlag besteht ein Unterschied: Totschlag ist die vorsätzliche Tötung eines Menschen ohne das Vorliegen der Mordmerkmale. Die Strafe für Totschlag reicht nach § 212 des Strafgesetzbuchs von fünf Jahren bis hin zu lebenslanger Freiheitsstrafe.