Fünf Jahre Bootfahrverordnung auf der Isar: „Voller Erfolg“
Bei ihrem Erlass war sie durchaus umstritten. Später wurde Klage gegen sie eingereicht. Doch seit fünf Jahren hat die Isarverordnung, die die Nutzung des Wildflusses regelt, Bestand – und ist ein Erfolgsprojekt.
Bad Tölz-Wolfratshausen – Die Bootfahrverordnung für die Isar im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen trat im April 2019 in Kraft. Die Verordnung regelt den Gemeingebrauch, gilt also für alle, die den Wildfluss privat nutzen. Die Vorgaben reichen von einer Schwimmwestenpflicht für Kinder über eine Promillegrenze bis hin zu einem Nachtbefahrungsverbot und dem Verbot, Glasflaschen mitzunehmen. Zudem es gibt eine jahreszeitliche Nutzungsbeschränkung. Vor dem 1. Juni und nach dem 15. Oktober (südlich von Tölz) beziehungsweise 31. Dezember (nördlich von Tölz) darf auf der Isar gar nicht gefahren werden.
Klage gegen die Verordnung wurde abgewiesen
Die jahres- und tageszeitlichen Beschränkungen waren für den Bayerischen Kanuverband die Hauptkritikpunkte. Zusammen mit der Bayerischen Einzelpaddlervereinigung und drei Kanusportlern aus Münchner Vereinen reichte der Verband im Oktober 2019 beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) Normenkontrollklage gegen die Bootfahrverordnung ein. Diese erwies sich allerdings als wasserdicht. Im Mai 2022 wurde die Klage abgewiesen. Dabei kam dem Landratsamt zugute, dass es im Vorfeld des Erlasses eine umfangreiche Beteiligung von Verbänden und der Öffentlichkeit gegeben hatte. Denn bei einer Normenkontrollklage geht es vor allem darum, ob im Verfahren Fehler gemacht wurden, Einwände und Hinweise nicht ausreichend abgewogen oder gewürdigt wurden. Der VGH ging sogar noch einen Schritt weiter: Er schloss die Möglichkeit einer Revision aus. Das sei „ein schöner Erfolg“ gewesen, sagt Cornelia Breiter, Leiterin des Sachgebiets Wasser und Boden am Landratsamt. „Dadurch wurde die Verordnung gestärkt und gestützt.“
Heute gibt es eigentlich keine Beschwerden mehr
Fünf Jahre nach dem Inkrafttreten „ist die Verordnung gut bekannt und gut akzeptiert“, sagt Breiter. Beschwerden gebe es eigentlich keine mehr. „Die Leute haben Verständnis. Jeder findet, dass es eine sanfte Regelung ist.“ Es sei ja auch nie darum gegangen, jemanden von der Nutzung der Isar auszuschließen. „Es ist uns wichtig, dass die Menschen die Isar erleben können“, sagt Breiter. Und wenn sich dabei alle an bestimmte Regeln halten, würden auch alle profitieren – die Nutzer und die Isar. Der Landkreis ist mit der Regelung übrigens auch nicht mehr allein: 2020 erließ der Landkreis München ein ähnliches Werk.
Für die Ranger ist das Regelwerk „ein voller Erfolg“
Bei einer Dienstbesprechung der Ranger sei es jüngst auch um die Bootfahrverordnung gegangen, berichtet Umwelt-Sachgebietsleiter Franz Steger. „Sie sagen: Die Verordnung ist ein voller Erfolg. Sie wird beachtet – auch wenn es natürlich immer ein paar Ausreißer gibt, die über die Stränge schlagen.“ Natürlich sei es weiterhin nötig, die Menschen dafür zu sensibilisieren. „Die Ranger stehen an den Einstiegsstellen und reden mit den Leuten.“ Vor allem am Ickinger Wehr sei das an schönen Tagen notwendig. „Aber die Leute sind wirklich verständig“, sagt Steger. „Es gibt nicht mehr so viele Partypeople“, sondern eher auch solche, die die Ruhe und den Frieden beim Naturerlebnis auf der Isar genießen. Er erinnert sich aber schon auch noch an die ersten Monate, nachdem die Verordnung in Kraft war, als sich Glasflaschen an den Einstiegspunkten türmten. Auf die wichtigsten Regelungen weisen an den klassischen Einstiegsstellen auch Schilder hin.
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Auch die Tierwelt profitierte
In welchem Maß Tier- und Pflanzenwelt von der Verordnung profitiert hat – dafür gibt es keine harten, messbaren Zahlen. Aber dass es beispielsweise 2021 und 2023 eine derartig rege Laichtätigkeit des Aitel gab, „könnte vielleicht schon darauf zurückzuführen sein, dass nicht so viele Boote drüber gefahren sind“, sagt Steger. Auch der Landesbund für Vogelschutz sei beim Monitoring sehr aktiv und habe den Eindruck, dass Bestände keinen Rückgang mehr erleben, sondern gehalten werden können. Heuer ist allerdings ein schwieriges Jahr: Das Hochwasser vor wenigen Tagen hat viele Gelege von Flussuferläufer und Flussregenpfeifer zerstört. „Vielleicht kommt es heuer aber noch einmal zur Nachbrut“, hofft Steger.
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Insgesamt, da sind sich Steger und Breiter einig, habe es sich gelohnt, die Verordnung zu erlassen. „Und es gibt derzeit auch keinen Bedarf, etwas daran zu ändern“, sagt Breiter.
Regeln gibt es auch für gewerbliche Anbieter
Es gibt aber nicht nur Regeln für Freizeitkapitäne, sondern natürlich auch für gewerbliche Anbieter. Sie müssen unter anderem jedes Jahr eine Genehmigung beantragen, wenn sie Touren anbieten oder Boote und Ausrüstung verleihen wollen. Verschärft kontrolliert wird zudem, das Verbot von gewerblichen Touren zwischen Bad Tölz und Schäftlarn. Es seien nicht mehr Anbieter geworden, die Genehmigungen beantragen, sagt Breiter. „Und es sind viele ortsansässige darunter.“ Man sei weiterhin in Gesprächen. Mitunter sei das verbotene Gumpenspringen immer noch ein Problem, sagt Steger. Generell gehe es darum, zu vermitteln: „Hier geht es um die Natur, Party machen kann man an Land“, ergänzt Breiter.