Trotz Söder-Ankündigung: Kein Heimfall des Walchenseekraftwerks

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Das Walchenseekraftwerk in Kochel am See. © Thomas Kujat

Ministerpräsident Söder möchte viele bayerische Wasserkraftwerke zurück in den Besitz des Freistaats holen. Für das Walchenseekraftwerk ist das aber nicht möglich.

Kochel am See/München – Eine Aussage von Markus Söder ließ vermutlich viele in der Region aufhorchen. In der Regierungserklärung am Donnerstag kündigte der bayerische Ministerpräsident an, dass über 85 bayerische Kraftwerke an Lech, Isar und Main, die aktuell dem Konzern Uniper gehören, mittel- bis langfristig in den Besitz des Freistaats wechseln sollen – Motto: „Heimatenergie in Heimathand“. Zu diesem Zweck wolle man vom Heimfallrecht des Staates beim Auslaufen der jeweiligen Wasserrechte ab 2030 Gebrauch machen. Dies könne auch gegen den Willen des Konzerns und seines Eigentümers, des Bundes, geschehen. Bayern müsste dafür allerdings eine Entschädigung zahlen und gewisse Wartefristen in Kauf nehmen.

Walchenseekraftwerk wird nicht in öffentliche Hand zurückgeführt

Ist bei dieser Ankündigung auch das Walchenseekraftwerk mitgemeint? Die Forderungen, die Anlage in Kochel am See wieder in die öffentliche Hand zu überführen, waren wie berichtet im Landtagswahlkampf laut geworden und reißen bis heute nicht ab. Gerade dieser Tage unternahm der Grünen-Bundestagsabgeordnete Karl Bär per Pressemitteilung wieder einen Vorstoß in diese Richtung (wir berichteten).

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Thomas Holz, Stimmkreisabgeordneter im Landtag, erklärt auf Rückfrage unserer Zeitung, dass das Walchenseekraftwerk in Söders Ankündigung nicht inbegriffen sei. „Für das Walchenseekraftwerk besteht kein Heimfallrecht“, erklärt der Kochler. Das hatte ein Sprecher des Finanzministeriums bereits vergangenes Jahr im Landtag erklärt. „Und an der Sachlage hat sich auch nichts geändert“, so Holz. In Markus Söders Regierungserklärung war auch von lediglich 85 Uniper-Kraftwerken die Rede. Insgesamt hält der Konzern aber 97 Wasserkraftwerke im ganzen Freistaat.

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