Krankenkassen werden teurer - Auch Barmer-Zusatzbeitrag steigt massiv: alle Erhöhungen im Überblick

Die drittgrößte Krankenkasse Deutschland, die DAK, hat am Freitag mitgeteilt, dass ihr Zusatzbeitrag im Jahr 2025 von 1,7 Prozent auf 2,8 Prozent ansteigt, die zweitgrößte Kasse Barmer erhöht ihren Zusatzbeitrag sogar von 2,19 auf 3,29 Prozent. Die größte Krankenkasse Die Techniker hatte bereits am Mittwoch verkündet, den Zusatzbeitrag von 1,2 Prozent auf 2,45 Prozent zu erhöhen. Wie die meisten anderen Krankenkassen, die bereits ihre Erhöhungen kundgetan haben, beriefen sich auch die großen Versicherer auf gestiegene Gesundheitskosten in Krankenhäusern und bei Arzneimitteln. Schon seit Monaten warnen die Kassen, dass die Zusatzbeiträge für 2025 so stark steigen werden, wie noch nie.  

Das Bild, dass sich nach der Erhöhung der TK ergibt, ist tatsächlich dramatisch. Die Bundesregierung hatte im Oktober einen Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent empfohlen. Nicht einmal 40 Prozent der Krankenkassen, die bisher ihre Beitragssätze gemeldet haben, halten diese Grenze. Die meisten liegen darüber, wie zum Beispiel die AOK Nordwest oder die IKK. Die Knappschaft verlangt im kommenden Jahr satte 4,4 Prozent Zusatzbeitrag – und ist damit aktuell die teuerste Krankenkasse in Deutschland. 

Massives Beitragsplus bei fast allen Krankenkassen

Auch die Zuwächse bei den Beiträgen sind beträchtlich: Waren in den vergangenen Jahren Erhöhungen von unter einem Prozentpunkt die Regel, so steigern 2025 mehr als zwei Drittel der Kassen ihre Zusatzbeiträge um einen ganzen Prozentpunkt. Das bedeutet, dass fast 20 Prozent der Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge im kommenden Jahr um 100 Prozent und mehr erhöhen. 

Die Techniker war die erste Kasse unter den Top fünf, die ihren Zusatzbeitrag für 2025 verkündet hat. Die Angaben der Barmer, der DAK sowie der AOK Bayern und Baden-Württemberg stehen noch aus.

So dringend müssen Versicherte jetzt handeln

Die Erhöhungen der Krankenkassen beziehen sich auf den selbst zu bestimmenden Beitragsanteil der Versicherer. Der Gesamtbeitrag der Krankenkasse setzt sich zusammen aus 14,6 Prozent und eben diesem Zusatzbeitrag. Den Gesamtbeitrag teilen sich Versicherte und Arbeitnehmer je zur Hälfte. 

Wer keinen Arbeitnehmer hat, schaut in der Regel in die Röhre und muss den Krankenkassenbeitrag allein schultern. Das betrifft vor allem freiwillig Versicherte, wie zum Beispiel Selbstständige. Der Beitrag wird bei ihnen außerdem auf Einnahmen aus Kapitalvermögen oder auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung fällig. Für Rentner übernimmt die gesetzliche Rentenversicherung die Hälfte des Beitrags. 

Krankenkassen vergleichen

Spätestens im neuen Jahr, werden die Versicherer ihren Mitgliedern die neuen Beiträge mitteilen – und dann lohnt es sich einen Blick in einen Krankenkassenvergleich zu werfen. Denn der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Gesetzlichen Krankenkassen liegt im Jahr 2025 zwar bei 2,5 Prozent, die aktuell günstigste für alle offene Kasse, die hkk, nimmt aber nur 2,3 Prozent. Bei einem Bruttogehalt von 4.500 Euro - dem Durchschnittslohn eines Vollzeitbeschäftigten - sind das 54 Euro Unterschied im Jahr. Ein Wechsel lohnt sich also nicht wirklich - zumal die Ersparnis sinkt, je weniger man verdient. Ist man dagegen bei einer besonders teuren Kasse versichert, lohnt sich der Wechsel immer.

Zusatzleistungen vergleichen

Dennoch gibt es nur wenige Gründe, eine Krankenkasse mit einem hohen Zusatzbeitrag zu unterstützen. Die Basisleistungen sind bei allen Kassen festgelegt und gleich. Der Gesetzgeber schreibt vor, worauf jeder von uns Anspruch hat: Die Leistungen müssen wirtschaftlich, medizinisch notwendig und ausreichend sein.

Allerdings haben die Kassen in einigen Bereichen Spielraum, zum Beisiel bei alternativen Heilmethoden, Zahnvorsorge und Leistungen während der Schwangerschaft. Frauen mit Kinderwunsch wählen daher am besten eine Kasse, die hier besonders viele Leistungen anbietet. Sportler und Senioren freuen sich vielleicht über einen Zuschuss zum Osteopathen. Wieder andere legen besonderen Wert auf die Bezahlung der Zahnreinigung oder die Übernahme der Kosten für Gesundheitskurse. 

Bei den meisten Krankenkassenvergleichen kann man direkt nach den gewünschten Leistungen filtern. Aber Vorsicht: Es gibt kaum eine Kasse, die alles bezahlt. Bei den gesetzlichen Leistungen muss man Abstriche machen, die man gegebenenfalls mit einer Zusatzversicherung ausgleichen kann. 

Wie wechsele ich meine Krankenkasse?

Wer sich zu einem Wechsel entschließt, hat drei Schritte vor sich: 

1. Neue Kasse aussuchen

Wer seit mindestens 12 Monaten bei seiner Krankenkasse versichert ist oder eine Beitragserhöhung erhalten hat, kann die Kasse wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel zwei Monate. Ales erstes gilt es, sich eine neue Kasse zu suchen. Etwa im Krankenkassen-Vergleich von FOCUS online.  

2. Mitgliedschaft bei der neuen Kasse beantragen

Als nächstes muss die Mitgliedschaft in der neuen Krankenkasse beantragt werden. Diese übernimmt in der Regel alles Weitere, wie die Kündigung der alten Krankenkassen. Bei einer Familienversicherung gilt: Der Wechsel muss vom Hauptversicherten beantragt werden. Generell müssen die offenen gesetzlichen Kassen alle Versicherten nehmen, egal wie alt oder krank Sie sind.

3. Bestätigung über neue Versicherung 

Die neue Versicherung sollte zügig die Aufnahme bestätigen und eine Krankenversichertenkarte ausstellen. Der Schutz ist aber auf jeden Fall lückenlos, auch wenn es länger dauert. Bis die neue Kasse die Aufnahme bestätigt, bleibt man Mitglied in seiner alten.