Nach Schlägerei mit Sicherheitspersonal: Zwei junge Schongauer landen vor Gericht

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In einem Nachtclub haben sich zwei junge Schongauer mit dem Türsteher angelegt. (Symbolbild) © Anna Omelchenko/Imago

Nachdem sie aus einem Peitinger Nachtclub geworfen worden waren, hatten sich zwei Schongauer mit dem Türsteher angelegt. Sie mussten sich nun vor Gericht rechtfertigen.

Peiting – Zeigen Beschuldigte vor Gericht Reue und Einsicht, fließt das bekanntlich strafmildernd in das Urteil mit ein. Wirklich aufrichtig wirkt das aber nur in den seltensten Fällen. Dass die beiden, in ein Körperverletzungsdelikt verstrickten Angeklagten – ein 25-jähriger Schongauer und seine 22-jährige Lebensgefährtin – aber tatsächlich alles andere als stolz auf ihre Tat sind, davon war am Ende selbst das Gericht überzeugt. Beinahe über die gesamte Dauer der zweistündigen Verhandlung hielten sich die Beschuldigten an der Hand oder wischten sich schluchzend die Tränen aus dem Gesicht.

Wie die Anklageschrift verlauten ließ, hatten die Betreiber eines Peitinger Nachtclubs das junge Paar sowie ihren Begleiter im Mai 2023 stark alkoholisiert aus ihren Räumlichkeiten geworfen. Vor der Eingangstür, wo mehrere Überwachungskameras das Areal ständig im Auge behalten, hatten die Angeklagten wenig später hartnäckig versucht, wieder in das Innere des Clubs zu gelangen.

Von deren Bestrebungen nur wenig begeistert, hatte der Türsteher daraufhin alles daran gesetzt, die Schongauer an ihrem Vorhaben zu hindern. Folglich war es zu einer äußerst rabiaten Schlägerei gekommen, in deren Verlauf sich sowohl der Türsteher als auch ein herbeigeeilter junger Mann aus dem Raum Kaufbeuren eine blutige Nase eingefangen hatten.

Von den beiden Angeklagten hatte sich lediglich der 25-Jährige aktiv an der Schlägerei beteiligt. Seine Freundin war ihm allerdings unterstützend zur Seite gesprungen und hatte den Türsteher zeitweise festgehalten.

„Er würde es einräumen, wenn er sich denn erinnern würde“, sagte der Rechtsbeistand der beiden. Der 25-Jährige wisse lediglich noch, dass er damals in eine Auseinandersetzung verwickelt gewesen war. Als er einen Tag nach dem Vorfall mitbekommen hatte, dass sich die Polizei wohl auf der Suche nach ihm befindet, habe er sich aber umgehend auf der Dienststelle gemeldet und im Nachgang sogar eine Suchttherapie begonnen. „Ich weiß, dass ich nicht trinken sollte“, erklärte der mehrfach vorbestrafte Angeklagte. „Nüchtern gab‘s noch nie was“, ergänzte er. Seine Freundin wiederholte hingegen unaufhörlich, ganz allein für den Vorfall verantwortlich zu sein. „Er wollte mich nur beschützen“, sagte sie. Wie das Videomaterial zeigte, hatte der Angeklagte tatsächlich erst zu schlagen begonnen, als der Türsteher die Schongauerin etwas unsanft geschubst hatte.

Kamera liefert Beweismittel

Dem Türsteher hatten die Angeklagten bereits im Vorfeld der Sitzung ein Schmerzensgeld in Höhe von 1000 Euro zukommen lassen. Die übrigen Zeugen – einige junge Männer aus dem Allgäu – bestätigten weitestgehend das, was bereits auf den Videoaufzeichnungen zu sehen war. Die Angeklagten hätten beim Verlassen des Nachtclubs zwar alkoholisiert gewirkt, aber „noch normal geredet“, bemerkte beispielsweise ein 19-Jähriger aus Osterzell.

Der Türsteher selbst äußerte sich nicht zu dem Vorfall. „Der hat verpennt“, teilte Richterin Stefanie Rainer mit, nachdem der Geschäftsführer des Nachtclubs den Zeugen telefonisch aus dem Bett geholt hatte.

Hinsichtlich der 22-Jährigen sprach der Staatsanwalt von einem „minder schweren Fall“ der gefährlichen Körperverletzung. Trotz des „stark einschlägigen Vorstrafenregisters“ und der „erheblichen Rückfallgeschwindigkeit“ des 25-Jährigen, bezeichnete er zumindest dessen Nachtatverhalten als „vorbildlich“.

„Einschlägiges Vorstrafenregister“

Während er für den Schongauer ein Jahr und drei Monate auf Bewährung forderte, empfand der Staatsanwalt für dessen Lebensgefährtin eine Geldstrafe für ausreichend.

Unter anderem wegen der bereits im Vorfeld gezahlten Schmerzensgeldes hielt der Verteidiger eine Strafrahmenverschiebung zugunsten des 25-Jährigen für geboten und verlangte daher eine Bewährungsstrafe von lediglich zehn Monaten. Vergangene Anti-Aggressionstrainings seien seiner Ansicht nach deshalb nicht von Erfolg gekrönt gewesen, weil „nicht die Aggression sein Problem ist, sondern der Alkohol“. „Er muss das Problem an der Wurzel packen“, so der Verteidiger.

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„Sie sind zu zweit auf den Türsteher losgegangen“, resümierte Richterin Stefanie Rainer. Zudem habe er noch dem jungen Allgäuer „einen Faustschlag verpasst“, merkte sie an. „Das waren schon massive Schläge.“ Trotzdem bescheinigte sie beiden eine „günstige Sozialprognose“. Auf den 25-Jährigen warten nun eine einjährige Bewährungsstrafe sowie eine Zahlung von 2000 Euro an die Staatskasse. Seine Freundin hat hingegen eine Geldstrafe zu begleichen – über beachtliche 3600 Euro.

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