Eine Bewohnerin von Bata Avenue, East Tilbury, wurde zur Zahlung einer Geldstrafe und weiterer Gebühren verurteilt, nachdem ihr Garten durch unentsorgten Müll zur Bedrohung für die Umgebung geworden war.
Nach Angaben der britischen Nachrichtenseite „Thurrock Gazette“ wurde Samantha Doyle von Basildon Magistrates am 5. November eine Strafe von 440 Pfund (etwa 498 Euro) auferlegt. Die Gesamtkosten für den Vorfall belaufen sich auf mehr als 1800 Pfund (etwa 2040 Euro), darunter Prozesskosten in Höhe von 1200 Pfund (etwa 1360 Euro) sowie ein Opferzuschlag von 176 Pfund (etwa 199 Euro).
Außerdem wird in Großbritannien aktuell ein Haus für 215.000 Euro angeboten – mit drei Schlafzimmern und Garten. Der Haken ist jedoch ein gewaltiger Strommast im Garten.
Nachbarschaft ärgert sich über Schädlinge
Die Umweltbehörde von Thurrock reagierte auf Beschwerden aus der Nachbarschaft, die sich über eine Ansammlung von Nahrungsabfällen und sonstigem Müll im Garten von Doyle sorgten.
Diese zog Schädlinge und Ungeziefer an, was letztlich zu gerichtlich angeordneten Maßnahmen führte, berichtet die „Thurrock Gazette“. Doyle ignorierte wiederholte Warnungen und Anordnungen zur Müllbeseitigung und wurde deshalb ohne persönliche Anwesenheit verurteilt.
Frau muss Strafe wegen Müll zahlen: Reaktionen und Hinweise von Behörden
Lynda Heath, Stadträtin für öffentlichen Schutz und kommunale Angelegenheiten, äußerte sich zu dem Vorfall und betonte: "Es ist völlig rücksichtslos, Lebensmittelabfälle in Ihrem Garten so stark anzuhäufen, dass Sie Ihre Nachbarn durch die Anziehung von Schädlingen gefährden". Die verhängte Strafe soll als abschreckendes Beispiel dienen.
Diese Strafen drohen Ihnen in Deutschland, wenn Sie Ihren Müll nicht ordnungsgemäß entsorgen
- Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) regelt den Umgang mit Abfällen: Gemäß § 28 und § 69 KrWG kann die unzulässige Entsorgung von Abfällen als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
- Das Strafgesetzbuch (StGB) enthält in § 326 („Unerlaubter Umgang mit Abfällen“) eine Strafvorschrift: Wer gefährliche Abfälle unzulässig beseitigt, kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft werden.
- Für einfache Verstöße wie falsche Mülltrennung oder illegales Abstellen kleiner Abfallmengen können laut Berichten Bußgelder im Bereich von zehn bis 50 Euro bei Erstverstößen liegen.
- Bei größeren oder wiederholten Verstößen in einzelnen Kommunen werden Bußgelder von bis zu mehreren Tausend Euro genannt.