Kein Schulbusverkehr nach Ilchberg: Für zwei Wildsteiger Erstklässler bleibt nur das Eltern-Taxi

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Nach Ilchberg fährt derzeit kein Schulbus (Symbolbild). © Stefan Sauer/dpa-Zentralbild/dpa

Wie in allen anderen bayerischen Gemeinden, hat vergangene Woche auch für die Wildsteiger Erstklässler der Ernst des Lebens begonnen. Zwei von ihnen können allerdings dazu in keinen Schulbus einsteigen.

Wildsteig – Lange Jahre wurde der Schülertransport in der Gemeinde Wildsteig von einem lokalen Busunternehmen betrieben. Nachdem sich dessen Inhaber aber vor drei Jahren in den Ruhestand verabschiedet hatte, wurde die Stelle neu besetzt. Seitdem bringt ein Busfahrer der Firma Sprenzel die Wildsteiger Schüler zur Grundschule Wildsteig und zur Mittelschule nach Steingaden.

Das Problem: Die beiden Erstklässler, die in den Gemeindeteilen am Ilchberg und in West-Holz wohnen, fallen durch den Rost. „Die beiden Ortsteile liegen nicht auf der Strecke des Fahrers“, erklärt Siegfried Bernert, der den Busverkehr für die Gemeinde Wildsteig organisiert.

Es fehlt schlicht das Personal

„Ein Abstecher dorthin ist nicht machbar, weil die Mittelschüler sonst zu spät nach Steingaden kommen würden. Der Busfahrer müsste eine zweite, frühere Tour fahren, und die Schüler dann 45 Minuten vor Schulbeginn vor der Grundschule absetzen.“ Für keinen der Beteiligten eine befriedigende Lösung.

Für einen zweiten Bus fehlen dem Reise-Unternehmen derzeit aber schlicht die personellen Ressourcen. Eine Situation, die Lisa Geiger, eine der beiden betroffenen Mütter, viel Zeit und Nerven kostet. „Ich muss meine Tochter eine halbe Stunde früher vor dem Kindergarten absetzen, sonst müsste ich die Strecke vier Mal fahren.“

Auf ihre Anfrage hin habe man ihr seitens der Gemeinde mitgeteilt, dass eine Neuausschreibung der Stelle im Augenblick zu teuer sei. Sie bräuchte eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers, aus der hervorginge, dass sie ihr Kind nicht innerhalb der betreffenden Zeit zur Schule bringen könne. Als Landwirtin wird sie eine solche aber nicht vorlegen können.

„Wir bedauern, dass für die beiden Kinder kein Schulbusverkehr möglich ist“, bemerkt Bernert, hält aber zugleich fest: „Die geltende Rechtslage sieht zwar grundsätzlich eine Beförderungspflicht für schulpflichtige Kinder vor, allerdings kann sie in begründeten Fällen auch auf die Eltern übertragen werden.“ Ein solcher läge vor, wenn das zuständige Busunternehmen der Beförderungspflicht nicht nachkommen kann.

Interessenten mit Beförderungslizenz

Gemäß bayerischem Reisekostengesetz stehe den betroffenen Eltern dann eine Entschädigungszahlung von 25 Cent pro Kilometer zu – eine Summe, die den finanziellen und zeitlichen Mehraufwand aus Sicht von Lisa Geiger keinesfalls abdeckt. Auf Konfrontationskurs mit der Gemeinde wolle sie dennoch nicht gehen. „Es geht mir nicht darum, Öl ins Feuer zu gießen. Ich wünsche mir einfach eine praktikable Lösung für meine Kinder.“

Demnach würde sie sich sehr freuen, wenn sich ein Personenbeförderungsunternehmen findet, das den Transport übernimmt. Voraussetzung dafür ist eine Lizenz zur Personenbeförderung. Privatpersonen können sich also nicht melden. Taxi- und Busunternehmen hingegen sehr wohl. Interessenten mögen sich mit dem Gemeindeamt in Verbindung setzen, erklärt Bürgermeister Josef Taffertshofer und versichert zugleich, dass man jede Bewerbung gründlich prüfen werde.

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