Was wird aus den teuren Luftreinigern in den Klassenzimmern?

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Im Vorfeld der Entscheidung wurden den Kreisräten bei der Sitzung im Sommer 2021 verschiedene Luftreiniger vorgeführt - auch damit sie sich ein Bild von der dadurch entstehenden Lärmbelastung machen konnten. © Sebastian Tauchnitz/Archiv

Nach einer wochenlangen, erbitterten Debatte beschloss der Kreistag zu Hochzeiten der Pandemie, einen Teil der Klassenzimmer mit mobilen Luftreinigern auszustatten. Nun, drei Jahre später, stellt sich die Frage, was mit den teuren Geräten werden soll.

Landkreis – Insbesondere für die Schulkinder waren die Pandemiejahre belastend. Um die Ansteckungsgefahr zu minimieren, mussten die Klassenzimmer quasi permanent gelüftet werden – sommers wie winters.

Das wurde insbesondere im Winter sehr schnell richtig zugig und kalt. Dazu kam noch, dass das eigentlich empfohlene Querlüften nur in den wenigsten Klassenzimmern so ohne weiteres möglich war. Schnell wurden Rufe laut, dass mobile Luftreiniger angeschafft und installiert werden sollen. Deren Hersteller präsentierten allerlei Studien, wonach die Geräte die Luft nahezu vollständig von Viren befreien könnten. Und da gerade Wahlkampf war, wurde auch seitens der Politik gehöriger Druck aufgebaut, derartige Geräte anzuschaffen.

Beim Landratsamt war man Anfang 2021 wenig begeistert von den Forderungen. Zu ungewiss war den Verantwortlichen, ob mit den mobilen Luftreinigern tatsächlich eine Ausbreitung des Covid-Virus im Klassenzimmer verhindert werden könne. Und dafür die Kosten viel zu hoch.

Rund ein Fünftel aller Klassenzimmer ausgerüstet

Doch die Debatte ebbte nicht ab, zahlreiche Eltern übten massiven Druck auf Kreisräte und Verwaltung aus. Am Ende wurde beschlossen, dass eine Fachfirma sämtliche Klassenzimmer in Trägerschaft des Landkreises genau unter die Lupe nimmt. Alle, in denen nicht vorschriftsmäßig gelüftet werden kann, sollten im nächsten Schritt mit Luftreinigern ausgestattet werden.

Am Ende betraf das rund ein Fünftel der Klassenzimmer. Machte unterm Strich 263 Luftreiniger, die der Landkreis anschaffte. Davon waren 99 Kleingeräte bis 100 Kubikmeter Luftumwälzung pro Stunde und 164 sogenannte HEPA-Großgeräte, die bis zu 180 Kubikmeter pro Stunde schaffen. Die Geräte wurden sukzessive installiert und sind seitdem in Betrieb. Das werde auch regelmäßig kontrolliert, so das Landratsamt auf Anfrage der Heimatzeitung. Denn werden die Geräte nicht genutzt und das fällt auf, müsste der Landkreis die geflossenen Fördermittel wieder zurückzahlen.

Das wäre eine ganze Menge Geld: Die Anschaffung der Luftreiniger kostete rund 960 000 Euro. Etwas mehr als die Hälfte davon schossen Bund und Freistaat zu, der Landkreis investierte trotz chronisch leerer Kassen 495 000 Euro aus eigener Tasche. Die Schulen hätten sich damals verpflichtet, darauf zu achten, dass die Geräte kontinuierlich genutzt werden, heißt es weiter. Das werde im Zuge der regelmäßigen Wartung der Geräte kontrolliert und dokumentiert.

Betriebskosten liegen bei rund 100 000 Euro pro Jahr

Denn mit dem Kauf der Geräte war es nicht getan. Die verbauten Filter müssen regelmäßig ausgetauscht, kleinere Schäden repariert werden. Allein diese Wartung kostet den Landkreis rund 70 000 Euro pro Jahr. Dazu kommen noch die Stromkosten, die beim Betrieb der Luftreiniger entstehen. Rund 30 000 Euro gibt der Landkreis dafür pro Jahr aus, der Strombedarf liege bei rund 70 000 Kilowattstunden pro Jahr. „Damit belaufen sich die gesamten Betriebskosten für die Luftreiniger auf rund 100 000 Euro pro Jahr.“

Nun müssen die Luftreiniger nicht bis zum St. Nimmerleinstag betrieben werden, nur weil dafür Fördermittel geflossen sind. Es gibt sogenannte Zweckbindungsfristen, nach deren Ablauf ein Dauerbetrieb nicht mehr vorgeschrieben ist. Diese Fristen werden zwischen November 2024 und Juni 2025 auslaufen – sie galten drei Jahre nach Aufstellung der Luftreiniger. Wie geht es danach weiter? „Zu diesem Thema gibt es Gespräche; eine endgültige Entscheidung wird derzeit in individueller Abstimmung mit den Schulleitungen gesucht“, heißt es dazu seitens des Landratsamtes. Denkbar sei, dass diese selbst entscheiden, in welchem Umfang die Geräte zukünftig eingesetzt werden sollen.

Keine neuen, fest installierten Lüftungsanlagen

In der Sitzung im Juli 2021 beschloss der Kreistag nicht nur, die mobilen Luftreiniger anzuschaffen, sondern auch, dass der Einbau von zentralen Lüftungsanlagen bei anstehenden Generalsanierungen verpflichtend geprüft werden müsse. „Diese Aufgabe wurde in das bauwirtschaftliche Handbuch mit aufgenommen und bei jeder anstehenden Sanierungsmaßnahme mit betrachtet“, heißt es dazu auf Nachfrage der Heimatzeitung. Und weiter: „Derzeit haben wir noch keine zentralen Lüftungsanlagen in Betrieb genommen.“ Der Grund: „Deren Auswirkungen und vor allem Kosten müssen im Rahmen der Gebäudewirtschaft separat betrachtet werden.“ Derzeit laufen diesbezüglich umfangreiche Untersuchungen und Berechnungen, „welche sich über die nächsten Jahre ziehen werden“.

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