Busfahrer begrabschte Elfjährige – jetzt stand er vor Gericht
Er hatte einem elfjährigen Mädchen ein Nacktfoto von sich geschickt, ihr an den bekleideten Intimbereich und an die Brüste gefasst und ihr seine Liebe gestanden: Nun musste sich der ehemalige Schulbusfahrer vor dem Weilheimer Jugendschutzgericht verantworten.
Landkreis – „Mein Mandant traut sich nicht zu, selbst zu sprechen“, eröffnete der Verteidiger des 49-Jährigen dem Schöffengericht. Der Mann aus dem Landkreis Landsberg wisse, dass sein Verhalten „das Allerletzte war“ und räume die Anklage ein. Bis vor zwei Jahren hatte der Familienvater als Busfahrer gearbeitet und vorrangig Schüler befördert. Im Sommer 2022 soll er dann ein elfjähriges Mädchen aus dem westlichen Landkreis mehrfach sexuell missbraucht haben.
Zunächst habe das ungleiche Gespann ein „freundschaftliches Verhältnis“ aufgebaut, heißt es in der Anklage: Die beiden hatten Handynummern ausgetauscht und abseits der Busfahrten heimlich Chatkontakt gehalten. Nach kurzer Zeit hatte der Busfahrer dann begonnen, dem Mädchen Geschenke zu machen: Gummibärchen, ein T-Shirt und einen Teddybären. Selbst Schuhe im Wert von über 200 Euro habe er ihr versprochen, erinnerte sich die Schülerin. Ihre richterliche Vernehmung erfolgte bereits vor einem Jahr und wurde in Form eines Videos gezeigt.
Umwege gefahren, um mit dem Kind allein zu sein
Im Laufe der Zeit soll das fragwürdige Verhältnis zunehmend bizarre Züge angenommen haben: Nachmittags hatte der Angeklagte sogar Umwege in Kauf genommen, um zunächst die anderen Kinder aussteigen zu lassen. Mit dem Mädchen alleine im Bus sitzend, hatte er mehrfach ein abgelegenes Waldstück aufgesucht, wo er sie oberhalb der Kleidung an Oberschenkeln, an den Brüsten und im Schambereich „streichelte“. Ferner habe er sich von dem Mädchen „Bussis“ auf den Mund gewünscht – und diese in einigen Fällen auch bekommen.
Obwohl sie bisweilen Angst gehabt hatte, habe sie stets „mitgespielt“, damit der Mann „nicht sauer wird“, sagte die heute 13-Jährige. Mitgespielt habe sie schließlich auch, als er ihr die Liebe gestanden hatte. „Wenn ich 18 bin, will er mich zu sich holen“, soll ihr der Busfahrer gesagt haben.
Elfjährigem Mädchen Nacktfoto geschickt
Als nicht weniger brisant erwies sich derweil der Chat-Austausch der beiden. Der Beschuldigte hatte dem Mädchen nämlich ein Nacktfoto mit entblößtem Glied zugesendet. Zwar schickte das Mädchen im Gegenzug keine Nacktbilder von sich, dafür aber Fotos, die sie lediglich leicht bekleidet zeigten. Ein Großteil des Chats wurde automatisch oder nachträglich gelöscht – nur wenige Bilder und Sprachaufnahmen konnte die Polizei wiederherstellen.
Auf den übrigen Datenträgern des Mannes stießen die Ermittler derweil auf 4000 weitere Nacktfotos – allerdings von erwachsenen Frauen: Eine Tatsache, die bei der Polizei zu der Vermutung geführt hatte, der Mann sei im Grunde wohl nicht pädophil. „Kleine Mädchen zu lieben“, sei bei ihm zuvor „noch nie vorgekommen“, hatte er auch der Geschädigten gegenüber behauptet.
Tatsächlich gab es aber auch Textnachrichten des Mädchens, die für Stirnrunzeln sorgten. Schließlich hatte sie dem Angeklagten ebenso Herzen geschickt, sein „ich liebe dich“ erwidert und eines seiner Fotos mit den Worten „du geile Sau“ kommentiert. Das Verhältnis zu ihrer Familie sei damals „sehr schlecht“ gewesen, berichtete ihre Mutter: „Für sie war ich ein rotes Tuch.“ Als sie erfahren hatte, dass sich ihre Tochter sogar zu einem Spaziergang mit dem Busfahrer getroffen hatte, sei sie aber „aus allen Wolken gefallen“.
„Situation nicht nur ausgenutzt, sondern bewusst herbeigeführt“
Die Staatsanwältin glaubte der Geschädigten. Ihre Äußerungen zeichneten sich durch „keinerlei Belastungseifer“ aus und würden den Angeklagten schon fast in Schutz nehmen. Für „besonders verwerflich“ erklärte sie jedoch die Tatsache, dass das Mädchen dem Busfahrer im Wald „ausgeliefert“ war. Eine Situation, die der Familienvater „nicht nur ausgenutzt, sondern bewusst herbeigeführt“ habe. Die Tat sei daher mit einer dreijährigen Vollzugsstrafe zu ahnden.
„Eher am unteren Rand“ verortete der Verteidiger die sexuellen Handlungen, betonte aber mehrfach, den Fall keineswegs kleinreden zu wollen. Während er für die Missbrauchshandlungen eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten forderte, verlangte der Rechtsbeistand hinsichtlich des Nacktfotos einen Freispruch. Nicht jedes Nacktbild sei automatisch Pornografie. Trotzdem sprach er am Ende von einem „glücklichen Umstand“, dass das Mädchen – dessen Äußerungen er in Teilen als „nicht konsistent“ empfand – „offenbar keine bleibenden Folgen“ davongetragen hat.
Am Ende wurde der Busfahrer zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und einer eine Geldauflage in Höhe von 3000 Euro an den Kinderschutzbund verurteilt. Ohne Erektion oder sexuelle Handlungen sei das Nacktbild nicht zweifelsfrei der Pornografie zuzuordnen, sagte Richterin Franziska Braun. Zumindest in diesem Punkt wurde der 49-Jährige daher freigesprochen.
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