Urteil: Georg Brommes Pension futsch

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Georg Bromme, hier bei einem Termin vor dem Landgericht im Jahr 2022. © THOMAS PLETTENBERG

Landgericht weist Klage des Ex-Sparkassen-Chefs auf Fortzahlung ab. Das zu viel gezahlte Geld muss er zurückgeben.

Das hatte sich abgezeichnet: Nach Jakob Kreidl (wir berichteten) hat nun auch Georg Bromme einen Prozess um die Fortzahlung seiner Pensionsansprüche verloren. Wie berichtet, hatte der frühere Vorstandsvorsitzende der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee darauf geklagt, diese zu erhalten, ein Gütetermin am Landgericht München II war gescheitert, nun stand der Verkündungstermin an. Bei diesem wurde nur das Urteil verlesen: Brommes Klage hat Richter Clemens Turkowski zurückgewiesen, der Widerklage der Kreissparkasse hat er stattgegeben.

Sparkasse zahlte Pension erstmal weiter und das Geld jetzt zurück

Bei letzterer ging es darum, dass das Geldinstitut noch eineinhalb Pensionszahlungen leistete, als Brommes Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten endgültig rechtskräftig geworden war. Am 12. Januar 2023 war dies. Bei einer Strafe dieser Höhe wegen Vergehen im Amt sieht das Beamtenrecht die Streichung der Pensionsansprüche vor. Dass diese Grundlage auch für Bromme gilt, war im Dienstvertrag mit der Sparkasse so festgelegt worden. Mit dem Versuch, die enormen Kosten für die Interlaken-Fahrt des Kreistags aus Brommes Verantwortung herauszudefinieren, war dessen Anwalt nun nicht erfolgreich. Das hätte ja bedeutet, dass Turkowski das zugrunde liegende, rechtskräftige Strafurteil aufbohren und den Sachverhalt anders hätte bewerten müssen. „Das geht schon von der Rechtstechnik her nicht“, sagt Marc Spielberger, Anwalt der Kreissparkasse.

Entscheidend ist allein die Verurteilung

Das Landgericht München II erklärte gestern Nachmittag in einer Pressemitteilung: „Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sieht es das Gericht dabei als entscheidend an, dass der Kläger zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt worden ist, auch wenn dies wegen mehrerer Taten geschah. Auch waren alle Taten bereits vor der Beendigung des Dienstverhältnisses „begangen“, auch wenn der Schaden zum Teil erst später eintrat.“

Während Sparkassen-Anwalt Spielberger die Urteilsverkündung vor Ort verfolgte, war die Gegenseite nicht erschienen. Ob diese vor das Oberlandesgericht zieht, blieb unklar. Die Begründung bekommen die Parteien schriftlich.

Bromme jetzt in der Gesetzlichen nachversichert

Bei der Klage Brommes war es um monatliche Zahlungen von über 12 000 Euro gegangen, bei der Widerklage um gut 14 000. Weil schon im vorangegangenen Prozess nebst den Gerichtsakten vom Entfall der Pension die Rede war und die Sparkasse ihrem Ex-Chef dies obendrein schriftlich mitgeteilt hat, musste Bromme auch klar sein, dass die gezahlten Leistungen nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zu Unrecht erfolgten. „Zwischenzeitlich ist er in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, sodass die Widerklage auch unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht nicht ,unbillig (nicht gerechtfertigt) ist“, heißt es in der Gerichts-Mitteilung. „Ohne Rechtsgrund“ seien vielmehr die eineinhalb Monate Pensionen gezahlt worden. Das sei auch der Grund für die Widerklage gewesen, hieß es seitens der Sparkasse – und nicht etwa, weil man dem Ex-Chef etwas Böses wollen würde. „Wir können gar nicht anders“, sagte Spielberger gegenüber unserer Zeitung nach dem Gütetermin.

Bei Ex-Landrat Jakob Kreidl und Georg Bromme handelt es sich bekanntlich um die Protagonisten der Affäre, bei der es um überaus großzügige Sponsoring-Gebahren der Kreissparkasse ging. Die Verurteilungen erfolgten jeweils wegen Untreue.

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