Ex-Sparkassen-Chef gibt den Kampf nicht auf
Nachdem das Urteil des Landgerichts rechtskräftig wurde, stellte die Sparkasse die Pensionszahlungen ein. Georg Bromme versucht, seine Ansprüche zu retten.
Der frühere Vorstandsvorsitzende der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee, Georg Bromme, kämpft weiter um seine Ruhestandsbezüge. Am Landgericht München II gab es nun eine Güteverhandlung, die noch ohne Ergebnis blieb. Doch die Signale, die der Richter gab, deuten nicht darauf hin, dass Bromme Erfolg haben wird.
Bezüge entfallen bei Haftstrafe von einem Jahr oder mehr
Seit das Urteil im sogenannten Sparkassen-Prozess rechtsgültig ist, sind die Pensionsansprüche von Georg Bromme dahin. Im März 2023 wurde der abschließende Schiedsspruch des Bundesgerichtshofs bekannt. Daraufhin stellte die Kreissparkasse die Zahlungen ein. Vertraglich war festgelegt, dass sich diese nach beamtenrechtlichen Grundsätzen bemessen. Dazu gehört auch, dass bei einer Verurteilung zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder mehr die Bezüge entfallen. Ersetzt werden sie durch eine – erheblich niedrigere – staatliche Rente.
Sparkasse erwidert Klage und will ihrerseits Geld zurück
Formal klagt Bromme nur auf die Zahlung für den Monat März. Letztlich geht es aber um den gesamten Pensionsanspruch. Denn wenn das Gericht dessen Bestehen für einen Monat feststellt, gilt er auch für alle anderen. Das Vorgehen hält den Streitwert und die Kosten für den Rechtsstreit überschaubar. Über 12 000 Euro möchte Bromme von der Sparkasse haben – und diese also nicht nur für den März 2023, sondern weiterhin. Das Geldinstitut reagierte mit einer Widerklage. Dabei geht es um den Betrag, der auf dem Konto des früheren Sparkassen-Chefs gelandet ist, nachdem dessen Verurteilung rechtskräftig wurde. Das war bereits Mitte Januar 2023, jedoch dauerte es, bis das in Miesbach bekannt wurde. Mehr als 14 000 Euro möchte die Sparkasse zurück.
Anwalt: Schaden in Interlaken entstand ohne Brommes Zutun
Beim Gütetermin machte Richter Clemens Turkowski Bromme wenig Hoffnung. „Ich bin da eher skeptisch“, sagte er. Die Argumentation von Brommes Anwalt Michael Zimpel zielte darauf ab, dass sein Mandant für den Schaden, der bei der Interlaken-Fahrt der Bürgermeister entstanden ist, nicht verantwortlich war. Der Sparkassen-Chef hatte sie zwar organisiert, war dann aber nicht vor Ort und hatte somit keinen Einfluss darauf, welche Luxus-Güter die Reisenden konsumierten. Der „Erfolg“ der Untreue-Handlung sei somit außerhalb des Dienstverhältnisses eingetreten. Das Streichen der Pension sei aber vorgesehen für Straftaten, die auch wirklich begangen wurden. Das Beamtenrecht sieht den Verlust der Ansprüche bei Verurteilungen ab einem Jahr Haft vor, wenn sie in die Dienstzeit fallen. Für Taten nach Beendigung des Dienstverhältnisses liegt die Grenze bei zwei Jahren. Nach Darstellung vor Gericht war der Interlaken-Komplex allein für ein Jahr Haft ausschlaggebend.
Bundesgerichtshof hatte sich an dem Urteil nicht gestört
Das sah Marc Spielberger, Anwalt der Sparkasse, anders. Das Strafgericht habe ausschließlich Taten innerhalb der Dienstzeit verurteilt. Das sei bei Untreue anders kaum denkbar. Richter Turkowski fügte an, dass sich auch der Bundesgerichtshof nicht an diesem Punkt des Urteils gestört habe. Und letztlich mache es keinen Unterschied, ob jemand eine Strafe nur wegen einer oder wegen mehrerer Taten erhalte. Bromme war bekanntlich zu einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden.
Einigung auf 0:0? Parteien sollen sich beraten
Turkowski brachte eine Einigung ins Spiel, die einen jeweiligen Verzicht auf die vorgebrachten Ansprüche vorsieht. „Sozusagen ein 0:0.“ Während Spielberger darauf nicht ohne seinen Mandanten eingehen wollte, besprachen sich Bromme und sein Anwalt kurz, ohne sofort zu einem Ergebnis zu kommen. „Meinem Mandanten stellen sich noch zu viele Fragen“, sagte Zimpel. Zwei Wochen haben die Seiten Zeit, dem Gericht mitzuteilen, ob die Einigung zustande kommt. Wenn nicht, fällt Turkowski Anfang Dezember ein Urteil.
Wie Spielberger noch anmerkte, will die Kreissparkasse ihrem Ex-Chef nichts Böses. Vielmehr sehe sie sich rechtlich gezwungen, so zu verfahren. „Wir haben da keinen Spielraum.“