Neues Verkehrsschild für Ladezonen: Darauf müssen Autofahrer jetzt achten
Seit Oktober 2024 gibt es in Deutschland ein neues Halteverbotsschild. Es markiert Ladezonen. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss tief in die Tasche greifen.
Bei der Vielzahl an Verkehrsschildern in Deutschland kann man als Autofahrer schnell den Überblick verlieren. Zumal immer wieder neue Zeichen hinzukommen, wie beispielsweise eines mit drei Menschen in einem Auto. Und auch beim Parken gibt es seit Oktober 2024 ein neues Zeichen, das Autofahrer kennen sollten.
Neues Schild für Ladebereich: Es ähnelt dem Halteverbot
Dabei handelt es sich um das Zeichen 230 „Ladebereich“. Es zeigt einen roten Kreis mit zwei sich kreuzenden Linien auf blauem Grund und ähnelt somit dem Schild für Halteverbote. Darunter steht in weißen Großbuchstaben das Wort „LADEBEREICH“. Zusätzlich können im Kreis weiße Pfeile zu sehen sein.

Autofahrer müssen also genau hinschauen, denn im eingeschränkten Halteverbot gelten strenge Regeln. Das Halten ist dort lediglich für bis zu drei Minuten zulässig – unabhängig vom Grund. Zudem gilt es nur für die Fahrbahn, nicht aber für den Seitenstreifen.
Parken in der Ladezone: Wann drohen Verwarngelder?
Durch das Ladebereich-Schild soll das Parken in zweiter Reihe eingedämmt und der Verkehrsfluss verbessert werden. Zudem sollen Lieferfahrzeuge so leichter einen Parkplatz finden. Doch auch normale Autofahrer dürfen die Ladebereiche nutzen, etwa dann, wenn Getränkekisten, großen Säcken aus dem Baumarkt oder Urlaubsgepäck ein oder ausgeladen werden müssen. Auch das Hochtragen von Einkäufen ist erlaubt. Hierbei ist jedoch Eile geboten und das Auto muss direkt umgeparkt werden.
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Für einen Umzug sollte man die Ladezone aber besser nicht nutzen. Denn dieser dauert in der Regel länger, als ein normales Be- oder Entladen. Laut dem ADAC können also von einer unzulässigen Sondernutzung ausgegangen werden. In der Praxis werde dies zwar meist geduldet, dennoch ist es ratsam, ein zeitlich befristetes Halteverbot zu beantragen. Wer die Regeln in den ausgewiesenen Ladebereichen missachtet, muss mit hohen Verwarngeldern rechnen:
- Einfaches Parken ohne Be- oder Entladen: 25 Euro
- Parken für mehr als eine Stunde: 40 Euro
- Parken mit Verkehrsbehinderung: 50 Euro