Grenzüberschreitende Bußgelder ab 1. Mai – Was deutsche Autofahrer ab heute beachten müssen

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Wer in der Schweiz gegen die Verkehrsordnung verstößt, muss ab Mai auch in Deutschland mit Konsequenzen rechnen. Die eidgenössischen Bußgelder haben es in sich.

Bern – Wenn deutsche Urlauber in der Schweiz das Gaspedal bisher zu fest durchdrückten, kamen sie gut und gerne mal damit davon. Doch ab dem 1. Mai 2024 ist es nicht mehr möglich, drohenden Bußgeldern einfach über die Landesgrenze nach Deutschland zu entfliehen. Verkehrsstrafen aus der Schweiz können nun auch in Deutschland eingefordert werden.

Neue Regelung ab Mai: Ab sofort drohen Deutschen in der Schweiz saftige Bußgelder

Ab dem 1. Mai müssen sich Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die in der Schweiz geblitzt werden oder eine rote Ampel überfahren, auf hohe Bußgelder einstellen, die nun auch in Deutschland eingetrieben werden können. Dies ist auf den neuen deutsch-schweizerischen Polizeivertrag zurückzuführen. Bislang konnten nur Bußgelder aus anderen EU-Ländern in Deutschland eingetrieben werden.

Zufahrt zum Schweizer Nationalpark, Zernez, Engadin, Graubünden, Schweiz, Europa künftig können Deutsche Verkehrssünder in der Schweiz auch in DEutschland zur Kasse gebeten werden
Wer in der Schweiz ein Verkehrsdelikt begeht, kann von nun an auch in Deutschland zur Kasse gebeten werden. (Symbolbild) © Michael Szönyi/IMAGO/imageBROKER/

Ab nun werden jedoch Bußgelder, die in der Schweiz verhängt wurden und mindestens 80 Schweizer Franken betragen, auch in Deutschland fällig – und umgekehrt, sofern die Strafe mindestens 70 Euro beträgt.

Die neue Regelung gilt für Verstöße, die ab dem 1. Mai begangen werden, mit einer Verjährungsfrist von drei bis fünf Jahren. Wer vor diesem Datum ein Verkehrsdelikt begangen hat, ist davon noch nicht betroffen. Für die Vollstreckung in Deutschland ist ausschließlich das Bundesamt für Justiz zuständig, wie der ADAC informiert. Deutsche Autolenker, die in der Schweiz ein Verkehrsdelikt begehen, müssen jedoch keine Punkte in Flensburg befürchten. Ebenso gelten in der Schweiz verhängte Fahrverbote nur dort und nicht in Deutschland.

Geschwindigkeitsübertretungen kommen Autofahrern in der Schweiz teuer zu stehen

Die Schweiz ist allgemein bekannt für ihre hohen Lebenshaltungskosten, die sich nicht nur auf Lebensmittel, Restaurant- und Cafébesuche erstrecken. Doch auch mit hohen Bußgeldern bei Verkehrsverstößen kann die Alpenrepublik aufhorchen lassen. Zudem hat die Schweiz eine deutlich höhere Dichte an Blitzern als Deutschland.

Schon bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h wird ein Bußgeld von mindestens 190 Euro fällig. Innerorts kann laut dem Schweizer Bürgerportal ch.ch sogar eine Anzeige drohen. Für Raserinnen und Raser, die mehr als 50 km/h zu schnell fahren, wird das Bußgeld in Bezug auf das Einkommen berechnet und auf 60 Tagessätze verteilt. Fahrerinnen und Fahrer, die mit einem Alkoholpegel von 0,5 Promille am Steuer erwischt werden, müssen mit einem Bußgeld von mindestens 600 bis 800 Franken rechnen.

Verkehrsdelikt Bußgeld in Deutschland Bußgeld in der Schweiz
Alkohol am Steuer ab 500 Euro ab 630 Euro
20 km/h zu schnell ab 60 Euro ab 190 Euro
mehr als 50 km/h zu schnell ab 480 Euro ab 60 Tagessätze, je nach Einkommen
Rotlichverstoß 90 bis 360 Euro 265 Euro
Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes 30 Euro 65 Euro

Quelle: ADAC (Stand: April 2024)

Der ADAC rät Autofahrerinnen und Autofahrern dringend, die Bußgelder aus der Schweiz ernst zu nehmen. Wer die Zahlung versäumt oder ignoriert, muss mit zusätzlichen Kosten rechnen. Schon vor der nun geltenden Regelung war das Risiko, bei einer erneuten Einreise in die Schweiz erwischt zu werden, laut ADAC hoch.

In Holland wurden indes die Bußgelder für Autofahrer erhöht. Aber nicht nur das Autofahren kann im europäischen Ausland richtig teuer werden. In manchen Ländern werden auch Schwarzfahrer öffentlicher Verkehrsmittel ordentlich zur Kasse gebeten.

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