Kinderbetreuung soll bezahlbar bleiben
Eine Preisexplosion bei den Kinderbetreuungsgebühren wird es im Landkreis Miesbach wohl nicht geben. In München hatten private Kita-Träger eine massive Erhöhung angekündigt, nachdem die Stadt beschlossen hatte, ein neues Fördersystem einzuführen.
Landkreis – Monatliche Kita-Gebühren in Höhe von 1200 Euro? Das haben in München Träger privater Betreuungseinrichtungen den Eltern angekündigt, nachdem die Stadt bekannt gegeben hatte, ihr Fördersystem zu ändern. Ein Gericht hatte die sogenannte Münchner Förderformel für rechtswidrig erklärt, weshalb die Stadt künftig nach einem Defizitausgleichsystem Zuschüsse gewähren wird (wir berichteten im überregionalen Teil). Derartig hohe Gebühren wird es im Kreis Miesbach wohl nicht geben.
Defizitvereinbarung
Die meisten nicht kommunalen Kita-Träger arbeiten hier längst mit Defizitvereinbarungen zur freiwilligen Betriebskostenförderung. Etwa der katholische Kita-Verbund Holzkirchen, der in Otterfing, Oberwarngau, Wall und Holzkirchen insgesamt fünf Kindertagesstätten betreibt. Wie Verwaltungsleiterin Barbara Scheckenbach auf Nachfrage mitteilt, hat der Kita-Verbund mit allen Kommunen Betriebsträgervereinbarungen geschlossen. „Das bedeutet, die Kommunen übernehmen einen Großteil des jährlichen Defizits. Der verbleibende Teil wird von der Erzbischöflichen Finanzkammer bezuschusst“, erklärt Scheckenbach. Zwar seien Elternbeiträge eine wichtige Säule der Kita-Finanzierung und würden regelmäßig angepasst. „Durch die Unterstützung der Kommunen sowie des Erzbischöflichen Ordinariats besteht hier jedoch nicht die Gefahr einer Preis-Explosion.“
Seien größere Investitionen in die Gebäude notwendig, obliege das dem Eigentümer. Im Kita-Verbund Holzkirchen sei das nur in einem Fall die Kommune – alle anderen Einrichtungen stehen laut Scheckenbach auf Kirchenstiftungs- oder Pfründegrund. Hier sei die Kirchenverwaltung, beziehungsweise das Erzbischöfliche Ordinariat zuständig, wobei sich auch hier in der Regel die Kommunen beteiligten.
Kinderbetreuung als kommunale Pflichtaufgabe
Der Stiftungsaufsicht des Ordinariats zufolge bestehen die vertraglichen Vereinbarungen vor dem Hintergrund, dass Kinderbetreuung eine kommunale Pflichtaufgabe sei. Dieser kommen Gemeinden in Zusammenarbeit mit kirchlichen und freien Trägern nach. „Vielen Kommunen ist es wichtig, eine Trägervielfalt vor Ort anzubieten“, teilt Scheckenbach mit. Zur guten Zusammenarbeit gehöre die Beteiligung an nicht gedeckten Betriebs- oder Gebäudekosten sowie Absprachen zu Öffnungszeiten und Kitagebühren. Ziel sei, dass alle Träger vor Ort ein ähnliches Gebührenniveau anbieten. „Das System ist stabil, solange die Erhöhung der Zuschüsse und Elternbeiträge und die Beteiligung der Kommunen und der Erzdiözese mit den allgemeinen Kosten- und Lohnsteigerungen in den Kindertagesstätten Schritt halten.“
In Holzkirchen, wo neben dem Katholischen Kita-Verbund weitere freie Träger wie die Caritas, eine Elterninitiative und das Kinderland aktiv sind, bestehen mit den Trägern ebenfalls vertragliche Vereinbarungen zur freiwilligen Betriebskostenförderung, wie Gemeindesprecherin Sissina Osorio Lamorù auf Nachfrage mitteilt.
Weyarn
In der Gemeinde Weyarn, die gar keine eigene Kita betreibt, sondern ausschließlich mit freien Trägern wie dem Kinderland zusammenarbeitet, ist eine Übernahme des Defizits nur in Ausnahmefällen nötig, wie Bürgermeister Leonhard Wöhr (CSU) erklärt: „Wir haben das große Glück, dass unsere Träger, die es schon sehr lange gibt, wirtschaftlich arbeiten.“ Zwei der drei Kita-Gebäude verpachte die Gemeinde an die Träger. Preis-Explosionen wie in München hält Wöhr in Weyarn für unwahrscheinlich. „Aber wenn ein Träger sagt, ich kann die Kosten nicht mehr stemmen, wird sich die Kommune damit auseinandersetzen müssen.“
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