Ab sofort födert der Freistaat nicht nur Generalsanierungen von Feuerwehrhäusern sondern auch Gemeinschaftsbauten von mehreren Gemeinden. Die FFW Hohenrad profitiert von dieser Neuregelung.
Kempten/Oberallgäu – Über die Feuerwehrzuwendungsrichtlinie (FWZR) unterstützt der Freistaat die Kommunen, die für den Brandschutz und technischen Hilfsdienst notwendigen Fahrzeuge und Ausrüstung zu beschaffen. Die FWZR wurde nun zum 1. Januar aktualisiert und bis 31. Dezember 2027 verlängert. Der Freistaat wird rund 22 Millionen Euro mehr investieren, um steigenden Anforderungen des Brandschutzes gerecht zu werden und die Feuerwehren moderner und vor allen Dingen effizienter auszustatten.
Feuerwehrhäuser: Generalsanierungen und Gemeinschaftsprojekte werden neuerdings gefördert
„Wir als Bayernkoalition lassen unseren Worten auch Taten folgen und haben die FWZR neu gestaltet, um eine deutliche Verbesserung der finanziellen und strukturellen Unterstützung der Kommunen im Bereich des Brandschutzes und technischen Hilfsdienstes zu bewirken und diese zukunftssicher zu machen“, erklärt Alexander Hold, Vizepräsident des Landtags und Abgeordneter für Kempten.
Generalsanierungen von Feuerwehrhäusern werden ab sofort genauso gefördert wie Neubauten – mit denselben Festbeträgen. Die Förderung von Neubauten und Generalsanierungen erfolgt weiterhin nach notwendigen Stellplätzen gestaffelt, wobei die Festbeträge für den ersten und zweiten Stellplatz von 121.000 Euro auf 160.000 Euro erhöht wurden. Erstmals können geschlechtergetrennte Sanitärräume in bestehenden Feuerwehrhäusern gefördert werden.
„Mich freut besonders, dass es gelungen ist, zur Anregung der interkommunalen Zusammenarbeit den gemeinsamen Bau von Feuerwehrhäusern durch zwei oder mehr Gemeinden mit einem Förderzuschlag von zehn Prozent zu honorieren. Gerade für den Neubau des Feuerwehrhauses Hohenrad sind das beste Aussichten. Die Freiwillige Feuerwehr Hohenrad gehört eigentlich zu Kempten, versorgt aber einen Großteil der Gemeinden Altusried und Wiggensbach mit, weswegen man sich die Kosten teilen wird. Der nun eingeführte zehnprozentige Förderzuschlag für gemeinsam gebaute Feuerwehrhäuser stärkt die Kooperation zwischen Kommunen und fördert zugleich Synergien“, so Hold.
Feuerwehrfahrzeuge: Für vier Modelle wird die Fördersumme erhöht
Außerdem wurden im Rahmen der Aktualisierung der FWZR die Förderbeträge für vier Standardfahrzeuge um jeweils 25 Prozent erhöht: Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) mit Atemschutz, Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wasserbeladung (TSF-W), Mittleres Löschfahrzeug (MLF) und Löschgruppenfahrzeug (LF10). Feuerwehren, die Autobahnabschnitte oder mehrspurig ausgebaute Schnellstraßen in ihrem Schutzbereich betreuen, profitieren darüber hinaus von weiteren Erhöhungen. Die Förderbeträge für besonders benötigte Fahrzeuge wie das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF10), den Rüstwagen (RW) oder Verkehrssicherungsanhänger (VSA) steigen ebenfalls um 25 Prozent.
„Gerade im Oberallgäu haben wir mit der A7 diesen Fall, dass örtliche Feuerwehren wie beispielsweise in Durach bedingt durch die Autobahn in besonders anspruchsvollen Einsatzgebieten tätig sind und nun mit weiteren Zuschüssen unterstützt werden können“, führt Hold aus. Durch die verlängerte Gültigkeit der FWZR bis 2027 und die Übergangsregelungen haben Kommunen außerdem langfristige Planungssicherheit bei neuen Maßnahmen.
kb
Feste, Konzerte, Ausstellungen: Was man in Kempten und Umgebung unternehmen kann, lesen Sie im Veranstaltungskalender.
Meine news
Mit dem Kreisbote-Newsletter täglich zum Feierabend oder mit der neuen „Kreisbote“-App immer aktuell über die wichtigsten Geschichten informiert.