Die Einschränkungen für Mountainbiker durch Schutzgebietsverordnungen sind geringer als befürchtet. Denn die prominentesten Wege dürfen weiter befahren werden – selbst wenn sich schmaler sind als 1,50 Meter.
Einst waren es Bauvorhaben im Außenbereich, jetzt steht das Thema Mountainbiken im Fokus. Die Landschaftsschutzgebiete im Kreis Miesbach bieten immer Diskussionsstoff. Seit Freitag sind die Entwürfe für die Neuausweisung der fünf großen Gebiete öffentlich – einzusehen auf der Homepage des Landratsamts (bei „Bauen und Umwelt“, „Landschaftsschutzgebiete“). Wem etwas missfällt, hat vier Wochen Zeit, seine Bedenken vorzubringen. Die wichtigsten Punkte im Überblick.
Zuschnitte der Schutzgebiete
Bei der Ausweisung der Schutzgebiete in den 1950er-Jahren blieben große Flächen in den Bergen ausgenommen, einfach weil kein Regelungsbedarf bestand. Das Erholungsverhalten hat sich bekanntlich drastisch geändert, bei der Neuausweisung hat die Untere Naturschutzbehörde die Lücken geschlossen. Letztlich steht somit der gesamte südliche Landkreis etwa ab einer gedachten Linie zwischen Schaftlach und Miesbach unter Schutz, wobei beim Reizthema Mountainbiken Regelungen nur für bergigen Gebiete ab Gmund und Hausham getroffen wurden. Weiterhin ausgenommen bleiben das Sudelfeld und der Gemeindebereich Fischbachau, wo es dort noch nie ein Landschaftsschutzgebiet gab. Ein Thema für die Zukunft vielleicht. Immer ausgenommen sind die bebauten Ortsbereiche. Die Gemeinden hatte im Hinblick auf ihre künftige Entwicklung Wünsche äußern können, die berücksichtigt wurden, so keine naturschutzfachlichen Gründe entgegenstanden, wie Josef Faas, Teamleiter Naturschutz am Landratsamt, erklärt. Bei einer Dienstbesprechung hätten sich die Bürgermeister letztlich aus zufrieden gezeigt mit dem Ergebnis des langen und aufwendigen Prozesses.
Verbote in den Schutzgebieten
Die Eigenart der Kulturlandschaft im Kreis Miesbachs soll mittels der Verordnungen erhalten werden. Es handelt sich um einen vergleichsweise weichen Schutzstatus, an Details kann das Landratsamt feilen, ohne den Kreistag fragen zu müssen. Nicht erlaubt ist in den Schutzgebieten zum Beispiel das Zelten oder Biwakieren, das Befahren mit Kraftfahrzeugen außerhalb von öffentlichen Straßen und letztlich alles, was als Störung von Fauna und Flora bedeutet. Verschiedenstes unterliegt einer Erlaubnispflicht, wozu Bauvorhaben inklusive Sportstätten gehören, ferner Feuerwerke und Drohnenflüge. Letzteres publik zu machen und durchzusetzen, könnte sich als Aufgabe für sich herausstellen. Wer die Schutzgebietsausweisung immer kritisch betrachtet, sind Landwirte, vielfach Besitzer betroffener Flächen. Neben vielen anderen Nutzergruppen habe man sich auch mit diesen zusammengesetzt und die Verordnungen so gestaltet, dass alles, was zur „landwirtschaftlichen Praxis“ (Faas) gehört, erlaubt bleibt. Eine Stellschraube war dabei, statt einer Erlaubnis- nur eine einfache Anzeigepflicht festzulegen, zum Beispiel was das Thema Wegebau betrifft.
Reizthema Mountainbiken
Ein erklärtes politisches Ziel bei der Neuausweisung war es, das Freizeitverhalten zu regeln, gerade weil der Erholungswert zu den Schutzzwecken gehört, was in den fünf Verordnungen und Erläuterungsberichten ausdrücklich festgehalten ist. Dem Reizthema Mountainbiken bekommt dabei besonderes Gewicht, und hier wartet das Landratsamt mit einer Überraschung auf, die so bisher nicht kommuniziert war. Denn beliebte und viel genutzte Wege sind von einem Verbot ausgenommen – auch wenn sie schmaler sind als eineinhalb Meter. 35 Strecken sind eigens aufgelistet und in einer Karte eingezeichnet. Dazu gehören beispielsweise der Bayernweg und der Sommerweg von der Neureuth nach Tegernsee, der Weg von der Holzeralm nach Bad Wiessee oder auch der Weg vom Loenhardsteinsattel bis Kreuth. Hinzu kommen Trails – inzwischen fünf in Kreuth und Schliersee –, die eher etwas für sportliche Fahrer sind. Auf Wegen über 1,50 Meter Breite (nicht in der Karte) herrscht ohnehin freie Fahrt für Mountainbiker. Womöglich nehmen die Ausnahmen einigen Druck aus der Diskussion.
„Touristisch wichtigsten Strecken weiter nutzbar“
Diese Ausnahmen, so unterstreicht Faas, sind keinesfalls Ergebnis des Aufschreis, mit dem die Deutsche Initiative Mountainbike von einigen Wochen für Schlagzeilen sorgte (wir berichteten). Die seitens der Politik anfangs, also vor Jahren, geforderte Grenze von 2,50 Meter sei schon weit vorher gefallen. „Das können wir nicht machen, weil wir kein Angebot haben“, sei die Haltung bei den Beteiligten gewesen. Dazu gehört auch die Regionalentwicklung Oberland, bei der sich Torsten Schär ums Thema Mountainbike kümmert. Der hat einschlägige Internetportale durchforstet, anhand derer die Ausnahmen festgelegt wurden. „Damit können die touristisch wichtigsten Strecken von den MTB-Fahrern weiterhin genutzt werden“, heißt es in den Erläuterungsberichten. Ein weiteres Ausfransen des Wegenetzes sollen die Verordnungen aber verhindern.
Die Liste und die Karte mit den Ausnahmen finden Sie hier.
Der Frage nach der Durchsetzung des Verbots, etwa mittels Beschilderungen, möchte das Landratsamt unabhängig von den jetzt vorgelegten Unterlagen widmen. Ferner braucht es unbestrittenermaßen weitere Angebote.
Die Verordnungen werden nun von allen Nutzergruppen eingehend unter die Lupe genommen und sicher auch Kritik ernten, so viel ist auch Faas klar.