Landschaftsschutz: Mountainbiker und Landratsamt uneins über mögliche Sperrungen

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Verboten oder nicht? Dieser Mountainbiker ist im Rotwandgebiet unterwegs. © THOMAS PLETTENBERG

Ein „weitgehendes Radl-Verbot“ im Landkreis Miesbach fürchten DAV und DIMB durch die geplante Neuausweisung der Landschaftsschutzgebiete. Landratsamt und REO widersprechen.

Miesbach/Landkreis – Ein düsteres Bild für alle Radler zeichnen die Deutsche Initiative Mountainbike (DIMB) und der Deutsche Alpenverein (DAV) in einem gemeinsamen Positionspapier zur Neuausweisung der Landschaftsschutzgebiete (LSG) im Landkreis Miesbach. So soll das Radfahren künftig auf ausgewiesene Trails sowie alm- und forstwirtschaftliche Wege mit einer Mindestbreite von 2,50 Meter beschränkt werden. Aufgrund der Ausdehnung der Schutzgebiete und der gleichzeitig kaum vorhandenen offiziellen Wege käme dies „einem nahezu flächendeckenden Radfahrverbot im Landkreis Miesbach“ gleich, kritisieren die beiden Verbände. Und sie führen eine lange Liste an negativen Folgen auf – von Tourismus über Alltagsverkehr bis zu Vereinssport und sogar Naturschutz.

„Die naturschutzfachliche Begründung für die Maßnahmen fehlt komplett“, bemängelt Thomas Holz, Sprecher der DIMB-IG Bayerische Voralpen in einer Pressemitteilung. Die Breite der Wege sei für naturverträgliches Biken unbedeutend, die geplanten Verbote somit „vollkommen unverhältnismäßig“. Überhaupt stehe laut Nicolas Gareis vom DAV ein „de-facto-Verbot dieser Freizeitaktivität“ im Gegensatz zu dem, was Landschaftsschutzgebiete leisten sollten: „nämlich auch der Erholung der Bevölkerung dienen“. Besonders ärgert DIMB und DAV laut ihrer Mitteilung, dass sie trotz wiederholter Angebote zu Dialog und Mitarbeit bis dato nicht einbezogen worden seien.

Landratsamt reagiert mit Richtigstellung

Ein Schreiben, das nicht nur die Mountainbiker-Szene in Aufruhr versetzt hat, sondern auch das Landratsamt. Hier allerdings sorgen vor allem einige der im Positionspapier aufgestellten Behauptungen für Unverständnis. Gestern hat die Behörde zusammen mit dem Kommunalunternehmen Regionalentwicklung Oberland (REO) deshalb nun eine „Richtigstellung“ veröffentlicht.

Fakt sei, so die Behörde, dass der Kreistag im Dezember 2022 das Landratsamt mit dem Neuerlass der Verordnungen von sechs Landschaftsschutzgebieten beauftragt hat. Dies allerdings explizit mit der Maßgabe, „dass im Landkreis Miesbach ein regional ausgeglichenes Angebot an Trails als Grundlage für ein Mountainbike-Tourenangebot entsteht“. So beziehe sich das Positionspapier von DAV und DIMB auf ein bereits seit drei Jahren laufendes Verfahren, in das die beiden Vereinigungen als Mitglieder der Steuerungsgruppe Mountainbike der REO selbstverständlich eingebunden worden seien. Auch in die Arbeitsgruppe Landschaftsschutzgebiete seien DAV und DIMB eingeladen gewesen. Leider seien sie aber nicht zu Kompromissen bereit gewesen, sondern hätten die Neufassung „schlichtweg abgelehnt“.

Noch weniger nachvollziehbar ist aus Sicht von Landratsamt und REO, dass das Positionspapier auch noch Falschaussagen enthalte. So greife die Beschränkung erst auf Wegen mit einer Breite von unter 1,5 Meter. Sämtliche von offizieller sprich touristischer Seite kommunizierte Strecken und Touren seien von eventuellen Sperren also gar nicht betroffen. Nicht Teil der Schutzgebiete und damit ohnehin vollständig ausgenommen seien das gesamte Leitzachtal und der Landkreis-Norden. Zusätzlich verzichte man auch im LSG Egartenlandschaft um Miesbach auf Beschränkungen.

Verbesserung des legalen Angebots bereits angelaufen

Wichtig ist der Behörde und vor allem der REO auch, auf die bereits angelaufene Verbesserung des Angebots von legalen Trails hinzuweisen. Auch jetzt schon finde das Radfahren nicht im rechtsfreien Raum statt, wie etliche Konflikte in den vergangenen Jahren gezeigt hätten. „Auch deshalb wollen wir für beide Seiten verlässliche Leitplanken aufstellen“, betont Josef Faas von der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt. „Das ist unser Auftrag.“ Und damit setze man die vom Kreistag gestellten Aufgaben eins zu eins um.

Dass es hier noch einiges zu tun gibt, räumt REO-Projektmanager Thorsten Schär durchaus ein. Das jetzige Angebot sei veraltet, weshalb man nun neue, legale Strecken schaffe. Dabei sei es zweitrangig, ob im jeweiligen Gebiet Sperrungen auf anderen Wegen bestünden oder nicht. Denn wenn die Alternativen attraktiv genug seien, würden Beschränkungen andernorts für die Nutzer keine Rolle mehr spielen. „Die beste Sperrung ist die, die keiner bemerkt.“

Die neuen Schutzgebietskarten gehen derweil im Juli ins Auslegungsverfahren, teilt das Landratsamt mit. Danach trete der Arbeitskreis erneut zusammen, bevor dann der Kreistag entscheide. „Dies wird aber vor Oktober nicht der Fall sein.“

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