Betrug und Veruntreuung: Friseur (37) kurz nach Haftentlassung erneut vor Gericht
Ein 37-jähriger Friseur aus dem südlichen Landkreis landet kurz nach seiner Haftentlassung wieder auf der Anklagebank. Der Richter verurteilt ihn zu einer Geldstrafe.
Landkreis – Gerade aus der Haft entlassen und schon wieder auf der Anklagebank: Vor dem Ebersberger Amtsgericht musste sich ein 37-jähriger Mann aus dem südlichen Landkreis erneut wegen Veruntreuung und Betrugs verantworten.
Laut Anklage soll der Inhaber eines Friseurladens im Jahr 2022 über mehrere Monate hinweg keine Sozialversicherungsbeiträge für seine 39-jährige Mitarbeiterin an die Krankenkasse abgedrückt haben. In der Summe handelt es sich dabei um über 1500 Euro, erklärte die Staatsanwältin bei der Anklageverlesung. Zudem soll der Friseur einer anderen Angestellten zwei Monate kein Gehalt gezahlt haben. Der noch ausstehende Betrag belaufe sich hier auf rund 2800 Euro.
Angeklagter zeigt sich in einem Punkt geständig - Lohn habe er aber gezahlt
Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte zumindest in einem Punkt geständig. „Die Sozialversicherungsbeiträge konnte ich nicht mehr zahlen“, erklärte er mit gesenktem Kopf. „Ich habe finanzielle Schwierigkeiten und ein Insolvenzverfahren.“ Den Vorwurf, seine Angestellte nicht bezahlt zu haben, wies der Mann allerdings zurück. „Sie hat bei mir unentgeltlich als Praktikantin angefangen“, berichtete der Angeklagte.
Nach einem Monat, im Mai 2022, habe er die heute 23-Jährige schließlich auf Stundenbasis angestellt. „Da hat sie dann auch Lohn von mir bekommen“, erklärte der Angeklagte. 500 Euro habe er ihr damals bar in die Hand gedrückt. „Im Juni war sie dann im Urlaub, danach drei Wochen krank“, erklärte der Mann. Dennoch habe er seiner Mitarbeiterin Lohn in Höhe von 1500 Euro vorgestreckt. „Das hat sie für ihren Urlaub gebraucht.“
Richter hält Betrugsvorwurf für „Missverständnis“ und stellt Verfahren ein
„So wie sie es erzählen, ist es nicht nachvollziehbar“, entgegnete dem Richter Benjamin Lenhart. „Warum sollte eine ausgelernte Friseurin als Praktikantin unbezahlt arbeiten?“ Eine Antwort auf die Frage, erhoffte sich der Richter von der als Zeugin geladenen Mitarbeiterin. Doch auch die half wenig bei der Aufklärung.
Die 23-Jährige bestätigte zwar, Geld von ihrem ehemaligen Chef erhalten zu haben, allerdings sei sie nicht als Praktikantin, sondern in Teilzeit angestellt gewesen. Einen Arbeitsvertrag gebe es jedoch nicht. „Insofern halte ich es nicht für ausgeschlossen, dass das alles ein Missverständnis ist“, erklärte Richter Lenhart angesichts des undurchsichtigen Arbeitsverhältnisses und stellte das Verfahren wegen Betrugs ein.
Friseur (37) muss Geldstrafe wegen Veruntreuung zahlen
In Bezug auf die nicht erbrachten Sozialleistungen und angesichts der elf Vorstrafen des Angeklagten – wovon er eine bis vor wenigen Tagen noch in der JVA absaß – forderte die Staatsanwältin zehn Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung.
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Die Verteidigung plädierte indessen auf eine Geldstrafe. Richter Benjamin Lenhart verurteilte den Friseur schließlich zu einer Geldstrafe von 240 Tagen à zehn Euro und ordnete den Werteinzug für den ausstehenden Betrag bei der Krankenkasse an.