Die Gemeinde Forstern hat einen neuen Feldgeschworenen, sucht aber weitere Bürger für dieses Ehrenamt. Was dahinter steckt?
Die Gemeinde Forstern hat einen neuen Feldgeschworenen. Herbert Berger wurde einstimmig gewählt. Er war der einzige, der sich auf die Aufrufe via Heimat-Info-App und Mitteilungsblatt gemeldet hatte. Damit gibt es in Forstern jetzt zwei Bürger, die das älteste kommunale Ehrenamt in Bayern ausüben. Doch das sind zu wenige, eigentlich sollten es fünf sein.
Der Grund für die aktuelle Suche war, dass einer der beiden bisherigen Feldgeschworenen sein Amt altersbedingt nicht mehr ausüben kann. Und einer alleine, das sei zu wenig, sagte Bürgermeister Rainer Streu (AWG). Laut Abmarkungsgesetz gibt es pro Gemeinde zwischen vier und sieben Feldgeschworene. 1987 hatte der Gemeinderat von Forstern die Zahl von fünf beschlossen.
Früher gab es laut Streu durchaus weitere Feldgeschworene. Sie seien inzwischen jedoch verstorben oder hätten ihr Amt berufs- oder altersbedingt niedergelegt. Und es gab auch eine Zeit mit sogar zu vielen Kandidaten: „Einmal standen für den fünften Feldgeschworenen zwei Bürger zur Wahl. Einer von ihnen ist ganz knapp durchgefallen“, erzählte Streu. „Jetzt haben wir leider nicht mehr Freiwillige.“ Immerhin konnte zur Unterstützung von Franz Pronold mit Herbert Berger, der bis 2020 im Gemeinderat saß, ein Kandidat gefunden werden.
Was aber tun Feldgeschworene? Laut Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung wachen sie über die Grenzen und unterstützen die Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. „Dabei üben sie das älteste kommunale Ehrenamt in Bayern aus“, heißt es auf der Homepage des Landesamts.
Denn die Wurzeln des Feldgeschworenenamts lassen sich bis ins 13. und 14. Jahrhundert zurückverfolgen. Das Feldgeschworenenwesen entstand aus den damaligen Feld- und Untergangsgerichten, die wiederum aus den Dorfgerichten hervorgegangen waren. 2016 wurde das „Feldgeschworenenwesen in Bayern“ als lebendige und traditionsreiche Kulturform in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen.
Zusammenarbeit mit Vermessungsämtern
Zu den Aufgaben der Ehrenamtlichen, die dafür eine Aufwandsentschädigung von rund 26 Euro pro Stunde bekommen, gehört es, bei der Abmarkung der Grundstücke in Zusammenarbeit mit den Vermessungsbehörden mitzuwirken. Darüber hinaus sollen sie auf die Erhaltung der Grenzzeichen hinwirken und ihren Zustand, insbesondere an den Gemeindegrenzen, überwachen.
Laut Streu sind ein entsprechendes Fahrzeug, ein Anhänger oder ein Traktor von Vorteil. Denn die Ausrüstung – Schaufel, Pickel, Marksteine, Grenzmarkierungspunkte – bringe der Feldgeschworene zu den Vermessungen mit. Diese könnten, je nach Aufwand, auch mehrere Stunden oder länger dauern.
„Eigentlich brauchen wir dringend noch drei weitere Leute“, sagte Streu im Gemeinderat. Allein schon für die Urlaubszeit. Zuletzt habe der Bauhof geholfen, und jemand aus der Verwaltung habe die Protokolle unterschrieben. Das sei aber keine Dauerlösung.
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Für das Amt, das eigentlich ein Ehrenamt auf Lebenszeit ist, muss man Deutscher im Sinn des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sein, das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Gemeindegebiet eine Wohnung haben. Wer sich dafür interessiert, erreicht die Gemeinde unter Tel. (0 81 24) 53 17-0.
Berger jedenfalls wurde in geheimer Wahl einstimmig gewählt. In der nächsten Sitzung wird er offiziell bestellt, wenn er die Wahl annimmt. Das hat er laut Streu aber bereits signalisiert.