Hetzerischen Kommentar gepostet: Waakirchner muss sich vor Gericht verantworten
Weil er in einem sozialen Netzwerk einen rassistisch motivierten Kommentar gepostet haben soll, stand ein 64-jähriger Mann, der zur Tatzeit in Waakirchen lebte, in Miesbach vor Gericht. Das Verfahren wurde eingestellt.
Waakirchen/Miesbach - Gegen einen Strafbefehl in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro hatte der 64-Jährige Widerspruch eingelegt. Ein Video, in dem ein angeblich ausländisch aussehender Mann eine Frau schlägt, soll er wie folgt kommentiert haben: Es sei „höchste Zeit, sich illegal schwer zu bewaffnen und solches Dreckspack, wenn nötig, umzunieten oder zu versklaven. Meine ich ernst“. Es handle sich um „wilde, verrückte und gefährliche Tiere, die wir hier massenhaft vor Ort haben. Ihnen fehlt jedes menschliche Gen“.
Angeklagter führt eigene Gewalterfahrungen ins Feld
Der Angeklagte hatte zwar eingeräumt, die Worte geschrieben zu haben, den Rassismus-Vorwurf aber bestritten. Er sei, stark alkoholisiert, von der Gewalt in dem Film völlig schockiert gewesen. Spontan und gänzlich unreflektiert habe er aus der Situation heraus den verhängnisvollen Kommentar verfasst. Die Herkunft des Täters sei ihm nicht wichtig gewesen. Als Hintergrund hatte der 64-Jährige auch eigene traumatisierende Gewalterfahrungen angeführt, die er zwar verdrängt, aber nie wirklich verarbeitet habe.
Beweislage erweist sich als äußerst dürftig
Die Beweislage in dem Verfahren erwies sich als wenig ergiebig. Das fragliche Video war nicht mehr zugänglich. Zwar lagen Bilder, als Screenshots angefertigt, vor. Doch auch darauf war kaum etwas zu erkennen, wie das Gericht befand. Einzig ein Mann in einer Jogginghose war klar auszumachen, wie Richter Walter Leitner feststellte. Auch die Aktenvermerke der Ermittlungsbehörden waren äußerst knapp gehalten. Das Landeskriminalamt Sachsen, wo die Anzeige eingegangen war, sprach von „einem ausländisch aussehenden Mann, der eine Frau schlägt“. Andernorts war dann nur noch von „einem Mann“ als Täter die Rede.
Staatsanwältin spricht von öffentlichem Aufruf zur Gewalt
Wenn auch der Vorwurf der Volksverhetzung ins Wanken geriet, sah die Staatsanwältin einen weiteren Punkt in der Sache. So komme auch der Vorwurf in Betracht, mit der Äußerung öffentlich zur Verübung von Straftaten aufgerufen zu haben. Wenn solch ein Aufruf ohne Folgen bleibe, sehe das Gesetz einen Strafrahmen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. „Wollen sie hierzu etwas sagen?“, wandte sich der Richter an den Angeklagten, der daraufhin erklärte, seine Meinungsäußerung sei sicher recht übertrieben gewesen. Der Vorwurf wäre gerechtfertigt, wenn er etwa ein Prominenter mit „zig Followern“ wäre, die regelmäßig seine Posts läsen. Das sei aber nicht der Fall, argumentierte er: „Ich bin da nur ein Nichts und keineswegs relevant genug, Leute zu derartigen Straftaten zu motivieren.“
Angeklagter muss 600 Euro zahlen
Wie viele Follower er denn habe, wollte die Staatsanwältin wissen. Das konnte der 64-Jährige nicht genau angeben. Es habe ihn nie interessiert, auf sozialen Plattformen Publikum und Applaus zu suchen, die Zahl der Follower bewege sich wohl in einem uninteressanten Bereich. Auf den Richter machte der Angeklagte einen „sehr einsichtigen Eindruck“, weshalb Leitner die Einstellung der Sache gegen eine Geldauflage anregte. Dem stimmte die Staatsanwaltschaft zu. Unter Berücksichtigung seiner schmalen Finanzen muss der 64-Jährige nun 600 Euro Geldbuße bezahlen. Die Summe fließt an eine soziale Einrichtung.
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stg