„So weit gehen, wie es irgend geht“: Oberland ringt weiter um Windkraft-Flächen

  1. Startseite
  2. Lokales
  3. Bad Tölz
  4. Bad Tölz

Kommentare

Wo sind im Oberland Windräder denkbar? Diese Frage beschäftigt den Planungsverband der Region 17 seit geraumer Zeit. (Symbolfoto) © Arne Dedert

Das Thema Windkraft beschäftigte in den vergangenen Monaten viele Gemeinderäte. Nun sind die Stellungnahmen in die Planungen der Region Oberland mit ein.

Bad Tölz-Wolfratshausen – Bis 2027 soll die Region Oberland 1,1 Prozent ihrer Fläche als Vorranggebiet für Windkraft ausweisen, bis 2032 sollen es bayernweit 1,8 Prozent sein. Zumindest letzteres Ziel „werden wir im Oberland definitiv nicht schaffen – aber wir werden so weit gehen, wie es irgend geht“, erklärte am Dienstag (3. Dezember) der Tölzer Landrat Josef Niedermaier in der Sitzung des Planungsverbands, dessen Vorsitzender er ist. Im Tölzer Landratsamt hatten sich dazu Vertreter der Kommunen aus den Landkreisen Bad Tölz-Wolfratshausen, Weilheim-Schongau, Garmisch-Partenkirchen und Miesbach versammelt.

Windkraft: Kommunen im Oberland „differenziert und konstruktiv“

In der Sitzung informierte Regionsbeauftragte Claudia Drexl einmal mehr über den Sachstand der Überarbeitung des Regionalplans zum Thema Windkraft. Wie berichtet waren auf der Suche nach Flächen, die für Windräder geeignet sind, zunächst diverse Ausschlusskriterien angewandt worden: Siedlungen, nicht genug Wind, zu steile Hanglagen, Vogelschutzgebiete, die Station des Deutschen Wetterdienstes am Hohenpeißenberg oder auch die Luftlande- und Transportschule Altenstadt zum Beispiel.

Bis Frühjahr 2024 blieb eine „konsolidierte Suchraumkulisse“ übrig, die 4,45 Prozent der Regionsfläche umfasste. Diese Landkarte beinhaltete aber noch keinerlei politische Willensbekundung der betroffenen Kommunen. In den vergangenen Monaten stand das Thema Windkraft daher in vielen örtlichen Gemeinderatssitzungen auf der Tagesordnung.

Forderung nach ausgewogener Verteilung von Windrädern

„Die Rücklaufquote aus den Kommunen war mit 75 Prozent sehr hoch“, resümierte Drexl. Das Stimmungsbild sei „überwiegend differenziert und konstruktiv“ gewesen: zu etwa einem Viertel positiv, zur Hälfte neutral, zu einem Viertel negativ. „Insgesamt zeigten sich die meisten Kommunen aufgeschlossen und sahen die Notwendigkeit eines kommunalen Beitrags“, so die Regionsbeauftragte.

Es sei aber auch eine Reihe von Wünschen geäußert worden, vor allem nach einer „ausgewogenen und maßvollen Verteilung“ der Vorrangflächen. Einige Kommunen präferierten Windrad-Standorte im Wald, andere eher auf großen offenen Flächen. Manche wären für die Konzentration von Windkraftanlagen auf großen kompakten Flächen, andere bevorzugten viele kleinere Flächen. Viele legten Wert auf einen freien Blick Richtung Alpen.

Schwieriger Windrad-Bau im Alpenraum

In der Planung seien die Rück㈠meldungen nun eingearbeitet worden, so Drexl. Zur Geltung gekommen sei dabei auch der „Gerechtigkeits㈠gedanke der Verteilung in der Region“. Wie die Kommunen konkrete Suchräume bewerteten, das sei als Teilkriterium der „Durchsetzungsfähigkeit“ eingeflossen.

Zudem habe man in Abstimmung mit dem oberbayerischen „Windkümmerer“ Peter Beermann die Erschließungsvoraussetzungen von Standorten speziell im Alpenraum unter die Lupe genommen. Beermann hatte zuvor in der Sitzung eindrucksvoll dargelegt, welche Radien Zufahrtswege haben müssen, um die bis zu 70 Meter langen Rotorblätter zu transportieren, und wie teuer allein der nötige Erdaushub auf Flächen mit bestimmter Hangneigung werden kann.

Über Windrad-Planung im Oberland soll 2025 abgestimmt werden

Unterm Strich bleiben laut Drexl nun Flächen, die sich als Vorranggebiete anbieten, im Umfang von 1,8 Prozent der Regionsfläche. Als kleinen Puffer hat man noch einmal 0,6 Prozent hinzugefügt. Laut Drexl folgen noch eine Abstimmung mit benachbarten Regionen und eine Gesamtabwägung inklusive Umweltbericht.

(Unser Bad-Tölz-Newsletter informiert Sie regelmäßig über alle wichtigen Geschichten aus Ihrer Region. Melden Sie sich hier an.)

Ziel sei es, im ersten Quartal 2025 im Planungsausschuss einen fertigen Planungsentwurf zur Abstimmung zu stellen. Wird der angenommen, geht er in ein Auslegungsverfahren, in dem Kommunen, die Fachbehörden und die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme haben. Läuft alles glatt, könne der Plan 2027 in Kraft treten. „Wie viel Vorrangfläche wir ausweisen können“, so ㈠Drexl, „lässt sich seriös erst nach der ersten Auslegung sagen“. (ast)

Auch interessant

Kommentare