Weil der Vorbescheid aus dem Jahr 1970 abgelaufen ist und sich der Wille zur Baulandausweisung geändert hat, dürfen zwei Brüder in Fischbachau nicht bauen.
Elbach – Über 50 Jahre zu spät haben zwei Brüder ihre Anträge auf Bauleitplanung für jeweils ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage in der Gemeinde Fischbachau eingereicht. Im Jahr 1970 hatte das Landratsamt dem damaligen Antragssteller eine Genehmigung noch mit einem Vorbescheid in Aussicht gestellt. Doch weil der nur eine Gültigkeit von einem Jahr hatte und sich der Planungswille für Baulandausweisungen seither grundlegend verändert hat, erteilte der Gemeinderat den Brüdern nun mehrheitlich eine Abfuhr.
Dass der frühere Eigentümer der Gemeinde einen gut 400 Quadratmeter großen Grundstücksstreifen eigens für die Erschließungsstraße verkauft hat, die jedoch nie gebaut wurde und nun völlig obsolet ist, dürfte für die Antragssteller dabei besonders ärgerlich sein. Aber: „Dies geschah mit Wissen und Wollen des Voreigentümers und kann nicht der Gemeinde Fischbachau angelastet werden“, verlas Stefan Deingruber (CSU) aus der Sitzungsvorlage. Der Bürgermeister selbst stimmte den Ausführungen des Bauamts zu. „Ohne Bauleitplanung kann auf dem Grundstück nicht gebaut werden.“ Und eine solche Bauleitplanung zu erlassen, würde dem Kriterienkatalog und damit den Regeln widersprechen, die sich das Gremium selbst gegeben habe, erinnerte Deingruber.
Kriterienkatalog regelt Baulandausweisung
Wie berichtet, hatte das Gremium Mitte vergangenen Jahres einen Kriterienkatalog beschlossen, der die Ausweisung von Bauland regelt. Darin ist unter anderem eine einzeilige Erweiterung der Bebauung ausgeschlossen – was die Verwaltung und Deingruber hier als gegeben ansahen. Beide Grundstücke befinden sich nach Ende der asphaltierten Huberfeldstraße in Elbach schräg gegenüber des Parkplatzes neben dem Feuerwehrhaus, wo sie eine bisher einzeilige Häuserreihe erweitern würden.
Nötig wäre eine Baulandausweisung durch eine Einbeziehungssatzung aus mehreren Gründen, wie der Bürgermeister weiter aufzeigte. Einerseits sei besagter Vorbescheid aus dem Jahr 1970 abgelaufen, nachdem keine Bebauung erfolgte. Andererseits habe das Landratsamt einen späteren Antrag aus dem Jahr 1991 abgelehnt, weil sich das Baugrundstück im Außenbereich befinde und keine Privilegierung vorliege. Die Gemeinde habe dem Vorhaben damals das Einvernehmen erteilt – einem Absatz im Gesetz folgend, nach dem Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden können, „wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist“.
Abweichungen vom heute gültigen Kriterienkatalog sah die Verwaltung jedoch nicht geboten, da dafür keine sachlichen und objektiven Gründe vorliegen würden. „Vielmehr würde es sich um eine städtebauliche Missentwicklung handeln, die konträr zu den Zielen des Kriterienkatalogs verläuft“, heißt es dazu in der Vorlage. „Das Grundstück hat eine Vorgeschichte“, hatte Deingruber eingangs erklärt. Ansprüche oder Bindungen würden sich daraus aber nicht ergeben. Schon kürzlich waren drei Anträge an den neuen Kriterien gescheitert.
Fürsprecher in der Minderheit
Aus dem Antrag folgert die Verwaltung außerdem, dass die Brüder nicht am Abschöpfungsmodell der Gemeinde teilnehmen wollen würden. Dieses Modell sieht, wie berichtet, einen Kauf der Hälfte der Planungsfläche durch die Gemeinde vor – mit der Absicht, die Grundstücke verbilligt Einheimischen zur Verfügung zu stellen.
Andreas Gschwendtner (CSU) war mit der Einschätzung der Verwaltung nicht einverstanden. Die Huberfeldstraße sei gut ausgebaut und würde die Erschließung nicht nur für dieses Vorhaben ermöglichen, sondern auch ein Entwicklungspotenzial auf der gegenüberliegenden Straßenseite schaffen. Dann wäre es keine einzeilige Bebauung mehr, folgerte Gschwendtner. „Und es hat viele Vorteile, wenn junge Leute in ihrer Heimatgemeinde bauen.“ Unter anderem würde die Altersstruktur sinken und die Gemeinde über die Einkommenssteuerbeteiligung profitieren.
Davon überzeugt waren aber nur drei weitere Ratsmitglieder. Mit Gschwendtner stimmten Brigitta Regauer (CSU), Andreas Estner und Ludwig Birner (beide FWG) gegen die Ablehnung. Eine mit 14 Stimmen breite Mehrheit wollte indes keine Bauleitplanung erlassen. nap
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