„Dann werden viele, viele Fichten-Mopeds ausgepackt“: Bürgerantrag fällt bei Stadträten durch
Einmal mehr stand das Thema Baumschutzverordnung auf der Tagesordnung des Wolfratshauser Bauausschusses. Zum wiederholten Mal Mal lehnte das Gremium den Antrag mit deutlicher Mehrheit ab.
Wolfratshausen – „Das war schon öfters Thema“, stellte Rathauschef Klaus Heilinglechner (BVW) am Mittwochabend in der Sitzung des Bauausschusses fest: die Baumschutzverordnung. Die gibt’s in der Loisachstadt nicht, doch aus der jüngsten Bürgerversammlung stammt der Antrag, dass Wolfratshausen eine Baumschutzverordnung bekommt – und zwar „nach dem Vorbild der Stadt Geretsried“. Um 18.58 Uhr rief der Bürgermeister den Tagungspunkt in der Bauausschusssitzung auf, um 19.16 Uhr fiel der Beschluss. Mit 3:7 Stimmen lehnte das Fachgremium – wieder einmal – den Erlass einer Schutzverordnung ab. In den 18 Minuten zuvor tauschten die Bürgervertreter – wieder einmal – altbekannte Argumente aus.
Der Umweltreferent des Stadtrats, Dr. Hans Schmidt (Grüne) verwies auf den Klimanotstand, den der Stadtrat im Jahr 2019 ausgerufen hat. Die Verpflichtung, „dass wir uns um ein besseres Mikroklima kümmern müssen“, bedeutet für Schmidt unter anderem, „alte, große Bäume“ vor der Fällung zu bewahren. Die in Wolfratshausen gängige Praxis, dies durch entsprechende Vorgaben in Bebauungsplänen zu erreichen, war und ist in den Augen des Umweltreferenten nicht zielführend. „Wir sollten es handhaben wie Geretsried“, forderte Schmidt. In ihrer schriftlichen Stellungnahme zum Antrag hatte Annalena Beischl, Mitarbeiterin im Rathaus-Referat Planen und Umwelt, erläutert: „Nach Inkrafttreten der Baumschutzverordnung muss jeder, der einen geschützten Baum fällen oder stark beschneiden will, einen entsprechenden Antrag bei der Kommune stellen.“
Eine Satzung oder Verordnung ist keine Sensibilisierung, sondern dem Bürger wird klipp und klar gesagt: ,Du hast das und das zu machen.‘
Geretsried handhabe die 2013 eingeführte und zuletzt 2023 überarbeitete Baumschutzverordnung „recht locker“, meinte Bürgermeister Heilinglechner. Als Beispiele nannte er die Baumfällungen im Zusammenhang mit dem Bau des interkommunalen Hallenbads und des angrenzenden Parkhauses. Der Rathauschef gab einmal mehr zu, „kein Befürworter“ einer Baumschutzverordnung zu sein. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass zahlreiche Grundstücksbesitzer präventiv Bäume umsägen würden, sobald sie vor einem drohenden Verbot hören.
Der Erlass von Baumschutzverordnungen in anderen Kommunen habe genau dies gezeigt, pflichtete Vize-Bürgermeister Günther Eibl (CSU) Heilinglechner bei. „Wenn die in Arbeit ist, werden viele, viele Fichten-Mopeds ausgepackt.“ Zumal gehe es nicht, wie Umweltreferent Schmidt zuvor betont hatte, um eine „Sensibilisierung“ der Bürger. Eibl: „Eine Satzung oder Verordnung ist keine Sensibilisierung, sondern dem Bürger wird klipp und klar gesagt: ,Du hast das und das zu machen.’“ Kurzum: „Satzung? Nein danke!“
Baumschutzverordnung „funktioniert in Geretsried nachweislich nicht“
Auf Ablehnung stieß die beantragte Verordnung auch beim Fraktionsvorsitzenden der Bürgervereinigung, Josef Praller. Er teile die Intention des Umweltreferenten, „die Öffentlichkeit sensibilisieren zu wollen“. Allerdings nicht mittels „einer neuen Verordnung oder Satzung, die in der Nachbarstadt nachweislich nicht funktioniert“. Dagegen „funktioniert“ nach Meinung Prallers der Baumschutz in der Loisachstadt aufgrund rechtsverbindlicher Bebauungsplanvorgaben „gut“. Einwand von Grünen-Stadtrat Schmidt: Mit einer Verordnung könnten auch Bäume geschützt werden, die „in Gebieten ohne Bebauungspläne“ stehen.
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Zum wiederholten Mal lehnt Ausschuss-Mehrheit Erlass einer Baumschutzverordnung ab
Sie vermisse einen Beleg für die Aussage, dass in den Kommunen, die laut über eine Baumschutzverordnung nachdenken, sofort auf vielen Grundstücken eine Motorsäge zum Einsatz komme, sagte Ingrid Schnaller (SPD) Diese Behauptung „gehört ins Reich der Legenden“. Bürgermeister Heilinglechner widersprach – „das hat nichts mit Legendenbildung zu tun“. Er relativierte seine Behauptung aber ein klein wenig, in dem er sich korrigierte: Es „kann“ zu spontanen Fällaktionen kommen, sobald Grundstückseigentümer am Horizont ein Verbot heraufziehen sehen würden.
Wieder einmal lehnte die deutliche Mehrheit des Fachgremiums den Erlass einer Baumschutzverordnung ab. Nur Schnaller, Dr. Schmidt und sein Fraktionskollege Peter Lobenstein votierten dafür. (cce)
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