Nach blutiger Auseinandersetzung in Peitinger Kneipe: Schongauer zu Geldstrafe verurteilt

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Eine blutige Kneipenschlägerei sollen sich zwei Männer in einer Peitinger Gaststätte geliefert haben.  Der Fall wurde nun vor dem Weilheimer Amtsgericht verhandelt. (Symbolbild) © dpa

Eine blutige Kneipenschlägerei sollen sich zwei Männer in einer Peitinger Gaststätte geliefert haben. Die beiden stark alkoholisierten Streithähne hatten sich infolge eines Dartspiels in die Haare gekriegt. Jetzt wurde der Vorfall vor Gericht aufgearbeitet.

Peiting/Schongau – Ein abruptes und vor allen Dingen blutiges Ende hatte der Kurzurlaub eines 45-jährigen Weideners genommen. Zusammen mit seinem Sohn im Grundschulalter war er im vergangenen August nach Weilheim gereist und am Bahnhof von seiner Schwester und deren Lebensgefährten abgeholt worden. Schon zu diesem Zeitpunkt habe der Weidener einen alkoholisierten Eindruck gemacht, sagte der 56-jährige Schongauer von der Anklagebank des Weilheimer Amtsgerichts.

Zu viert seien sie zunächst zu ihm nach Hause und dann am Abend zur besagten Gaststätte nach Peiting gefahren. Die 42-Jährige berichtete von einer „gedrückten Stimmung“, die bereits am Bahnhof geherrscht habe. Grund dafür sei insbesondere der von Beleidigungen geprägte Ton gewesen, der dem Weidener im Umgang mit seinem Sohn unterstellt wurde. Im Anschluss an eine Runde Darts war es am späten Abend schließlich zu einer Auseinandersetzung gekommen.

Da die 42-Jährige oberhalb der Gaststätte wohnt, hatte man geplant, die Nacht bei ihr zu verbringen. Obwohl er eigentlich bereits im Bett gelegen hatte, sei der Sohn des Weideners wiederholt in die Gaststube heruntergekommen, um nach seinem Vater zu fragen. „Es wird Zeit, dass du dich um deinen Sohn kümmerst“, will der Angeklagte gesagt und daraufhin von dem Bruder seiner Freundin gepackt worden sein. „Was willst du? Ich bin bei der Army“, habe dieser getobt.

Während der folgenden Rangelei seien beide gestürzt, über einige Stühle gefallen und schließlich erst aufeinander zum Liegen gekommen. Daraufhin hätte ihn der 45-Jährige als „miese Sau“ bezeichnet und die Polizei gerufen. Die vielen Hämatome seines Gegenübers kann sich der Angeklagte aber bis heute nicht erklären.

Beide Männer waren deutlich alkoholisiert

Wenig überraschend ist dem Geschädigte die Situation ganz anders in Erinnerung geblieben. Nach der letzten Runde Darts habe er dem Schongauer „zur Gaudi auf die Schulter geklopft“. „Dann hat er mich weggeschubst“, ergänzte er. „Ich weiß aber nicht, warum er dann auf mich eingeschlagen hat“, gab der 45-Jährige zu Protokoll.

Als er – eingeklemmt zwischen Stuhl und Wand – am Boden gelegen hatte, „stand er auf einmal vor mir“, sagte der Geschädigte. Die folgenden Schläge hätten mitunter zu einem „blutenden Cut“ geführt. Außerdem „war das T-Shirt voll mit Blut“, gab er an. Dass er mit seinem Sohn einen etwas fragwürdigen Umgangston pflegen soll, verneinte er aber vehement.

Der Alkoholtest des Geschädigten hatte beinahe 2,5 Promille ergeben. Auch der Angeklagte war mit 1,5 Promille mehr als nur angetrunken. „Das ist schon nicht ganz wenig“, gab ihm auch Richterin Isabelle von Heydebrand zu verstehen. Dennoch teilten beide mit, sich noch recht fit gefühlt zu haben.

Ein Polizist berichtete, den Angeklagten überraschend ruhig und von seinem eigenen Handeln verdutzt erlebt zu haben. Dass er damals ein halbes Geständnis abgegeben hätte, wollte der Angeklagte allerdings nicht einräumen und beharrte auf seiner Geschichte.

Doch auch der Polizist hielt es für unwahrscheinlich, Verletzungen an den unterschiedlichsten Stellen des Kopfes allein durch einen unglücklichen Sturz erklären zu können. Zudem habe man Blutspritzer auf dem Fußboden vorfinden können.

Als „eher untypisch für einen Sturz“ charakterisierte ebenso die Staatsanwältin die Verletzungen des Weideners und hielt die Anklage für bestätigt. Schon zuvor habe wohl eine „aggressive Grundstimmung“ geherrscht, sagte sie und erachtete eine Geldstrafe für angemessen. In den Augen des Verteidigers lag eine Aussage-gegen-Aussage-Situation vor. Obwohl an jenem Abend „ordentlich getankt“ worden war, würden die Wunden nicht „wie klassische Hämatome eines Faustschlags aussehen“. Es gebe auch schlichtweg „überhaupt keine Motivation“ für einen solchen, gab er zu Bedenken.

Anders als mit Schlägen seien die Verletzung nach Auffassung der Richterin jedoch nicht zu erklären. Wäre er vor Ort zu Unrecht der Körperverletzung beschuldigt worden, hätte er sicherlich nicht mit Gelassenheit reagiert, vermutete sie. Hinsichtlich des Urteils hielt sie es mit der Staatsanwältin und verhängte wie gefordert 6000 Euro Geldstrafe.

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