Faustschläge und Fußtritte: 26-Jähriger ging auf Peißenberger los – Nun muss er ins Gefängnis

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Für 13 Monate muss der Angeklagte ins Gefängnis. © Matthias Hiekel/dpa

Eine doppelte Mittelgesichtsfraktur hatte sich ein Peißenberger im Streit mit dem 26-jährigen Angeklagten zugezogen. Ausschlaggebend war wohl ein kurzer Wortwechsel, bei dem es um den muslimischen Ramadan ging.

Rottenbuch – Den Ablauf der Auseinandersetzung in die chronologisch richtige Reihenfolge zu bringen, erwies sich vor dem Weilheimer Amtsgericht als durchaus anspruchsvolles Unterfangen und entlockte Richterin Stefanie Rainer das ein oder andere skeptische Stirnrunzeln.

Wie der 20-jährige Geschädigte angab, hatte er vor einigen Monaten im Bereich der Bergwerksstraße in Peißenberg mit einer Freundin telefoniert. Ihr habe er mitgeteilt, aus gesundheitlichen Gründen in diesem Jahr auf das Ramadan-Fasten verzichten zu werden.

Im selben Moment war der 26-jährige Rottenbucher in Begleitung eines weiteren Zeugen an dem Geschädigten vorübergegangen, hatte dabei dem Telefongespräch gelauscht und sei von dem Vorhaben des 20-Jährigen alles andere als erbaut gewesen. Faste er nicht, sei er auch kein richtiger Moslem, soll er sinngemäß kommentiert haben. Der Geschädigte habe ihn daraufhin zur Rede stellen wollen – und damit den Stein ins Rollen gebracht.

Faustschläge und Fußtritte: 26-Jähriger ging auf Peißenberger los

Wie aus heiterem Himmel soll sich die verbale Uneinigkeit in eine einseitige Schlägerei verwandelt haben. Der erste Hieb des Angeklagten erwies sich rückblickend auch gleich als der folgenschwerste: Ein Faustschlag, der bei dem 20-Jährigen eine doppelte Mittelgesichtsfraktur hervorgerufen hatte. Um seine Gesichtsknochen wieder an die richtige Stelle zu rücken, war sogar ein operativer Eingriff nötig.

Während der 20-Jährige blutend am Boden lag, soll der Angeklagte sogar noch auf ihn eingetreten haben. Wohin genau, das wusste aber keiner der beiden so wirklich – wahrscheinlich aber gegen Bauch oder Brust, vermutete der Beschuldigte selbst. Zum damaligen Zeitpunkt arg mit den Schmerzen im Gesicht beschäftigt, konnte sich der 20-Jährige heute fast gar nicht mehr an den Fußtritt erinnern. Er wusste nur noch, dass der Begleiter des Angeklagten versucht hatte, den Rottenbucher von ihm zu trennen.

Zur Verwunderung der Anwesenden bemühte sich der Beschuldigte erst gar nicht, seinen Gewaltausbruch zu leugnen. Den Großteil der in der Anklageschrift aufgelisteten Schläge und Tritte bestätigte er, behauptete dann aber, selbst nach dem folgenschweren Faustschlag noch von dem Geschädigten beleidigt und provoziert worden zu sein. „Sie brechen ihm einen Knochen im Gesicht, treten ihn und er steht auf und beleidigt sie weiter?“, fragte der Staatsanwalt ungläubig. Weitere Fragen könne der Zeuge selbst beantworten, winkte der Rottenbucher genervt ab und bezeichnete den Peißenberger vor Gericht als „Scheißkerl“.

Polizei konnte Angeklagten in religiöser Einrichtung antreffen

Der gleichaltrige Begleiter des Beschuldigten erzählte daraufhin, am Ende selbst Prügel vom Angeklagten angedroht bekommen zu haben, sollte er seine Schlicht-Versuche nicht schleunigst einstellen. Als er das aus dem Zeugenstand hörte, fühlte sich der 26-Jährige von seinem Kameraden hintergangen und stellte ihn während der Verhandlung zur Rede, warum er nun plötzlich Lügen verbreiten würde. Mehrfach musste er von seinem Verteidiger verbal eingebremst werden.

Als sich der Geschädigte damals aufgerappelt hatte, habe er umgehend die Polizei informiert und sich erneut an die Fersen des 26-Jährigen geheftet. „Ich wollte nicht, dass er weggeht, bevor die Polizei kommt“, so der Peißenberger. Sonderlich begeistert sei der Beschuldigte von der spontanen Verfolgung aber nicht gewesen, hatte den 20-Jährigen deshalb zur Rede gestellt und ihm prompt noch eine „Klatsche“ verpasst. Außerdem soll er den Peißenberger gewarnt haben, ihn nicht weiter zu provozieren, weil er ihn ansonsten „noch mehr schlagen“ werde. Angetroffen hatte die Polizei den Angeklagten schließlich wenige Minuten entfernt in einer religiösen Einrichtung.

„Eine Bewährung: Woher soll die kommen?“

Auch wenn er möglicherweise selbst beleidigt oder provoziert worden war, wie der Verteidiger abschließend noch einmal betonte, könne „von Notwehr keine Rede sein“, summierte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Trotz des Teilgeständnisses sei eine Vollzugsstrafe wohl unumgänglich. Das umfangreiche Vorstrafenregister sowie die Tatsache, dass er unter laufender Bewährung gehandelt hatte, ließen keinen Handlungsspielraum, so der Staatsanwalt.

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Keine Entschuldigung, keine Reue, zahlreiche Vorstrafen sowie das Handeln unter laufender Bewährung ließen Richterin Stefanie Rainer schließlich zu drastischen Mitteln greifen. Sie verurteilte den 26-Jährigen zu 13 Monaten Haft. „Eine Bewährung: Woher soll die kommen?“, fragte sie. „Besondere Umstände“ würden ebenso wenig vorliegen wie eine günstige Sozialprognose.

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