Fünf „Panoramahäuser“ zum Kauf angeboten, obwohl Baugenehmigung nicht erteilt wurde
Gleich fünf Einfamilienhäuser wollte ein Bauträger auf einem schmalen Hanggrundstück am östlichen Ortseingang von Hohenpeißenberg bauen. Den Bauantrag hat der Gemeinderat einstimmig abgelehnt. Dennoch bietet der Bauträger die Häuser im Internet zum Kauf an.
Es klingt verlockend: „Traumhaftes Panoramahaus mit Bergblick und Einliegerwohnung“ und „Traumhaftes Panoramahaus mit überdachtem Holzdeck“, so werden die Neubauten auf mindestens zwei bekannten Immobilienplattformen im Internet zum Kauf angeboten. Der Kaufpreis für das Haus mit Einliegerwohnung beträgt laut Internet 1,023 Millionen Euro, was dem Quadratmeterpreis von 5814 Euro entspricht. Das Schmuckstück am Hohen Peißenberg soll fünf Zimmer beherbergen, über 176 Quadratmeter Wohnfläche verfügen und auf einem 367 Quadratmeter großen Grundstück stehen. Es soll drei Schlafzimmer und zwei Bäder haben und zwei Carports aufweisen.
Das Traumhaus mit überdachtem Holzdeck wird für 857 000 Euro für einen Quadratmeterpreis von 5830 Euro angeboten. Es hat vier Zimmer, bei diesem Objekt gibt es ein Zimmer sowie ein Badezimmer weniger, 147 Quadratmeter Wohnfläche und eine Grundstücksgröße von 300 Quadratmetern. Bezugsfertig sollen die Häuser laut Anzeige im Internet in etwa einem Jahr, am 1. September 2025, sein.

Zu schön, um wahr zu sein? Möglicherweise schon: Der Hohenpeißenberger Gemeinderat hat in seiner Juli-Sitzung einstimmig beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag nicht zu erteilen. „Das ist eine sehr enge, sehr kompakte Planung“, sagte Stefan Fischer, der Leiter des gemeindlichen Bauamtes. Für das Gebiet gibt es keinen Bebauungsplan, sodass Paragraf 34 des Baugesetzbuchs (BauGB) für den Erfolg des Bauantrags ausschlaggebend ist, der festlegt, dass sich ein Bauvorhaben innerhalb eines Orts nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen muss.
Derselbe Bauträger hat auf dem Nebengrundstück schon einmal vier Einfamilienhäuser am Bschorrwald am Richtung Peißenberg gelegenen Ortsausgang gebaut, die fünf Häuser seien nun aber zu viel, befand der Hohenpeißenberger Gemeinderat einstimmig. Sie würden sich nun partout nicht mehr in die nähere Umgebung einfügen. Dennoch werden die Häuser weiterhin im Internet zum Kauf angeboten. Warum? Bei einer Nachfrage dieser Zeitung beim Bauträger stellt sich heraus, dass das kein Zufall oder Missverständnis, sondern eine bewusste Entscheidung ist.

Genehmigungsbehörde für Bauanträge ist nicht die Gemeinde, sondern das Landratsamt, die Gemeinde kann lediglich ihr Einvernehmen erteilen oder nicht. Nachdem die Gemeinde Hohenpeißenberg ihr Einvernehmen zu dem Bauantrag nun nicht erteilt hat, wurde dieser nun ans Landratsamt weitergeleitet. Die Behörde kann das gemeindliche Einvernehmen ersetzen, wenn sie der Ansicht ist, dass sich das Bauvorhaben doch in die nähere Umgebung einfügt.
Darauf setzt der Bauträger: „Ich gehe davon aus, dass ich die Genehmigung bekomme“, sagt Hans Peter Port von der Hausener Hausbau GmbH. Die vier Gebäude, die er auf dem angrenzenden Grundstück gebaut hat, seien schließlich auch genehmigt worden und das Grundstück, das er jetzt mit den fünf Häusern bebauen möchte, sei Richtung Hoher Peißenberg größer. „Bei den schon gebauten Häusern ist der Abstand sogar kleiner als bei den neu geplanten“, sagt Port. Seiner Auffassung nach müsse sich das Landratsamt an diesem schon bebauten Grundstück orientieren. „Ich hoffe, dass sich das Landratsamt danach richtet.“
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Es gibt bereits Interessenten
Es gebe bereits Interessenten für die Häuser. Für ihn sei jedoch klar, dass er mit diesen nicht zum Notar gehe oder den Vertrag auf andere Weise fix mache. „Es gibt diese Internet㈠anzeige, mehr nicht.“ Generell beobachtet Port, dass es immer schwieriger wird, Baugenehmigungen zu erhalten und Projekte zu verwirklichen. Das versteht der Bauträger nicht: „Da heißt es immer, es soll neuer Wohnraum geschaffen werden, dabei wird es immer schwieriger zu bauen.“
Wenn das Landratsamt der Ansicht ist, dass die Gemeinde Hohenpeißenberg Recht hatte und sich die fünf Häuser nicht in die Umgebung einfügen würden, dann könnte der Bauträger seine Planung ändern oder gegen diese Entscheidung vor Gericht ziehen. Die Entscheidung des Landratsamtes steht noch aus.