Miesbach hofft: Das Ende der ALB-Leidenszeit ist in Sicht
Das Ende ist absehbar: Noch ein paar Monate muss die Stadt Miesbach überstehen, dann ist die Quarantänezeit in Sachen Asiatischer Laubholzbockkäfer (ALB) abgelaufen.
Miesbach – Bis zum 31. Dezember 2024 gelten alle Einschränkungen gemäß der erlassenen Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des gefürchteten Schädlings – unter der Voraussetzung, dass bis dahin keine neuen Befallspuren – Käfer, Larven oder Bohrlöcher – entdeckt werden.
Nachdem die Fällmaßnahmen zur ALB-Bekämpfung in Miesbach 2020 abgeschlossen wurden, liegt das Augenmerk weiterhin auf dem systematischen Monitoring und der Einhaltung aller Quarantänevorschriften in der Quarantänezone. Voraussichtlich bis zum Jahresende werden die für den ALB und seine Entwicklung infrage kommenden Gehölze auf etwaigen Befall untersucht. Bis dahin bleiben auch alle daran geknüpften Einschränkungen zur Holznutzung bestehen. Diese entfallen erst, wenn die Aufhebung der Allgemeinverfügung ausgesprochen wird.
Damit geht die Suche nach dem Schädling weiter. Die Suchkräfte vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) in Holzkirchen kontrollieren unter der Leitung von Forstingenieur Martin Fäth ganzjährig in den Waldflächen der Quarantänezone die Bäume – beim optischen Monitoring per Fernglas sowie zusätzlich mithilfe von Pheromonfallen, Baumkletterern und Spürhundeführern.
Einige dabei gefundenen Verdachtsfälle aus dem vergangenen Jahr wurden im Nachgang einer genaueren Untersuchung unterzogen. Das für Miesbach erfreuliche Ergebnis: Es konnten keine neuen ALB-Hinweise bestätigt werden.
Monitoring hat Grenzen
Da das Monitoring allein keine komplette Sicherheit bietet, gelten alle Auflagen der Allgemeinverfügung uneingeschränkt weiter bis zum Ende der Quarantänezonenlaufzeit. Das AELF bittet in diesem Zusammenhang die Bürger um Mithilfe. Sie sollen eventuelle Verdachtsfälle melden – innerorts bei der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) in Freising, in Waldgebieten beim AELF. Zudem sind weiterhin die Regelungen für Brennholz zu beachten und geplante Holzeinschläge mit Laubholzanfall beim AELF zwei Wochen im Voraus zu beantragen.
Verwechslungsgefahr mit heimischen Käfern
Dank der bisherigen Mithilfe und der Einhaltung der strengen Quarantänerichtlinien kann die Quarantänezone voraussichtlich nach der Mindestlaufzeit zum Ende dieses Jahres aufgelöst werden, meldet das AELF. Wer Brennholz in der kalten Jahreszeit in der warmen Stube lagert, könnte dabei Bekanntschaft mit durch die Wärme bedingt schlüpfenden Käfern machen. Hierbei handle es sich im Normalfall aber um heimische Arten.
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Sollte ein Käfer dem ALB aber ähnlichsehen, sollte er möglichst lebend gefangen und in einem verschließbaren Glas mit Luftlöchern im Deckel an einem kühlen Platz aufbewahrt werden. Hinweise nimmt Martin Fäth vom AELF Holzkirchen entgegen. Man kann ihm auch aussagekräftige, scharfe Fotos per E-Mail zukommen lassen. Wichtig ist, dass auf den Bildern der ganze Käfer sowie die Musterung der Flügeldecken zu erkennen ist. Dies soll eine Verwechslung mit heimischen Bockkäfern wie dem streng geschützten Alpenbock ausschließen.
ddy