Freundin geschlagen: Sieben Monate Haft für 33-Jährigen

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Vor dem Amtsgericht Ebersberg stand eine Mann auch dem nördlichen Landkreis, den seine Lebensgefährtin inzwischen verlassen hat. © PETER KEES

Der Angeklagte wurde in Fußfesseln vorgeführt, weil er derzeit wegen eines anderen Vergehens im Gefängnis sitzt. Jetzt kommen noch einmal sieben Monate dazu.

Ebersberg - Zu sieben Monaten Haft ohne Bewährung ist ein 33-Jähriger aus dem Landkreisnorden verurteilt worden, weil er seine Lebensgefährtin geschlagen hatte, und das nicht nur in dem Fall Mitte März, für den er sich jetzt am Amtsgericht Ebersberg verantworten musste. Alkohol spielte dabei wohl jeweils eine Rolle. Der Mann wurde von zwei Polizeibeamten in Fußfesseln vorgeführt, weil er derzeit wegen einer anderen Sache im Gefängnis sitzt.

Opfer bricht in Tränen aus

Das Opfer (52) sprach als Zeugin sehr leise, stockte immer wieder, machte Pausen, zitterte. „Die Zeit nehmen wir uns“, sagte Richter Benjamin Lenhart beruhigend. Während einer Verhandlungsunterbrechung brach die Frau in Tränen aus, wurde von ihrem Sohn getröstet, der sie begleitete. Die Frau hat übrigens sechs Kinder.

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Kleinigkeiten als Auslöser

Es seien immer Kleinigkeiten gewesen, die zu einem Streit in ihrer Wohnung geführt hätten, erklärte sie vor Gericht. Ihr Lebenspartner habe sie beleidigt, geschlagen, ins Gesicht gespuckt, an den Haaren gezogen, sie als Schlampe und Hure bezeichnet. Er habe sie auch bestohlen, was jedoch nicht bewiesen werden konnte. Sie habe ihren Kopf geschützt und die Augen zu gemacht. Deshalb habe sie auch nicht gesehen, ob er mit der flachen Hand oder mit der Faust zugeschlagen habe. Sie habe sich in ein Zimmer geflüchtet, der Mann habe versucht, die Türe einzutreten, was nicht gelang. Die Türe wurde jedoch beschädigt.

Frühere Anzeigen zurück gezogen

Sie hat ihren Peiniger mehrmals angezeigt, die Anzeigen teilweise jedoch wieder zurückgenommen. „Weil wir wieder zusammen gekommen sind.“ Nun habe sie sich komplett von ihm getrennt. Ihr Lebenspartner habe öfter getrunken. Bei der Polizei sprach die Frau von einer oder eineinhalb Flaschen Wodka und einer veränderten Stimmung.

Lange Vorstrafenliste, immer wieder Alkohol

Der Angeklagte, der fünf Kinder hat, räumte die angeklagte Tat ein. „Mir tut es wirklich leid“, sagte er, sah seine Ex-Freundin dabei jedoch nicht an. Er hat eine lange Liste von Vorstrafen, darunter Körperverletzung, Diebstahl und Trunkenheit im Verkehr. Wichtig war ihm, zu betonen: „Ich bin kein Alkoholiker.“ Daran zweifelte Richter Lenhart jedoch. Der Mann sei sicher kein Schwerkrimineller. Es dränge sich jedoch auf, dass bei seinen Taten nicht nur einmal der Alkohol eine Rolle gespielt habe. „Ich bin kein Arzt. Aber Sie haben ein Problem.“ Betrunken neige der Angeklagte zu Gewalt. Nüchtern könnte er ein „netter und liebenswerter Kerl sein“. Verurteilt wurde der Angeklagte wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung. Lenhart wunderte sich darüber, dass andere Angriffe des 33-Jährigen auf seine Lebensgefährtin nicht angeklagt wurden.

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