Tankbetrug mit falschem Nummernschild

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Zu einer Geldstrafe von 600 Euro wurde ein zum Tattag 19-Jähriger am Amtsgericht Ebersberg verurteilt. © PETER KEES

Wegen Betruges und Urkundenfälschung wurde ein junger Mann am Amtsgericht Ebersberg zu einer Geldbuße verurteilt. Er war geständig.

Ebersberg - Mit einem BMW, wohl dem seiner Eltern, fuhr ein zum Tattag 19-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis im Februar an eine Tankstelle in Pastetten (Landkreis Erding), tankte für rund 90 Euro und flüchtetet, ohne zu bezahlen. Zuvor war an dem Auto an der Rückseite ein falsches Nummernschild angebracht worden, um nicht erkannt zu werden. Das räumte der 19-Jährige vor Gericht ebenso ein, wie die weiteren Punkte der Anklage. Es sei eine Kurzschlusshandlung gewesen. Erwischt wurde der junge Mann trotz der Verschleierungstaktik. Richter Dieter Kaltbeitzer verurteilte ihn am Amtsgericht Ebersberg wegen Betruges und Urkundenfälschung zu einer Geldbuße von 600 Euro.

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Verschleierungstaktik ohne Erfolg

Am Tattag hatte sich der Angeklagte mit Freunden getroffen. Dabei sei gewitzelt worden, an der Tankstelle werde man nicht erwischt, wenn man tanke, ohne zu bezahlen. „Sie haben auf mich eingeredet“, sagte der Angeklagte. „Er hat sich dummerweise darauf eingelassen“, sagte seine Verteidigerin. „Das Ganze ist ihm peinlich.“

Name des Beifahrers nicht verraten

Auf der Fahrt zur Tankstelle habe sein Beifahrer das falsche Kennzeichen angebracht. Wie dies genau in den Besitz des Jugendlichen kam, wurde in der Verhandlung nicht klar. Der Angeklagte habe jedoch davon gewusst, so Richter Kaltbeitzer. Den Namen seines Beifahrers verriet der Angeklagte nicht. „Dazu will ich keine Aussage machen.“ Er habe sich von seinem damaligen Freundeskreis inzwischen distanziert, betonte seine Verteidigerin. Auch den Schaden hat er beglichen. Vor Gericht entschuldigte sich der junge Mann beim Sohn des Tankstellenbetreibers, der als Zeuge geladen war.

Angeklagter entschuldigt sich

In der Verhandlung wurde klar, dass es bereits ein Verfahren wegen Diebstahls gegen den Angeklagten gegeben hatte, das jedoch eingestellt wurde. Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe wies darauf hin, dass der Angeklagte eine Lehre erfolgreich abgeschlossen habe und nun eine zweite Ausbildung beginne. Die Staatsanwältin sprach ebenso wie der Richter von einer „gewissen kriminellen Energie“, plädierte aber für die Anwendung des Jugendstrafrechtes.

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