Mitten in der Stadt und trotzdem Außenbereich: Stadt korrigiert Missstand - Bad und Bahn als Hürden
Der Miesbacher Stadtrat hat sich in seiner jüngsten Sitzung für eine Einbeziehungssatzung am Kreuzberg ausgesprochen. Kein einfaches Unterfangen - dank Bahn und Bad in der Nachbarschaft.
Miesbach – Konkret geht es um ein frei stehendes Haus, das sich auf einer Fläche zwischen dem Ortsteil im Westen und dem Bahndamm im Osten befindet. Auf der anderen Seite der Gleise befindet sich das Warmfreibad der Stadt – und das sorgte bei dem Vorhaben im Vorfeld für jede Menge Diskussionsbedarf.
Das kleine Fertighaus aus dem Jahr 1949 liegt, wie Bauamtsleiter Lutz Breitwieser den Ratsmitgliedern erklärte, zwar im Innenbereich der Stadt, jedoch gilt die Fläche mangels Zuordnung als Außenbereich. Da sich das Gebäude in schlechtem Zustand befindet, bliebe an dieser Stelle so nur der Neubau in der bisherigen Größe – und das sei für die Familie zu klein.
Problematische Grenzwerte
Da die Stadt der Familie helfen wollte, sollte das Areal über eine Einbeziehungssatzung dem Kreuzberg zugeschlagen werden. Der Bauausschuss empfahl dieses Vorgehen bereits im März 2023. Im anschließenden Verfahren tauchten jedoch Probleme auf. Grund dafür waren aus Sicht des Landratsamts das gegenüberliegende Freibad und die angrenzenden Bahngleise, die der Einordnung als reines Wohngebiet entgegenstehen. Denn die dafür geltenden Grenzwerte halten weder Bad noch Bahn ein.
Doch davon ließ sich die Stadt nicht abhalten. Denn mit Blick auf den Kreuzberg seien dort 19 Fälle einer gewerblichen Nutzung nachweisbar. Im Einzelfall kein Problem, in der Gesamtschau widerspreche dies aber einer Einordnung als reinem Wohngebiet, erklärte Breitwieser. Vielmehr handle es sich um ein allgemeines Wohngebiet.
Aufschlussreiches Lärmgutachten
Zudem ergab ein beauftragtes Lärmgutachten, dass die Grenzwerte eines reinen Wohngebiets dort zwar überschritten werden, aber nicht jene für ein allgemeines Wohngebiet. Dabei wurde auch der weiterhin geplante Badbetrieb berücksichtigt. Somit wäre ein allgemeines Wohngebiet denkbar.
Die Bauwerber müssten aber Zugeständnisse machen, indem sie Wohn- und Schlafräume zur schallabgewandten Seite legen und Schallschutzfenster einbauen. Gleichzeitig müssten sie eine Duldungsverpflichtung bezüglich Bad nebst Parkplatz und Spielplatz eingehen. Die Immissionsduldungsverpflichtung sei beim Notar, und das Landratsamt würde diesen Weg mitgehen, berichtete Breitwieser.
Die Voraussetzungen für die Einbeziehung des Grundstücks in den Innenbereich überzeugte den Stadtrat. Dieser beschloss einstimmig den Erlass der Einbeziehungssatzung „Am Kreuzberg“.
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ddy