Das Urteil im Bolognese-Prozess ist gefallen: Die 30-jährige Geretsriederin wurde nach einem Mordversuch an ihrem damaligen Verlobten zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.
Update vom 8. Februar 15.13 Uhr: Soeben ist das Urteil im Bolognese-Prozess gefallen. Die Angeklagte aus Geretsried wurde wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt, berichtet Bettina Kaestner, Pressesprecherin vom Oberlandesgericht München. „Daneben wurde die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.“
Weitere Infos folgen.
Urteil im Bolognese-Prozess gefallen: Freiheitsstrafe und Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus
Ursprungsmeldung vom 7. Februar
Geretsried – Der Prozess um den Mordversuch mit vergifteter Bolognese (wir berichteten) wirft weiterhin viele Fragen auf. Am zweiten Prozesstag versuchte das Landgericht München II, das Umfeld der angeklagten Krankenschwester aus Geretsried zu beleuchten. Insbesondere ging es um mögliche psychische Auffälligkeiten bei der 30-Jährigen vor der Attacke im April vergangenen Jahres auf ihren Verlobten.
Die Mutter (61) berichtete, dass ihre angeklagte Tochter in jungen Jahren eine Ordnungsliebe entwickelte, die sich in der akkuraten Anordnung von Fußvorlegern an Eingangstüren äußerte. In der Wohnung mit dem späteren Opfer erinnerte nichts mehr an diesen ausgeprägten Ordnungssinn. Dabei hatte die Frau einst auch Kassenbons gesammelt und abgeheftet. Sie selbst konnte sich daran noch erinnern. „Es war ein Zwang, das machen zu müssen“, sagte sie.
Bolognese-Prozess: Mutter berichtet über Ordnungsliebe von Tochter
Auf Nachfrage des Richters Thomas Bott erklärte sie, dass es ganz schwer gewesen sei, den Zwang zu unterdrücken. „Die Anspannung steigt dann weiter an.“ Es entstehe eine emotionale Nervosität. Die Handlung, wie das eigene Brennen mit der Zigarette, sei nicht schlimm gewesen, aber „der Zwang, das machen zu müssen, sei unangenehm.“
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Offenbar stand die 30-Jährige an besagtem Aprilabend auch unter dem Zwang, ihren Verlobten (31) mit Beruhigungsmitteln in der geliebten Bolognese zu vergiften. Nachdem er im Bad kollabiert war, rief sie sogar den Notarzt, der ihn ins Krankenhaus brachte, wo er schließlich überlebte. Der Zwang war in diesem Moment vorbei, das unangenehme Empfinden ließ sie wieder normal reagieren.
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Geretsried: Bolognese-Prozess: Krankenschwester wollte ursprünglich Nachbarin umbringen
Ursprünglich hatte die Krankenschwester vorgehabt, aus politischen Gründen eine ältere Nachbarin umzubringen, die sie vom Spaziergang mit dem Dackel kannte. Die 80-Jährige hätte am Dienstag als Zeugin aussagen sollen. Wegen einer Erkrankung wurde aber nur ihre polizeiliche Vernehmung vorgelesen. Demnach hatte sie die Angeklagte noch nie in Geretsried wahrgenommen. Auf vorgelegten Fotos erkannte sie die 30-Jährige nicht wieder.
Die Angeklagte hätte ihrem Ex-Verlobten gerne noch einen finanziellen Täter-Opfer-Ausgleich für Erlittenes angeboten, doch da war der großgewachsene Mann schon wieder verschwunden. Dem Richter erklärte sie, dass sie lieber in der Psychiatrie bleiben wolle, auch wenn das eine lebenslange Unterbringung bedeuten könnte. Denn ob es irgendwann einmal ein Medikament gibt, welche diese zwanghafte Eigen- wie Fremdgefährdung ausgeschaltet, ist völlig ungewiss. Der Prozess dauert an.
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