Bauwirtschaftliches Handbuch: Bauen im Sinne von Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit

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Viele Erfahrungen aus Planung für, Diskussion um und Bau der Berufsschule Weilheim flossen in das Bauwirtschaftliche Handbuch des Landkreises ein. © Fleischer

Im Landkreis Weilheim-Schongau soll zukünftig bei Großbauten nach einem ständig aktualisierten Leitfaden gebaut werden - dem Bauwirtschaftlichem Handbuch.

Landkreis WM-SOG – „Es gibt kein optimales Gebäude.“ Aber Fehler könnten vermieden und aus Erfahrung gelernt werden. Das ist das Ziel des Bauwirtschaftlichen Handbuchs, das Phillipp Rehm, Verwaltungschef der Landkreisbauten, in der vergangenen Kreistagssitzung vorgestellt hat. Der Leitfaden für die Bautätigkeit des Landkreises Weilheim-Schongau soll immer wieder aktualisiert werden, ist also als „lebendes Dokument“ gedacht.

Der Landkreis hat in den vergangenen Jahrzehnten eine Vielzahl von Neubau- und Sanierungsprojekten zum Erhalt bzw. der Ertüchtigung der kommunalen Infrastruktur durchgeführt. Einige Projekte befinden sich noch in der Umsetzung oder kurz vor der Fertigstellung, weitere Bauvorhaben werden dazukommen. Dabei gewinnen nach Überzeugung der Kommunalen Bau- und Finanzverwaltung zunehmend neue Aspekte an Bedeutung.

Ausgehend von den Überlegungen des „Arbeitskreises Bauen“ und den sehr positiven Erfahrungen bei der Errichtung des bisher größten Bauprojekts des Landkreises, der gewerblich technischen Berufsschule in Weilheim, wurde im September 2021 im Kreisausschuss der Beschluss gefasst, unter Federführung der kommunalen Verwaltung in Kooperation mit den Vertretern des Kreistages im „Arbeitskreis Bauen“ dieses Handbuch zu entwickeln und zu diskutieren.

Seit mehr als zwei Jahren arbeitete man an der Aufgabe, alle mit dem Thema Bauen verbundenen organisatorischen, fachlichen, ökologischen und finanzwirtschaftlichen Fragen in einem so genannten Bauwirtschaftlichen Handbuch zusammenzufassen, um damit sowohl den Kreisgremien als auch der Verwaltung eine einheitliche Handlungsleitlinie für die Umsetzung von künftigen Baumaßnahmen an die Hand geben zu können.

Im Ergebnis ist das Bauwirtschaftliche Handbuch in der aktuellen Fassung einerseits eine Verschriftung bereits gelebter und bewährter Abläufe und Kriterien und andererseits eine Fixierung von prozessualen und bautechnischen Vorgaben, die als Standard für die Bautätigkeit des Landkreises gelten sollen.

Darin soll auch dem zunehmenden Bewusstsein um notwendige Veränderungen angesichts des Klimawandels und den inzwischen sehr konkreten Klimaschutzzielen Rechnung getragen werden. Kreisrat Alfred Honisch (Grüne) sei anfangs sehr skeptisch gewesen: „Schon wieder eine Leitlinie, eine Regelung.“ Aber jetzt hätte das Buch „sein Wohlwollen“. Grund: Der Klimaschutz komme nicht zu kurz.

Wie Honisch beurteilte das Gros der Kreisräte das Buch positiv. Aber auch Kritik gab es. Dr. Maiken Winter (ödp): „Der Flächenverbrauch ist nur wischiwaschi behandelt. Und von einer Lebensdauer eines Gebäudes von nur 40 bis 50 Jahre auszugehen, ist ein Unding. Das konnten unsere Vorfahren besser.“

Wer sollte das Handbuch benutzen? Es richtet sich an die politischen Gremien, die interne Verwaltung des Landratsamtes und an alle Beteiligten in kommunalen Planungs- und Bauprozessen und legt die anerkannten Säulen der Nachhaltigkeit Ökonomie – Ökologie – Soziales zu Grunde. Der Leitgedanke dabei lautet: „Nicht billig, sondern wirtschaftlich und nachhaltig“.

Das Bauwirtschaftliche Handbuch soll im Sinne eines internen Wissensmanagements als Handreichung für die politischen Gremien dienen und gleichzeitig innerhalb der Verwaltung den Kollegen, den externen Planern und anderen am Bau Beteiligten eine klare Hilfestellung geben, Gebäude zu entwickeln, in denen die Mindestqualitäten gesichert sind und Erfahrungen aus der Vergangenheit optimiert in die Zukunft getragen werden. Dazu ist es wichtig, das Bauwirtschaftliche Handbuch in Zukunft fortzuschreiben und zu ergänzen.

Entsprechend der Diskussion in den Kreisgremien soll das Bauwirtschaftliche Handbuch auch dem Kreis angehörigen Städten, Märkten und Gemeinden zur Verfügung gestellt werden.

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