Countdown zur Bundestagswahl 2025 – alle Termine ab Februar
Der kürzeste Bundestagswahlkampf aller Zeiten biegt auf seine Zielgerade ein. Die Themen werden härter, die Diskussionen hitziger. Ab Februar stehen noch einige Termine und Fristen an, die Wählerinnen und Wähler kennen sollten. Ein Überblick.
02. Februar 2025
Stichtag zur Benachrichtigung der Wahlberechtigten über ihre Eintragung ins Wählerverzeichnis (Wahlbenachrichtigung) sowie zur Antragsstellung auf Eintrag in das Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte, die nur auf Antrag eingetragen werden (Deutsche im Ausland).
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03. Februar 2025
Letzter Tag zur öffentlichen Bekanntmachung der zugelassenen Kreis- und Landeswahlvorschläge durch die jeweiligen Kreiswahlleiter bzw. Landeswahlleiter.
Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und Möglichkeit zum Einspruch wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses.
13. Februar 2025
Stichtag für die Zustellung der Entscheidungen über Einsprüche gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses.
15. Februar 2025
Letzter Tag für Beschwerden an die Kreiswahlleitung gegen die Entscheidung der Gemeindebehörde über Einsprüche gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Wählerverzeichnisse.
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17. Februar 2025
Letzter Termin zur öffentlichen Bekanntmachung der Gemeindebehörden über Beginn und Ende der Wahlzeit, der Wahlbezirke und Wahlräume sowie Stimmzettel und Wahlverfahren.
19. Februar 2025
Letzter Tag für die Entscheidung der Kreiswahlleitung über Beschwerden gegen die Gemeindeentscheide bei Einsprüchen zum Wählerverzeichnis.
21. Februar 2025 (Freitag vor Wahltag)
Stichtag für die Beantragung von Wahlscheinen – Eingang der Anträge bis spätestens 15:00 Uhr.
23. Februar 2025 (Wahltag)
Stimmabgabe in der Zeit ab 08:00 bis 18:00 Uhr. Bis 15 Uhr Beantragung von Wahlscheinen in besonderen Fällen und bei nachgewiesener Erkrankung.
Bis 18:00 Uhr: Spätester Zeitpunkt für den rechtzeitigen Eingang der Wahlbriefe bei der zuständigen Behördenstelle.
Ab 18:00 Uhr Stimmauszählung und Feststellung des Wahlergebnisses. Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses durch die Bundeswahlleiterin.
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Ab 24. Februar 2025
Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse in den Wahlkreisen durch den Kreiswahlausschuss in öffentlicher Sitzung.
Ermittlung und Feststellung der Zweitstimmenergebnisse im Land durch den Landeswahlausschuss in öffentlicher Sitzung. Feststellung der jeweiligen Sitzanzahl in den einzelnen Landeslisten durch den Bundeswahlausschuss.
Vorläufige Feststellung der gewählten Bewerber durch den Landeswahlausschuss und deren Benachrichtigung durch die Landeswahlleitung.
Abschließende Feststellung der Wahlergebnisse und der gewählten Bewerber durch den Bundeswahlausschuss in öffentlicher Sitzung sowie deren Benachrichtigung durch die Bundeswahlleiterin.
Öffentliche Bekanntmachung
- des endgültigen Wahlergebnisses im Wahlkreis und des Namens der gewählten Person (Kreiswahlleitung),
- des endgültigen Wahlergebnisses im Land sowie der gewählten Bewerberinnen und Bewerber (Landeswahlleitung),
- des endgültigen Wahlergebnisses im Wahlgebiet, der Sitzverteilung auf die Parteien nach Ländern sowie der gewählten Bewerberinnen und Bewerber (Bundeswahlleiterin).
25. März 2025 (Erste Sitzung des neuen Bundestages)
Konstituierende Sitzung des Deutschen Bundestages: Alle gewählten Bewerber erhalten die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag nach der abschließenden Feststellung des Ergebnisses mit Eröffnung der konstituierenden Sitzung. Nach der aktuellen Wahlrechtsreform wird der künftige Bundestag nur noch 630 Abgeordnete umfassen.
23. April 2025
Spätesten zwei Monate nach der Wahl: Frist zur Einspruchsmöglichkeit gegen die Gültigkeit der Wahl beim Deutschen Bundestag – durch alle Wahlberechtigten, die Landeswahlleitungen, der Bundeswahlleiterin und der Präsidentin des Bundestages.
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