Briefwahl für die Bundestagswahl 2025: Antrag, Ablauf und Fristen
Warum in die Wahlkabine, wenn es von zu Hause aus geht? Immer mehr Wählerinnen und Wähler entscheiden sich für die Stimmabgabe per Briefwahl. Was Sie dazu wissen müssen, erfahren Sie hier.
Briefwahl 2025: Wahlunterlagen beantragen
Um an der Briefwahl teilzunehmen, brauchen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnortes persönlich oder schriftlich beantragen. Die Schriftform gilt auch durch Fax oder E-Mail – bei vielen Gemeinden lassen sich die Unterlagen mittlerweile online anfordern. Eine telefonische Antragstellung ist aber nicht möglich.
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Was müssen Sie tun?
Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie bereits einen Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können. Folgende Angaben sind erforderlich:
- Vor- und Familienname
- Geburtsdatum
- Wohnanschrift oder alternative Zustellanschrift
Tipp: Möchten Sie diesen für eine andere Person stellen, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.
Wohin kommen die Unterlagen?
Die Gemeinde versendet den Wahlschein samt Briefwahlunterlagen automatisch an Ihre aktuelle Wohnanschrift. Auf Antrag können Sie sich diese auch an eine andere Anschrift zusenden lassen – beispielsweise an Ihren aktuellen Urlaubsort.
Die Unterlagen können auch persönlich bei der Gemeinde abgeholt werden. In diesem Fall können Sie alternativ Ihre Briefwahl an Ort und Stelle ausüben.
Stichtag ist der 21. Februar 2025
Ihren Wahlschein müssen Sie bis spätestens Freitag vor dem Wahltag bis 15:00 Uhr beantragen – bei der vorgezogenen Bundestagswahl ist dies der 21. Februar 2025. Ausnahmen gelten nur in Ausnahmefällen, beispielsweise bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung. Dann können Sie Ihren Wahlschein noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragen.
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Unterlagen bei der Briefwahl 2025 – darauf müssen Sie achten
Nach Beantragung der Briefwahl erhalten Sie folgende Unterlagen – per Post oder alternativ bei Ihrer Gemeinde vor Ort:
Wahlschein: Dieser muss von dem mit der Erteilung beauftragten Bediensteten der Gemeindebehörde eigenhändig unterschrieben und mit dem Dienstsiegel versehen sein. Das Dienstsiegel kann eingedruckt werden. Ist der Wahlschein automatisch erstellt, kann die Unterschrift fehlen; stattdessen kann der Name des beauftragten Bediensteten eingedruckt sein.
Stimmzettel und Stimmzettelumschlag: Bei der Bundestagswahl haben alle Wahlberechtigten zwei Stimmen. Dementsprechend enthält der Stimmzettel eine linke Spalte für die Erststimme der Wahlkreisabgeordneten und rechte Spalte für die Zweitstimme, mit der die Landesliste einer Partei gewählt wird. Der ausgefüllte Stimmzettel kommt in den beigefügten Stimmzettelumschlag (blau).
Amtlicher Wahlbriefumschlag (rot): Hier wird abschließend der Stimmzettelumschlag verschlossen. Auf dem Wahlbriefumschlag ist die vollständige Anschrift angegeben, an die der Wahlbrief übersandt werden muss. Er enthält zudem die Bezeichnung der Ausgabestelle der Gemeinde sowie Wahlscheinnummer oder Wahlbezirk.
Merkblatt: Die Unterlagen enthalten zudem ein Merkblatt für die Briefwahl, das alle wichtigen Hinweise enthält und die Briefwahl durch anschauliche Bilder erläutert.
Tipp: Möchten Sie am Wahltag die Stimme außerhalb Ihres Wahlbezirks abgeben, müssen Sie ebenfalls zuvor einen Wahlschein beantragen. Mit diesem können Sie einen beliebigen Wahlbezirk innerhalb Ihres Wahlkreises aufsuchen. Nach Prüfung des Wahlscheins durch den dortigen Wahlvorstand erhalten Sie einen Stimmzettel und können wählen. Eine Wahl außerhalb des eigenen Wahlkreises ist nicht möglich.
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Frist zur Briefwahl 2025: Wann muss Ihr Wahlbrief ankommen?
Der Wahlbrief muss unbedingt rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag zuständigen Stelle abgegeben werden. Die entsprechende Frist endet am Wahlsonntag, den 23. Februar, um 18:00 Uhr, wenn mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.
Tipp: Das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht, trägt jeder Wahlberechtigte selbst. Wahlbriefe bei Übersendung per Post innerhalb Deutschlands müssen nicht frankiert werden. Vom Ausland aus hingegen tragen Sie die Kosten der Briefwahl selbst.
Briefwahl 2025 aus dem Ausland
Eine Teilnahme an der Wahl per Briefwahl ist auch aus dem Ausland möglich. Deutsche, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten und in Deutschland gemeldet sind, werden automatisch in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Sie brauchen nicht die Wahlbenachrichtigung abzuwarten und können bei ihrer Gemeindebehörde schriftlich oder ggf. persönlich die Erteilung eines Wahlscheins beantragen.
Mit dem Wahlschein werden automatisch auch die Briefwahlunterlagen zugesandt. Allerdings werden die Stimmzettel erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und dem anschließenden Druck der Stimmzettel versandt.
Tipp: Stellen Sie den Antrag rechtzeitig bei der zuständigen Gemeinde und frankieren Sie den Wahlbrief ausreichend. Bei Wahlbriefen aus dem außereuropäischen Ausland empfiehlt sich ein Versand per Luftpost – hierzu benötigt man einen Luftpostaufkleber aus dem Internet. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen auch hier spätestens am Wahltag, dem 23. Februar 2025, um 18 Uhr bei der adressierten Stelle eingehen.
Keine Briefwahlunterlagen erhalten – was nun?
Mitunter kommt es vor, dass Briefwahlunterlagen „verloren gehen“. Wenn Sie Ihrer Gemeindebehörde glaubhaft versichern können, dass Ihnen der Wahlschein nicht zugegangen ist oder Sie diesen verloren haben, kann Ihnen bis Samstag vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein zugestellt werden. Hierzu sollten Sie sich mit Ihrer Gemeindebehörde rechtzeitig in Verbindung setzen.
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