Tipp aus Taufkirchen: Briefwähler müssen geduldig sein
Wegen Einspruchsfrist: Stimmzettel noch nicht druckreif. Das gilt bundesweit für alle Kommunen.
Taufkirchen - Die Bürger müssen sich bei der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar noch etwas gedulden, bis sie die Stimmzettel für ihre Briefwahl erhalten. Das teilt die Gemeinde Taufkirchen mit. Die Wahlbenachrichtigungen wurden bereits versandt und viele Bürger hätten bereits die Briefwahlunterlagen beantragt.
Doch: „Wir können die Wahlunterlagen noch nicht heraussenden, weil wir bislang keine Stimmzettel haben“, teilt Anton Kreuzpointner, Leiter des Bürgerbüros in der Gemeinde Taufkichen, mit. Bürger, die persönlich in die Gemeinde kommen, würden informiert werden. Diejenigen, die den Antrag auf Briefwahl nur in den Briefkasten werfen, könnten sich hingegen wundern, weshalb die Wahlunterlagen so lange auf sich warten lassen. Deshalb ist es Kreuzpointner ein Anliegen, die Bürger über die Zeitung zu informieren. „Das gilt ja bundesweit für alle Kommunen“, teilt er mit.
Der Grund ist die Einspruchsfrist. Wahlscheine dürfen nicht vor Zulassung durch den Landes- und den Kreiswahlausschuss erteilt werden. Das ist frühestens am 28. Januar möglich, nachdem über die Wahlvorschläge am 24. Januar entschieden wurde und die Beschwerdefrist am 27. Januar abgelaufen ist.
Bei eingelegter Beschwerde muss die Beschwerdeentscheidung des Landes- oder Bundeswahlausschusses spätestens am 30. Januar abgewartet werden. Das bedeutet: „Frühestens Anfang Februar können wir die Briefwahlunterlagen rausschicken“, sagt Kreuzpointner.
Allerdings könnte das Prozedere regional unterschiedlich verlaufen, abhängig von den Druckereien und deren Auslieferungsbedingungen. Dennoch gibt sich Kreuzpointner zuversichtlich: „Das klappt schon.“